COVID-19 Basisdiskussion und Auswirkungen auf die Surf-Branche

  • Hier die Antwort des Demokratie-Zentrum Baden-Württemberg auf meine Meldung von Festus Schaffot-Androhung (ich hätte mir natürlich etwas mehr erhofft):


    Vielen Dank für Ihre Meldung,

    auch wenn es dem Moralempfinden widersprechen mag sind solche Äußerungen nach unserer Einschätzung in Deutschland nicht strafrechtlich relevant.


    Zur Erfüllung des Straftatbestandes nach § 111 StGB - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten müssen zumindest das geforderte Delikt sowie die Tathandlung ihrem Wesen nach vom Täter genannt werden.


    In diesem Fall fehlt es an der Bestimmtheit des Delikts. Es ist für uns in diesem Fall leider nicht erkennbar, gegen wen sich der Appell richtet und zu welchem Delikt der Nutzer hier auffordern will. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind hier tatsächlich konkrete Aussagen erforderlich.


    In diesem Fall fehlt es außerdem an dem Appellcharakter der Aufforderung, sie muss also eine bewusst-finalen Einwirkung auf andere haben mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu strafbaren Handlungen hervorzurufen. Es muss zudem klar erkennbar sein, dass die Aufgeforderten von einer Ernsthaftigkeit der Aussage ausgehen dürfen. Weiterhin muss sie auch über das bloße Äußern von Unzufriedenheit hinausgehen und nicht nur ein plakativer Beitrag eines Diskurses sein. Dies ist hier unseres Erachtens nicht der Fall.



    Wenn Sie unsere Einschätzung nicht teilen, können sie den gemeldeten Beitrag jederzeit selbst anzeigen. Möglich ist dies online z.B. unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/.


    Allerdings könnten die Aussagen des Nutzers möglicherweise gegen die Richtlinien des Forums verstoßen. Wenn Sie bereits mit dem Betreiber der Seite in Kontakt waren, wäre ein Hinweis darauf bestimmt förderlich. Dem Betreiber der Seite stehen hierbei mehr Möglichkeiten offen als es auf strafrechtlicher Ebene der Fall ist.


    Wir möchten Sie außerdem dazu ermuntern, uns auch in Zukunft Beiträge zu melden und weiterhin engagiert Gegenrede in den Kommentarspalten zu hinterlassen.


    Organisiert können Sie dies in der Facebook-Gruppe #ichbinhier tun:

    https://www.facebook.com/groups/718574178311688/


    Unter dem Hashtag #ichbinhier finden sich Menschen zusammen, die gemeinsam mutig auf Hate Speech antworten. Die Gruppe hat mittlerweile über 44.000 Mitglieder, Tendenz steigend.

    Prinzip der Vorgehensweise von #ichbinhier ist es, online Hasskommentare mit möglichst zahlreichen, konstruktiven Kommentaren zu kontern. Durch gegenseitiges „liken“ der mit dem Hashtag verbundenen Beiträge wandern diese in den Kommentarspalten immer weiter nach oben und bestimmen so die Diskussion. #ichbinhier ist damit ein hervorragendes Beispiel, wie sich Mechanismen, die sich sonst Verfasser von Hasskommentaren zu Nutze machen, zu deren Bekämpfung einsetzen lassen.


    Auf der Seite www.zivile-helden.de finden Sie zudem wertvolle Hinweise zum Umgang mit Hate Speech.


    Sollten Sie zum Thema Hate Speech weitere Informationen benötigen, nehmen Sie sehr gerne mit uns Kontakt auf. Das Demokratiezentrum Baden Württemberg bietet seit Herbst 2017 mehrere Qualifizierungen zum Umgang mit Hate Speech an. Halten Sie sich einfach auf unserer Website http://demokratiezentrum-bw.de/ auf dem Laufenden.


    Es tut uns leid, dass wir in diesem Fall nicht mehr für Sie tun können. Wir wünschen Ihnen trotzdem einen schönen und möglichst hassfreien Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team von respect! Meldestelle gegen Hetze im Netz


    Demokratiezentrum Baden-Württemberg

    respect! Meldestelle gegen Hetze im Netz

    Jugendstiftung Baden-Württemberg

    Postfach 1162

    74370 Sersheim

    Email: meldung@meldestelle-respect.de

    respect! ist eine Aktion des Demokratiezentrums Baden-Württemberg, koordiniert durch die Jugendstiftung Baden-Württemberg. Das Demokratiezentrum wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg unterstützt.

