Hier die Antwort des Demokratie-Zentrum Baden-Württemberg auf meine Meldung von Festus Schaffot-Androhung (ich hätte mir natürlich etwas mehr erhofft):
Vielen Dank für Ihre Meldung,
auch wenn es dem Moralempfinden widersprechen mag sind solche Äußerungen nach unserer Einschätzung in Deutschland nicht strafrechtlich relevant.
Zur Erfüllung des Straftatbestandes nach § 111 StGB - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten müssen zumindest das geforderte Delikt sowie die Tathandlung ihrem Wesen nach vom Täter genannt werden.
In diesem Fall fehlt es an der Bestimmtheit des Delikts. Es ist für uns in diesem Fall leider nicht erkennbar, gegen wen sich der Appell richtet und zu welchem Delikt der Nutzer hier auffordern will. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind hier tatsächlich konkrete Aussagen erforderlich.
In diesem Fall fehlt es außerdem an dem Appellcharakter der Aufforderung, sie muss also eine bewusst-finalen Einwirkung auf andere haben mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu strafbaren Handlungen hervorzurufen. Es muss zudem klar erkennbar sein, dass die Aufgeforderten von einer Ernsthaftigkeit der Aussage ausgehen dürfen. Weiterhin muss sie auch über das bloße Äußern von Unzufriedenheit hinausgehen und nicht nur ein plakativer Beitrag eines Diskurses sein. Dies ist hier unseres Erachtens nicht der Fall.
Wenn Sie unsere Einschätzung nicht teilen, können sie den gemeldeten Beitrag jederzeit selbst anzeigen. Möglich ist dies online z.B. unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/.
Allerdings könnten die Aussagen des Nutzers möglicherweise gegen die Richtlinien des Forums verstoßen. Wenn Sie bereits mit dem Betreiber der Seite in Kontakt waren, wäre ein Hinweis darauf bestimmt förderlich. Dem Betreiber der Seite stehen hierbei mehr Möglichkeiten offen als es auf strafrechtlicher Ebene der Fall ist.
Wir möchten Sie außerdem dazu ermuntern, uns auch in Zukunft Beiträge zu melden und weiterhin engagiert Gegenrede in den Kommentarspalten zu hinterlassen.
Organisiert können Sie dies in der Facebook-Gruppe #ichbinhier tun:
https://www.facebook.com/groups/718574178311688/
Unter dem Hashtag #ichbinhier finden sich Menschen zusammen, die gemeinsam mutig auf Hate Speech antworten. Die Gruppe hat mittlerweile über 44.000 Mitglieder, Tendenz steigend.
Prinzip der Vorgehensweise von #ichbinhier ist es, online Hasskommentare mit möglichst zahlreichen, konstruktiven Kommentaren zu kontern. Durch gegenseitiges „liken“ der mit dem Hashtag verbundenen Beiträge wandern diese in den Kommentarspalten immer weiter nach oben und bestimmen so die Diskussion. #ichbinhier ist damit ein hervorragendes Beispiel, wie sich Mechanismen, die sich sonst Verfasser von Hasskommentaren zu Nutze machen, zu deren Bekämpfung einsetzen lassen.
Auf der Seite www.zivile-helden.de finden Sie zudem wertvolle Hinweise zum Umgang mit Hate Speech.
Sollten Sie zum Thema Hate Speech weitere Informationen benötigen, nehmen Sie sehr gerne mit uns Kontakt auf. Das Demokratiezentrum Baden Württemberg bietet seit Herbst 2017 mehrere Qualifizierungen zum Umgang mit Hate Speech an. Halten Sie sich einfach auf unserer Website http://demokratiezentrum-bw.de/ auf dem Laufenden.
Es tut uns leid, dass wir in diesem Fall nicht mehr für Sie tun können. Wir wünschen Ihnen trotzdem einen schönen und möglichst hassfreien Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von respect! Meldestelle gegen Hetze im Netz
Demokratiezentrum Baden-Württemberg
respect! Meldestelle gegen Hetze im Netz
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Postfach 1162
74370 Sersheim
Email: meldung@meldestelle-respect.de
respect! ist eine Aktion des Demokratiezentrums Baden-Württemberg, koordiniert durch die Jugendstiftung Baden-Württemberg. Das Demokratiezentrum wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg unterstützt.