Hallo Django, bitte nicht ins Forum einstellen sonst bekommt mein Freund der mir die Infos gegeben hat vielleicht Probleme
So jetzt muss ich mich mal dienstlich an die Runde wenden. Thema Corona + Wassersport. Offizieller Stand gemäß Abklärung Zentralstelle der Wasserschutzpolizei, Staatsministerium des Inneren die für ganz Bayern gilt. Erlaubt: Windsurfen, Kiten, SUP, Segeln mit Familienmitgliedern. Nicht erlaubt Motorbootfahren die Nutzung von Vereinsgeländen. Segeln mit Dritten. Also z.B das herausholen von Equipment aus einem Vereinsheim. Wen das ganze jetzt irritiert: Das ist Ausfluss von zwei Regelungen. 1x Allgemeinverfügung vom 16.03 die regelt was für Einrichtungen genutzt werden dürfen etc. 1x Rechtsverordnung welche die Ausgangsbeschränkung regelt. Jetzt kommen die großen ABER: Beim Aufriggen ist Abstand zu halten. Tratschen im Wasser etc. geht auch nicht. Wenn es zu viel wird, werden entsprechende Lokalitäten gesperrt. So z.B dieses Wochenende in Schwangau Parkplätze. Grundsätzlich sind alle Sportarten die zu Einsätzen / Verletzungen führen derzeit nicht gerne gesehen ebenso wie Sport an weit vom Wohnort entfernten Orten da beides der Zielrichtung entgegenläuft. Ich darf Euch alle um eine äußerst sensible Einhaltung der Regeln bitten, da sonst weitere Maßnahmen
Das ist gut zu wissen. Ich denke, dass es in B-W- im Grunde genauso gehandhabt wird. Viele Stellen / Strände sind ja eh gesperrt, aber wo man noch ans Wasser kommt und nur wenige Surfer sind, sollte Windsurfen möglich sein.