  • Auch beim Thema Beleidigung im Internet gibt es hohe Hürden, egal ob man dies nun persönlich anders empfindet. Gegenrede ist immer sinnvoll. Gegenseitiger Respekt selbstverständlich. Ansonsten Beiträge dem Admin melden und Teilnehmer blockieren.


    Von einer Schmähung (Beleidigung) kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht. Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 <303>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 – 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22). Dies bedeutet gleichfalls, dass trotz einer zunächst als Beleidigung aufzufassenden Äußerung dann keine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB vorliegt, wenn damit gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit einem bestimmten Sachverhalt oder Verhalten einhergeht und damit eine Meinungsäußerung vorliegt."


    https://www.anwalt.de/rechtsti…-1641893953-0-gaNycGzNCb0

  • Irgendwie verstehe ich die Datenlage immer weniger:

    Der deutsche Impfmeister Bremen (Erst- und Zweitimpfungen, beim boostern aber auch noch relativ weit vorne) ist gleichzeitig aktuell Inzidenzmeister.

    Seltsamer Zufall, oder gibt es Faktoren, die das erklären können? Z.B. Entfall aller Maßnahmen aufgrund der hohen Impfquote oder ähnliches?


    und trottest in einer Demo mit wo Schilder hochgehalten werden, die die Impffplicht mit den Verbrechen des Holocaust vergleichen?

    Weil irgendwo in D ein Hirni ein Plakat trägt, soll ich ggf. nicht zur Demo gehen? Geh mal in Berlin zur 1.Mai Demo, da gibt es auch viele schwachsinnige Plakate. Sind aber eher links (extrem), da wird ja viel verziehen. Aber noch gibt es keine Impfpflicht und ich sitze noch warm zuhause.

    Gegen was so wichtiges musst du denn aktuell demonstrieren zusammen mit tausenden Impfverweigerern? Was ist so wichtig, sich selbst unnötig zu gefährden und das Gebot, unnötige Kontakte zu vermeiden zu ignorieren und was genau glaubst du zu erreichen mit deinem Hinwegsetzen?

    ICH habe 0,0 Verständnis!

    Aktuell gar nicht. Habe ich auch so geschrieben. Wenn es allerdings zu einer Entscheidung pro Impfpflicht kommen sollte, werde ich wohl mit auf die Straße gehen. Ich bastel mir dann ein Schild: Ich bin kein Nazi, ich bin geboostert, Impfpflicht nein Danke ;)

  • Aktuell gar nicht. Habe ich auch so geschrieben. Wenn es allerdings zu einer Entscheidung pro Impfpflicht kommen sollte, werde ich wohl mit auf die Straße gehen. Ich bastel mir dann ein Schild: Ich bin kein Nazi, ich bin geboostert, Impfpflicht nein Danke ;)


    Und wo siehst du dann deine Opferrolle?

    Es ist ja kein Impfzwang.

    Du als Geboosterter hast ja keine Einschränkungen hinzunehmen.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • Auch beim Thema Beleidigung im Internet gibt es hohe Hürden, egal ob man dies nun persönlich anders empfindet. Gegenrede ist immer sinnvoll. Gegenseitiger Respekt selbstverständlich. Ansonsten Beiträge dem Admin melden und Teilnehmer blockieren.


    Von einer Schmähung (Beleidigung) kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht. Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 <303>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 – 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22). Dies bedeutet gleichfalls, dass trotz einer zunächst als Beleidigung aufzufassenden Äußerung dann keine strafbare Beleidigung im Sinne des § 185 StGB vorliegt, wenn damit gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit einem bestimmten Sachverhalt oder Verhalten einhergeht und damit eine Meinungsäußerung vorliegt."


    https://www.anwalt.de/rechtsti…-1641893953-0-gaNycGzNCb0

    Ein Tipp von mir, ich halte nicht viel von den Meldeseiten:

    Online-Anzeige bei der Polizei, dann ermittelt so oder so die Polizei und es wird aktenkundig (letzteres ist wichtig!!).

