Wenn sich jemand dazu entschieden hat, sich definitiv nicht intubieren zu lassen, dann sollte er bald einen handschriftlichen Vorsorgeauftrag für medizinische Themen erstellen und ihn am besten noch notariell beglaubigen lassen (wenn es denn ein Notar macht, denn der muss sich ja dann auch einen Eindruck von der Einsichtsfähig verschaffen).
Das würde den Ärzten auf der ICU die Arbeit und das Triagieren erleichtern und nicht unnötig Beatmungsplätze blockieren.
Und die Patienten hätten ihren Willen.
Win-Win, aber mal sehen wieviele es sich wirklich trauen.
Ist das in Deutschland so? In der Schweiz kann ich meine Patientenverfügung ohne notarielle Beglaubigung erstellen. Mein Vater hatte so eine Patientenverfügung und er wurde auf eigenen Wunsch nicht künstlich beatmet. Er starb am 07.10.21 an den Folgen des Virus.
Hallo suizo,
ich wohne in Deutschland, aber ich arbeite in der Schweiz.
Ich muss gestehen, dass ich mich nicht mehr an alle Details erinnern kann, ich müsste mich nochmals belesen.
Ich glaube, es war in D so, dass man zwar eine PV ausfüllen kann und diese natürlich Gültigkeit hat, wenn sie unterschrieben ist (muss nicht alles handschriftlich sein), aber dass doch nicht alle Bereiche abgedeckt sind (bspw. Aufenthaltsort bei Urteilsunfähigkeit und auch lebensbedrohliche medizinische Situationen bei Urteilsunfähigkeit).
Ein handschriftlicher (oder notariell beglaubigter) Vorsorgeauftrag deckt medizinisch praktisch alles ab. Wenn dann noch ein Notar das ganze beglaubigt hat, dann ist es wasserdicht.
Meine Eltern haben keine PV sondern einen umfassenden Vorsorgeauftrag auf meinen Namen ausgestellt. Ich kenne ihren Willen und darf diesen somit im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit für sie äussern.
Mag aber gut sein, dass es nicht 100% „verhebt“ (wie man in der CH sagt 🙂), wie ich es oben formuliert habe, aber ungefähr so war es.
Ich finde das Kinder - und Erwachsenenschutzrecht“ in der CH wesentlich praktikabler.
Vielleicht gibt es hier Juristen, die es genauer beschreiben können.
Tut mir leid wegen Deinem Vater.
LG
Patrick