ich möchte das bitte nicht geschlossen haben, weil ich eine Frage zum Thema habe:
surfzilla: wo steht, dass auf Wasserstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur für motorbetriebene Fahrzeuge gelten?oder gelten wir deiner Ansicht nach gar nicht als Fahrzeuge, sondern Sportgeräte, die davon nicht betroffen sind?
aber selbst das kann ich nicht herauslesendto. im Straßenverkehr: ich denke, dass die 30/50 in der Stadt auch für muskelbetriebene Fahrräder gelten.
warum sollte das für die nicht gelten?
Ich kann dir jetzt nicht die genauen Paragraphen der jeweiligen Verordnung (Straßen-, bzw Binnenschiffahrtsverkehrsordnung) nennen, bin mir aber sicher dass sich die konkreten Geschwindigkeitsbeschränkungen nur auf Kraftfahrzeuge (Straßen), bzw Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (Gewässer) beziehen. Bei beiden Verordnungen gibt es aber eine allgemeine Sorgfaltspflicht für jeden Verkehrsteilnehmer: Sprich die Geschwindigkeit muss immer der Verkehrssituation angemessen sein.