    Und ein StA. entscheidet, ob und wie es weiter geht. Selbst wenn dann eingestellt wird, wurde das aktenkundig und das ist relevant bei Wiederholungen.

    Im Zweifel schadet es nicht, dass man erwähnt, die eigenen Persönlichkeitsrechte als verletzt zu sehen.


    Gruß


    Totti

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  • Das ist ja auch legitim, solange man sich an die geltenden Regeln für Demos und Plakate hält und die Mehrheitsentscheidung zur Impfpflicht akzeptiert, wenn sie denn beschlossen werden sollte.


    Die Folgen, wenn man Extremisten in seinen Reihen duldet, hat man in Hamburg beim G20 Gipfel gesehen. :(


    Da ist der einzelne gefragt, wie lange er an solche Demos teilnimmt, aber auch die Polizei, wie sie normale Demonstranten vor der Teilnahme dieser Extremisten schützt.

  • Aktuell gar nicht. Habe ich auch so geschrieben. Wenn es allerdings zu einer Entscheidung pro Impfpflicht kommen sollte, werde ich wohl mit auf die Straße gehen. Ich bastel mir dann ein Schild: Ich bin kein Nazi, ich bin geboostert, Impfpflicht nein Danke ;)


    Und wo siehst du dann deine Opferrolle?

    Es ist ja kein Impfzwang.

    Du als Geboosterter hast ja keine Einschränkungen hinzunehmen.

    Versteh ich auch nicht, wenn man geboostert ist, ist man doch für eune Impfung. Man darf trotzdem gegen eine Impfpflicht sein, muss aber doch nicht deswegen gleich sich mit dem Impfgegner verbrüdern und zusammen auf die Straße gehen. Und damit gegen seine eigenen Prinzipien verstoßen, die Pandemie einschränken zu wollen.

  • Totti hat Recht. papapatrick : Die Antwort auf deine Meldung zeigt hier wurde nur 111 stgb geprüft, der offensichtlich nicht verwirklicht ist. Dann ist der Fall schnell erledigt und man kann den Rest der Antwort auf andere verweisen oder Werbung für das Netzwerk machen. Hauptsache der Anschein einer Tätigkeit ist gewahrt.

    Man sollte das den Profis überlassen. Die ermitteln dann den Sachverhalt und prüfen auch z.B. 130 oder 241 StGB.

  • Hier die Antwort des Demokratie-Zentrum Baden-Württemberg auf meine Meldung von Festus Schaffot-Androhung (ich hätte mir natürlich etwas mehr erhofft):

    (....)

    Es ist für uns in diesem Fall leider nicht erkennbar, (....) zu welchem Delikt der Nutzer hier auffordern will. (...,.)

    Antwort mit Textbausteinen echt schwach, hätte ich nicht erwartet. Die haben wohl zuviele Meldungen.


    Es ist nicht erkennbar, zu welchem Delikt der Nutzer hier auffordern will. 8)

  • vermutlich ist deren Sichtweise und auch die der Staatsanwaltschaft, wenn es ihr vorgelegt wird:es wurde ja zu keiner Straftat Delikt aufgefordert oder sie angedroht, sondern eine Art Gerichtsverhandlung herbeigewünscht.

    Tribunal kann ja als anderes Wort für Gerichtsverhandlung angesehn werden und wenn der Gesetzgeber bis dahin wieder die Todesstrafe per Schafott beschlossen hat, dann sollte sie nach Festus Meinung verkündet und angewandt werden


    insofern war wohl nicht mehr zu erwarten von der Meldung

    (und einer geplanten Anzeige)

  • Nuja, auch wenn er geimpft ist kann er doch trotzdem gegen eine Impfpflicht sein.
    Das kann ich nachvollziehen, bloß ob man dann mit den Querdenkern auf die Straße geht... NEIN.

  • vermutlich ist deren Sichtweise und auch die der Staatsanwaltschaft, wenn es ihr vorgelegt wird:es wurde ja zu keiner Straftat Delikt aufgefordert oder sie angedroht, sondern eine Art Gerichtsverhandlung herbeigewünscht.

