Vorfahrtregeln - CASES

  • Es heißt tatsächlich Kurshaltepflicht:

  • steht auch in allen Regattaregeln "Racing Rules od Sailing"

    Nicht ganz, da muss man genau sein: Raum geben zum Freihalten ist was leicht anderes als Kurshaltepflicht - zB langsam luven - vgl RRS 16.1, 16.2


    Man kann eine sich ändernde Situation auch öfter, also zu unterschiedlichen Zeitpunkten, beurteilen, wenn sie sich denn ändern darf - was auch mit der grundsätzlichen Manövrierfähigkeit eines Wasserfahrzeugs zu tun hat.

  • Genau, Lee vor Luv gilt nur bei gleicher Surf Richtung, da ist dann Backboardbug oder Steuerbordbug egal.

  • Lee vor Luv


    Überholer hält sich frei

    Im letzten Jahr fuhr ich beim Wingfoilen einen hohen Amwindkurs. Dann hörte ich hinter mir einen Kiter, konnte ihn aber nicht sehen, da ich im Hinterkopf keine Augen habe. Ich dachte mir, da der Kiter nicht so viel Höhe laufen kann, aber schneller ist, wird der gleich an mir in Lee vorbei schießen, und somit habe ich lieber den Kurs beibehalten. Irgendwann zog er mir seine Leinen durch den Wing, stieg dabei ab und war sehr stark am Fluchen.

    ich will jetzt nicht fragen wer Vorfahrt hat wenn ein Kiter von oben kommt, war aber voriges Jahr in Podersdorf so.

    Schreien hab ich gehört, aber von oben irgendwo kam ein Board geflogen, in Luv vor mir ins Wasser, guck ich kurz rauf,Flog ein Kiter ohne Board mit seinem Schirm durch die Luft, ich abgesprungen. Der Kiter schlug in Lee ca. 10 Meter von mir aufs Wasser auf, ohne Schirm. Dieser flog Richtung Badestrand... Verletzt war keiner, er hat sich entschuldigt, er sei Aufsteiger und noch nie bei so einem Wind am Wasser gewesen. Das alles ging so irre schnell....Ich war noch nicht im Gleiten, bin kurz vorher aufs Board gestiegen nach einem Sturz.

  • Ich habe es mal am Flag Beach gehabt. Der Wind war in Böen 35 kn, zu viel für viele Kitetouristen. Ich war voll am Gleiten und plötzlich flog in höchstens 5 m Entfernung ein Kiter ohne Board, mit Rücken nach unten, an mir vorbei.

  • Wenn ich ein Manöver einleite, muss ich dafür sorgen, dass ich dafür entsprechend Platz habe, auch für den Fall, dass es schief geht.


    Selbst wenn ich Vorfahrt hätte und dann ein Manöver einleite, verletzte ich meine Kurshaltepflicht, wenn ein anderer in der Nähe ist.


    Damit sehe ich es so, dass derjenige, der ein Manöver ausführt, dass zu einem Unfall führt, immer der Schuldige ist, egal ob Kiter oder Surfer.

    Der andere Beteiligte hat auch hier wieder die Pflicht auszuweichen, wenn er das problematische Manöver erkennt, was bei unkontrollierten Kite Sprüngen sicher nur schwer möglich ist.

  • ich will jetzt nicht fragen wer Vorfahrt hat wenn ein Kiter von oben kommt, war aber voriges Jahr in Podersdorf so.

    Schreien hab ich gehört, aber von oben irgendwo kam ein Board geflogen, in Luv vor mir ins Wasser, guck ich kurz rauf,Flog ein Kiter ohne Board mit seinem Schirm durch die Luft, ich abgesprungen. Der Kiter schlug in Lee ca. 10 Meter von mir aufs Wasser auf, ohne Schirm. Dieser flog Richtung Badestrand... Verletzt war keiner, er hat sich entschuldigt, er sei Aufsteiger und noch nie bei so einem Wind am Wasser gewesen. Das alles ging so irre schnell....Ich war noch nicht im Gleiten, bin kurz vorher aufs Board gestiegen nach einem Sturz.


    Dazu 3 klare Regeln:



    1. Grundsätzlich muss ein von oben heranfliegendes Board ausweichen, d.h. seine Flugrichtung

    frühzeitig und klar erkennbar ändern.


    2. Ein fliegender Kiter ohne Schirm muss immer so hoch fliegen, dass keine Kollisionsgefahr besteht.


    3. Ein Kiteschirm darf am Badestrand nie in Richtung der FKK-Zone fliegen, um das Nacktbadegebot nicht zu gefährden.

  • Überholer hält sich frei

    Nach meiner Kenntnis ist diese Regel (welche ich für sehr wichtig halte) - genau definiert : 2 Mastlängen (und zwar - Mast - des Fahrzeuges mit dem längeren ...Mast .....(?) ...stimmts (?)



    Ich wär schon sehr, sehr froh - wenn sich manche Sportskameraden - mit welchem Gerät auch immer - daran halten würden.


    Sonst wundern die sich dann immer wenn Sie von mir am Strand noch eine Ansage bekommen -wenn sie mal wieder in 0,5m Poser - Abstand an mir (gerade aufgestiegen) vorbeigedonnert sind ....( sollte mir die Gabel unbeabsichtigt auskommen - knall Ihnen das Kopfstück ans Hirn .... kapieren viele nicht - die Regel ...)

  • Das sehe ich ganz anders. Der Flieger kann nur nach Lee fliegen, und ist somit manöverier behindert. Manöverierbehinderte Fahrzeuge haben immer vorfahrt. Mir bleibt nur vom Board zu springen und ab zu tauchen.

