Wer ist das ? Ein Händler ? Ein Privater ?

  • DSGVO lässt auch grüßen (Verkäufer Daten ohne Einwilligung veröffentlicht). Man kann das ja jetzt auch einklagen.


    Aber eben, lassen wir es doch bei dem Punkt. Gut das wir noch die Möglichkeit haben, das zu diskutieren und unser Kauf / Verkauf frei gestalten können.

    Verwechselst du da rein zufällig Kundendaten mit Verkäuferdaten? Was soll das überhaupt sein, die muss der gewerbliche Verkäufer ohnehin selbst veröffentlichen. Oder auf welche Passage der DSGVO berufst du dich da genau?

    Es ist nur eine Annahme, dass er gewerblich unterwegs sein könnte. Und hier sind bereits sämtliche Informationen über ihn gesammelt worden. Er hat sicherlich der Veröffentlichung hier nicht zugestimmt (Datenschutz).

  • Es wurde hier der Nachweis erbracht, dass er offenbar ein Gewerbe angemeldet hat.

    Natürlich darf ein Händler auch private Sachen haben und die verkaufen und trotzdem muss man sich bei dem Auftritt Fragen gefallen lassen, egal wo und in welcher Form. Das hat im Übrigen rein gar nichts mit der DSGVO zu tun.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • Es ist nur eine Annahme, dass er gewerblich unterwegs sein könnte. Und hier sind bereits sämtliche Informationen über ihn gesammelt worden. Er hat sicherlich der Veröffentlichung hier nicht zugestimmt (Datenschutz).

    Das ist eine ziemlich müßige Diskussion, denke ich. Wenn diese Person/diese Personen auf der Schiene reiten wollten, zöge das ja unweigerlich auch andere Untersuchungen nach sich, weil dich der hier entsprechend Beschuldigte sicher zu Wehr setzen würde.
    Ich glaube, das ist gerade eine "Patt Situation" ! ;-)

  • Kennt Ihr den Fall über eine Mutter bei ebay Kleinanzeigen, die gebrauchte aber eigene Kinderspielzeuge verkaufte?


    Es waren so um 50 Stück und sie wurde wegen gewerblichen Handel angeklagt (es waren glaub nicht mal 100 Euro Verkaufserlös). Soweit kann es nämlich gehen.

  • Ich glaube Totti wird das aushalten.... dafür steht ja das Forum...... neutral und unabhängig...

  • Es geht nicht nur um die Höhe des Gewinns, sondern um das Ankaufen von Ware in der Absicht sie weiterzuverkaufen und dabei Gewinn zu erzielen.

    Das ist in diesem Fall ja wohl vollumfänglich gegeben.

  • Kennt Ihr den Fall über eine Mutter bei ebay Kleinanzeigen, die gebrauchte aber eigene Kinderspielzeuge verkaufte?


    Es waren so um 50 Stück und sie wurde wegen gewerblichen Handel angeklagt (es waren glaub nicht mal 100 Euro Verkaufserlös). Soweit kann es nämlich gehen.

    Ist aber eig. normal ... eine Bekannte vertickert seit 1 Jahr ihre alten Bücher ... auch mehr als 100
    Alte Baby/Kinderkleidung wird ständig gekauft/verkauft. Z.B. über „Mamikreisel“ ...

  • Wir drehen uns im Kreis. Einige kaufen z.B. Immobilien mit der Absicht diese später teuerer zu verkaufen, und das ist ok so. Nach 10 Jahren ist das sogar steuerfrei.

    Sollen jetzt alle Plattformen solche Vorgänge zusätzlich regulieren bzw. überprüfen.


    DE ist bereits jetzt Weltmeister in diversen Regulierungen, über 90% der Gesetze sind Verbote. Und meine Aussage bezieht sich auf DD als Plattform (auch dieser Forum hier). Diese haben auch so enormen Aufwand und Kosten für ein kostenloses Forum für uns. Freiwillige Moderatoren könnten sowas schon anschauen und den Verkäufer kontaktieren. Aber eben nicht gleich dazu zwingen, da jemand die Lage / Preise nicht einschätzen kann.

  • Wir drehen uns im Kreis. Einige kaufen z.B. Immobilien mit der Absicht diese später teuerer zu verkaufen, und das ist ok so. Nach 10 Jahren ist das sogar steuerfrei.

    Sollen jetzt alle Plattformen solche Vorgänge zusätzlich regulieren bzw. überprüfen.


