Geht es noch?

  • Je nach Behörde, Richterin und Gerichts solltest Du in jenem geschilderten Fall des Wohlverhaltens zwar nicht bestraft werden, kannst aber sehr wohl bestraft werden.

    Wie meinen ... ? Der Behörde ist eine Schilderung egal und vor Gericht gehen wegen der 30 EUR ? Die Chancen sind gering,

    die Blitzer sind i.d.R. alle geeicht und kontrolliert.

  • Ich gebs auf, sehe das ich als Schwerverbrecher richtig bestraft wurde.

    Und das dann Themen sind die scheinbar nicht diskutiert werden dürfen.

    Entschuldigt das ich so nervig bin.

    Ich verstehe dich. Die Grenze zwischen sinnvoller Bestrafung und Abzocke sehe ich häufig auch nicht mehr. Kann man sich schon mal aufregen.

  • naja, so wie du dich hier aufspulst, wär"st du wahrscheinlich längst schon vor Wut explodiert, wenn du den Strafzettel auch noch unberechtigt kassiert hättest ;)

    Interessant was du mir hier so alles andichtest. Ich bin wütend weil ich mich ungerechtfertigt bestraft fühle und mich abgezockt fühle.

  • ich möchte das bitte nicht geschlossen haben, weil ich eine Frage zum Thema habe:
    surfzilla: wo steht, dass auf Wasserstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für motorbetriebene Fahrzeuge gelten?

    oder gelten wir deiner Ansicht nach gar nicht als Fahrzeuge, sondern Sportgeräte, die davon nicht betroffen sind?
    aber selbst das kann ich nicht herauslesen

    dto. im Straßenverkehr: ich denke, dass die 30/50 in der Stadt auch für muskelbetriebene Fahrräder gelten.
    warum sollte das für die nicht gelten?

  • ich möchte das bitte nicht geschlossen haben, weil ich eine Frage zum Thema habe:
    surfzilla: wo steht, dass auf Wasserstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für motorbetriebene Fahrzeuge gelten?

    oder gelten wir deiner Ansicht nach gar nicht als Fahrzeuge, sondern Sportgeräte, die davon nicht betroffen sind?
    aber selbst das kann ich nicht herauslesen

    dto. im Straßenverkehr: ich denke, dass die 30/50 in der Stadt auch für muskelbetriebene Fahrräder gelten.
    warum sollte das für die nicht gelten?

    Ich kann dir jetzt nicht die genauen Paragraphen der jeweiligen Verordnung (Straßen-, bzw Binnenschiffahrtsverkehrsordnung) nennen, bin mir aber sicher dass sich die konkreten Geschwindigkeitsbeschränkungen nur auf Kraftfahrzeuge (Straßen), bzw Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (Gewässer) beziehen. Bei beiden Verordnungen gibt es aber eine allgemeine Sorgfaltspflicht für jeden Verkehrsteilnehmer: Sprich die Geschwindigkeit muss immer der Verkehrssituation angemessen sein.

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    oder gelten wir deiner Ansicht nach gar nicht als Fahrzeuge, sondern Sportgeräte, die davon nicht betroffen sind?
    aber selbst das kann ich nicht herauslesen

    dto. im Straßenverkehr: ich denke, dass die 30/50 in der Stadt auch für muskelbetriebene Fahrräder gelten.
    warum sollte das für die nicht gelten?

    https://www.boot-und-yachten.d…-fuer-jeden-bootsfuehrer/

  • Nein, da darf man gar nicht durchfahren, auch nicht langsam. Da ist schwimmen angesagt

    Ok, wieder was gelernt. Man lernt nie aus. Danke dir für die Aufklärung.

    Zum Glück gehe ich an solchen Spots nicht mehr windsurfen...

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • ich möchte das bitte nicht geschlossen haben, weil ich eine Frage zum Thema habe:
    surfzilla: wo steht, dass auf Wasserstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für motorbetriebene Fahrzeuge gelten?

    oder gelten wir deiner Ansicht nach gar nicht als Fahrzeuge, sondern Sportgeräte, die davon nicht betroffen sind?
    aber selbst das kann ich nicht herauslesen

    dto. im Straßenverkehr: ich denke, dass die 30/50 in der Stadt auch für muskelbetriebene Fahrräder gelten.
    warum sollte das für die nicht gelten?

    Natürlich gilt die Schrittgeschwindigkeit in Spielstrassen auch für Fahrradfahrer! Wenn die umfallen, weil sie die nicht einhalten können, müssen die absteigen und schieben.

    Dito gilt die Höchstgeschwindigkeit, wo auch immer, auch für alle anderen Teilnehmer. Auch für Segler!

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  • surfzilla: autsch, du hast zumindest bzgl. Straßen und allgemeingültigen Begrenzungen Recht:
    https://www.stvo.de/strassenve…nung/91-3-geschwindigkeit
    gilt nur für Kraftfahrzeuge

    Rennrad dürfte also theoretisch schneller als 50 (100 Landstraße) fahren (praktisch natürlich schwerlich (dauerhaft) machbar

    realistischer erreichbare 30er Begrenzungen per Schild oder noch weniger in Spielstraßen gelten dagegen auch für Radfahrer


    Wasserstraßen: bernies Link zeigt eine Interpretation der Redaktion und es wird immer von Booten geschrieben


    ich denke, es gilt theoretisch für alle bzw. schlimmer noch: es sit von Bundesland zu Bundesland mit eigenen gesetzen geregelt

    und die Surfer verstoßen ständig dagegen, weil es sonst ja keinen Spaß machen würde

  • Binnenschifffahrtsstraßenordnung. Sie gilt für Bundeswasserstraßen und findet auf den meisten Binnengewässern Anwendung.

    Soll das wirklich auf fast jedem Baggersee Gültigkeit haben?

  • Mal aus der anderen Richtung gesehen: an unserer Einstiegsstelle steht ein großes Schild „Surfzone, Schwimmen verboten!“ Hält sich natürlich keiner dran. Gibt es für uns ein Haftungsrisiko für den Fall, dass man einen Schwimmer verletzt?