    Tribunal kann ja als anderes Wort für Gerichtsverhandlung angesehn werden und wenn der Gesetzgeber bis dahin wieder die Todesstrafe per Schafott beschlossen hat, dann sollte sie nach Festus Meinung verkündet und angewandt werden


    insofern war wohl nicht mehr zu erwarten von der Meldung

    (und einer geplanten Anzeige)

    Naja, was den § 111 StGB angeht schon.

    Anders sieht es bei 130 StGB

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    § 185 Beleidigung oder

    § 241 Bedrohung

    Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht


    wenn der Sachverhalt von Amts wegen ermittelt wird geht da schon was.

  • Und wenn man die §§ mitliefert, ist denen auch schnell der Wind aus den Segeln genommen... ;-)


    Grüße


    Totti

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  • Meine Bekannten „Schildbürger“ haben wieder nachgelegt ...


    Beim eigenen Termin im Amtsgericht (wegen Organisation einer Versammlung ... siehe meine

    Beiträge vorher dazu...) wurde der Angeklagte, ohne Maske, wieder heimgeschickt. Da kann er
    natürlich nichts dafür, schließlich war er zum Termin erschienen ...


    Davon, dass in der Vorladung extra eine Seite mit Corona-Bestimmungen und Maskenpflicht

    enthalten ist, schreibt er öffentlich nichts.


    Um was geht es den Leuten eigentlich? Es geht nicht um Impfstoff oder Masken, es geht nur

    um Rechthaberei und „sich nichts vorschreiben lassen“.

  • Beim eigenen Termin im Amtsgericht (wegen Organisation einer Versammlung ... siehe meine

    Beiträge vorher dazu...) wurde der Angeklagte, ohne Maske, wieder heimgeschickt. Da kann er
    natürlich nichts dafür, schließlich war er zum Termin erschienen ...



    Beim Strafmaß (Tagessätze) - käme jetzt bei mir als zuständiger Richter der "Suppenkasperl-Faktor" hinzu ..... :stupid:

  • Suppenkaspar ... denk ich mir auch bei Frau Wagenknecht. Laut diesem Video will sie sich

    auch bei Impfpflicht nicht impfen lassen. Höchstens, wenn es einen „klassischen“ Impfstoff gibt,

    bei den „modernen“ weiß man ja nicht, was die für schlimme Folgen haben ... auf konkrete Fragen
    lässt sie sich nicht ein. Echt lustig, wie sie immer wieder ausweicht.


    Ist von BILD .. wer nicht will, muss es ja nicht anschauen. :)


    https://www.bild.de/video/clip…72474,auto=true.bild.html

  • Ich bin Rechtsanwalt und hatte voriges Jahr zum ersten Mal das zweifelhafte Vergnügen in einem Prozess eine Staatsverweigerin live zu erleben. Bei Euch läuft das unter Reichsbürger.

    Na bumm, diese Dame hat all das, was ich bis dahin nur aus den Medien kannte, vorexerziert. Bedrückt hat mich, wie schwer sich ein eigentlich routinierter Richter getan hat, damit umzugehen.

    Noch mehr hat mich allerdings bedrückt mit der Dame dann in den diversen Verhandlungspausen zu reden und mitzubekommen, dass die den Unsinn tatsächlich glaubt.

    Zurück zum Thema, ich fürchte, dass sich in unserer Gesellschaft ein gar nicht so kleiner Bodensatz gebildet hat, der völlig außerhalb der Realität steht und mit denen braucht man nicht viel zu diskutieren, weil die erreicht man nicht. Aber sonst weiß ich auch keine Antwort, wie man damit umgeht.

    Ich fürchte, dass sich dieses Problem gerade vervielfältigt und wir dieses nicht mehr bloß mit dem empathischen Lächeln übergehen können.

    Von der Politik erwarte ich auch nichts, weil die exerziert ja seit 2 Jahren eindrucksvoll vor, dass sie keinen Plan hat

  • ... ich fand den Moderator schlimmer (ich find die Wagenknecht gar nicht mal so schlecht muss ich gestehen).

  • ... ich fand den Moderator schlimmer (ich find die Wagenknecht gar nicht mal so schlecht muss ich gestehen).

    ... mir gehts nicht um die Person. Sondern um das, was sie da sagt. Impfstoffe helfen nicht, man weiß nicht,

    was sie bewirken und so Mist. Und das ständige Ausweichen. Der Moderator ist unglaublich geduldig und

    beherrscht.