  • Das sehe ich ganz anders. Der Flieger kann nur nach Lee fliegen, und ist somit manöverier behindert. Manöverierbehinderte Fahrzeuge haben immer vorfahrt.


    Stimmt. Nennt sich auch „Inklusion“ ...

  • Welche rechtliche Relevanz hat Schulungsmaterial?


    - siehe auch "Verkehrsnormen im parallel betriebenen Individualsport und deren Geltungsgrundlagen"


    In Deutschland ist der VDWS meines Wissens die einzige Institution, die Surfscheine ausstellt. Diese wiederum werden überall anerkannt, auch international.

    Das, was ich eingestellt habe, ist aus dem Schulungsmaterial des VDWS für den Surfschein.


    Das ist kein amtlicher Schein, darum wird man die rechtliche Relevanz zwar anzweifeln können, aber wegen der Akzeptanz nicht in Frage stellen können bei einem Rechtsstreit.

    Letztlich zählt die BinSchStrO, die SeeSchStrO und die lokalen Begebenheiten, die entweder Betreiber der Seen veranlassen, oder aber die aus den relevanten Rechtslagen zu entnehmen sind. Wie z.B. auch das sächsische Foilverbot.


    Der VDWS beruft sich ja auch mehr oder weniger auf die BinSchStrO und SeeSchStrO, also auf die Begebenheiten für die Schifffahrt und Sportboote. Und das habe ich ja zuvor geschrieben, das kann eigentlich nicht sein (darüber bin ich gestolpert).

    Ich persönlich sehe bei den Surfern untereinander die Kurshaltepflicht mit dem folgenden Manöver des letzten Augenblicks aus der Schifffahrt z.B. als kritisch an, bei Entgegenkommern. Wenn das auf dem letzten Zipfel schief geht, ist das lebensgefährlich. Bei Booten nicht direkt (selbst beim Frontalzusammenstoß), die haben lapidar beide zur Steuerbordseite (nach rechts) auszuweichen.


    Bei uns auf dem See sind z.B. Surfer und Segler gleich gestellt (finde ich auch schlecht, da das eine eigene Regel ist), und da heisst es:


    b) Ausweichpflichtige Fahrzeuge müssen beim Begegnen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord (in Fahrtrichtung rechts) richten. Ist dies nicht möglich, muss der Führer des ausweichpflichtigen Fahrzeuges rechtzeitig und unmissverständlich zeigen, wohin er ausweichen will. Befinden sich zwei Fahrzeuge unter Segel auf Kursen, die einander derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, so müssen sie wie folgt einander ausweichen:
    aa) Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen.
    bb) Wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvseitige Fahrzeug dem leeseitigen Fahrzeug ausweichen.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • Manöverierbehinderte Fahrzeuge haben immer vorfahrt.

    Nein.

    Richtig heisst es, dass fast alle anderen "ausweichen" müssen. Es heisst Ausweich- und Fahrregeln.

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  • Manöverierbehinderte Fahrzeuge haben immer vorfahrt.

    Nein.

    Richtig heisst es, dass fast alle anderen "ausweichen" müssen. Es heisst Ausweich- und Fahrregeln.

    Endlich bringts einer auf den Punkt. In dem kompletten Schulungsmaterial vom VDWS steht nicht einmal das Wort Vorfahrt drin. Mich würde wundern, wenn das in den Binnen- und Seeschiffahrtsstraßenordnungen anders wäre.


    Gruß, Onno

    wissen ist macht. nicht wissen macht auch nichts.

  • Vorfahrt gibt es ja beim Surfen nicht. In Rüdis Fall hat ist er wohl der Hauptschuldige. Er ist nach seinen Beschreibungen in den Höhelaufende rein gebrettert. Vermutlich wurd der Rüdi gar nicht gesehen haben, da er vermutlich mit hoher Differenzgeschwindigkeit von hinten aufgefahren ist, er Downwind der ander am Wind. Da kann man von ihm auch nicht ein Ausweichmanöver verlangen, von hinten sieht man schlecht.

  • Ja richtig. Ich hatte nur den Eindruck das irgendwie von anderen ein wenig die Verantwortung auf den anderen zumindest teilweise versucht wurde zu übertragen. Und das kann sehe ich in diesem Fall aus den beschriebenen Gründen gar nicht.

  • Ich fühle mich für den Crash verantwortlich ,und habe auch dem entsprechend gehandelt.

    ich habe nie versucht mich da raus zu reden.

    Es wäre leicht zu sagen der hat den Kurs nicht gehalten oder er hat extra voll Höhe gezogen Und ist deshalb mit Schuld .


    Ich habe den anderen nicht gesehen das reicht für mich um zu wissen das ich nicht genug aufgepasst habe.

  • Sorry kann leider keine Reaktion zurück nehmen. War voll zustimmend gemeint.Und auch Ruedi sieht das so.👍

    Geht, auf das gleiche Symbol erneut klicken und es ist weg.

    Zumindest bei mir...

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  • Ich fühle mich für den Crash verantwortlich ,und habe auch dem entsprechend gehandelt.

    ich habe nie versucht mich da raus zu reden.

    Es wäre leicht zu sagen der hat den Kurs nicht gehalten oder er hat extra voll Höhe gezogen Und ist deshalb mit Schuld .


    Ich habe den anderen nicht gesehen das reicht für mich um zu wissen das ich nicht genug aufgepasst habe.

    Ich finde das sehr löblich so ehrlich zu sein, ist leider nicht mehr die Norm.


    Wenn dabei kein dauerhafter Personenschaden entstanden ist, sind die Schadenssummen doch überschaubar. Der Papierkrieg mit der Versicherung ist dann wahrscheinlich die größte "Strafe".