    DE ist bereits jetzt Weltmeister in diversen Regulierungen, über 90% der Gesetze sind Verbote. Und meine Aussage bezieht sich auf DD als Plattform (auch dieser Forum hier). Diese haben auch so enormen Aufwand und Kosten für ein kostenloses Forum für uns. Freiwillige Moderatoren könnten sowas schon anschauen und den Verkäufer kontaktieren. Aber eben nicht gleich dazu zwingen, da jemand die Lage / Preise nicht einschätzen kann.

    DD oder Ebay oder Ebay Kleinanzeigen sehe ich da überhaupt nicht in der Pflicht !

    Das ist wohl eher eine Sache für den Verbraucherschutz, die Ordnungsbehörden oder nicht zuletzt das Finanzamt. So was geht von ganz alleine hoch, wenn mal einer seine (vermeintlichen) Gewährleistungsansprüche mit Rechtsmitteln einfordert, denke ich.

  • Das sehe ich ganz anders, der Betreiber derartiger Plattformen hat im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine rechtskonforme Nutzung zu sorgen.

    Eine Bar in der Drogen verkauft werden wird auch geschlossen.

  • ich hab immer noch nicht kapiert was da unfair ist... falls jemand Bock auf Erklärbär hat! :D

    Der Typ wenn ich das richtig gesehen hab macht unter anderem Flohmarkthandel. Also Wohnungsräumung komplett, um anschliessend Einzelstücke teurer zu verhökern. Das gleiche Prinzip wendet er im Windsurfgebrauchtmarkt an. Er fungiert als Vermittler zwischen Rüdi und Tomek. Beide sind glücklich. Naja...fast beide :P :saint:

    Das kann man jetzt Spekulation nennen, Und? Verboten ist es nicht. Was kann man ihm also vorwerfen? Das die UstNr in der Anzeige fehlt?

    Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das dass irgendwas an der Kaufentscheidung eines Interessenten ändert. Genauso kann ich agieren das dass lautstarke Einfordern der Händlerangabe ihm unterstellt nicht rechtens zu handeln. Beweisen kann das hier aber keiner.

    Also wie immer. Sturm im Bierglas. Prost! :beerchug:

  • Seid ihr sicher das das hier ein Forum für Windsurfer ist?

    Ihr wisst schon diese Coolen Typen die sich mit Hang Loose begrüßen

    und total gechillt sind.

    Ihr diskutiert hier gerade über Steuerrecht!!! :naenae:

  • Na unfähr ist es doch schon mal ein fast schrottreifes Brett als aktuell dicht zu verkaufen. Und wenn jemand gewerblich handelt, was in diesem Fall so ist, auch wenn derjenige etwas anderes behauptet (was sollte der sonst auch sagen), dann mit Gewährleistung. Dann hätte der Verkäufer das einfach zurück nehmen müssen. Das wäre fair.

    Und die Keule mit den Datenschutzverletzungen ist ja gerade groß in Mode. Damit wird ja alles begründet was nicht gefällt oder man nicht machen möchte. Aber welche sensiblen Daten können wir hier lesen, die nicht von ihm selber auch veröffentlicht wurden?

  • Mir ist es total egal ob jemand gewerblich oder privat verkauft, und wenn er keine Steuern zahlt

    ist das sein Problem.

    ...

    nein - das ist unser aller problem.

    Es weiß doch keiner, ob er Steuern bezahlt?

  • Das Brett hat er von meinem Freund für 150€ gekauft und er wusste das das Board löcher hatte und

    sicher auch das da Wasser reingelaufen ist.

    Das Board dann in dem Zustand für so einen Preis weiter zu verkaufen ist unverschämt.


    Das bingt Eineiges an Licht ins "Spekualtionsdunkel".


    Unseriös (als Händler) .Unfair als Partner im privaten Handel. Er hat es also Unterlassen voll umfänglich zu informieren. Das kann ma ihm dann sehr wohl vorwerfen.


    ich bleibe dabei - das Aufkaufen von Artikeln => unter dem Marktpreis - eben weil man ein guter Einkäufer ist - und die Ware dann zum "Marktpreis" + / - wieder zu verkaufen. Völlig in Ordnung. Davon kam aber im aktuellen Fall wohl nicht die Rede sein. Dennoch belibt: Zu einem Vertragsabschluss ....gehören immer zwei .... also vorsicht.... ;) ...