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Severne Boards Produktionsmängel? Brauche eure Einschätzung und Hilfe

  • jostilan
  • 15. März 2026 um 13:38
  • trufo
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    • 17. März 2026 um 11:32
    • #21

    Ja danke Scharli, ist natürlich verständlich wenn Du als Mitbewerber nicht ins Detail gehen möchtest.

    Für mich ist offensichtlich dass es sich um eine falsche konstruktion bzw. mangelne Qualität bei der Ausführung handelt.

    Eventuell falscher Materialmix im Unter- und Oberwasserschiff? Hast du oben im Deck keine sichtlichen Stauchungen jostilan ?

    Die Kraft sucht sich halt die schwächste Stelle um Energie abzuleiten.., hier sind es offensichtlich fehlende Verstärkungen im vorderen Bereich, verglichen mit den Verstärkungen im Standbereich, also zwischen Straps und Mastspur.

    Die Bretter die ich zwischen den Mastspur und Straps gebrochen hab, hatten alle etliche Kilometer drauf, das heisst, normale Materialermüdung nach starker Beanspruchung und längerem Nutzungszeitraum.

    Beim Severne handelt es sich wohl um ein relative wenig benutztes Brett.., wie meinte hier neulich jemand: ein Mast bricht sofort oder hält ewig. So ähnlich wird es sich hier auch verhalten.

    Kurios ist der Bruch vor der Mastspur allemal, vor allem weil sich hier nur etwa ein Drittel der Gesamtlänge des Brettes befindet. Andererseits gibts Freestylemanöver die durchaus brutale nose-first-Landung haben können.

    signature_1636.jpg

  • twofingers
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    • 17. März 2026 um 12:37
    • #22
    Zitat von jostilan

    Das ist innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Boards passiert, damit ist es doch noch in der Garantie drin oder?

    Das ist der Knackpunkt. Im ersten Jahr Garantie. Hier muss Severne beweisen, dass es eine wie auch immer geartete Fehlbehandlung war, die den Schaden verursachte. Eigentlich ist der Händler dein Ansprechpartner , aber ich würde es einmal bei Severne (also APM, falls die das noch machen) telefonisch versuchen. Ansonsten Händler und ggf. dann Anwalt. Besonders, wenn du andere gleichartige Schäden vorzeigen kannst. Viel Glück..

  • newt3
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    • 17. März 2026 um 14:54
    • #23

    Du solltest unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Garantie über Serverne sofern die Garantie geben - wenn die Ablehnen hilft hier nur Klagen, macht aber gegen Serverne keinen Sinn wenn du noch innerhalb der Gewährleistung bist.

    Gewährleistung hast du vom Händler und nicht vom Hersteller! 2 Jahre Gewährleistung (bei neuware, kann bei Gebrauchtware auf 1 Jahr verkürzt werden. von Privat darf Gewährleistung ausgeschlossen weden). Wenn Gewährleistung besteht (also vom Händler gekauft wurde) dann gibt es 1 Jahr Beweislastumkehr - sprich der Händler ist in der Nachweispflicht dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaus Mangelfrei war (also zb kein versteckter Konstruktionsmangel vorlag....)

    Innnerhalb des Zeitraums der Beweislastumkehr reicht es im Grunde, wenn du den Händler zur Nachbesserung aufforderst bzw ein mängelfreies Produkt verlangst incl angemessener Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach wirst Klagen müssen. Das Gericht bestellt dann einen Gutachter.



    Es macht hier wenig Sinn in Eigenregie bzw von jmd drittem - in deinem Auftrag - das Board öffnen zu lassen!

    Wenn der Händler dies möchte soll er es selbst auf seine Kappe veranlassen - er schuldet dir dann schließlich IMMERNOCH ein mangelfreies Produkt!

    Ob du der Meinung des "Experten" - den dann der Händler ausgesucht hat - glauben schenkst oder nicht kannst du dir dann überlegen, wenn nicht dann ebenfalls Klage.

    Veranlaßt du selbst das Öffnen des Boards und dein Experte/Reparierer, sagt dass es falsch konstruiert sei kann der Händler immernoch sagen stimmt nicht und du wirst klagen müssen. Dann wird dein Experte vor Gericht vielleicht gehört aber wenn der Händler meinst das Gericht möge noch einen unabhängigen Gutachter bestellen so hast hier das Problem, dass am Board eben schon jemand dran war (und das von dir veranlasst....).

    Es macht Sinn das ganze schriftlich an den Händler zu formulieren. Seine Antwort die er dir vieleicht mündlich gibt, verlangst du auch schriftlich. Da geht es schlicht um Fristwahrung (sprich dass das eine Jahr nicht plötzlich verstrichen ist und der Händler sagt von dem Mangel weiß ich bisher nichts). Dann den Brief deinerseits mit Einschreiben Rückschein - am bestem vom Anwalt.

    Wichtig wäre halt, dass du keine weiteren Schäden am Board hast die irgendwie darauf hindeuten, dass du es übermäßig belastest (nicht bestimmungsgemäßig genuzt) hast. Sprich wenn vor den Schlaufen irgendwo das Deck weich oder gar gebrochen dann wird man wohl von Springen usw ausgehen und vielleicht eben auch von völlig falscher Landung die das vorne verursacht hat - hast du nichts dergleichen aber vorne gebrochen wird der Gutachter entweder einen Materialfehler finden und selbst wenn er keinen findet - solange man dir keine falsche Benutzung nachweisen kann sollte das für dich ausgehen (eben wegen der Beweislastumkehr).

    ps: das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Sichtweise :)

    Wenn der Händler dir gegenüber mündlich schon abgelehnt hat oder sogar schriftlich, dann kannst es noch mit einem Brief vom Anwalt versuchen vielleicht lenkt er dann ein (ihm mündlich mit Anwalt und Klage 'drohen' wird ja nichts bringen). Hast die Ablehnung schriftlich kannst natürlich auch direkt Klage einreichen - evtl lenkt er ein, wenn der Brief vom Gericht kommt.

    Du kannst an natürlich mal eine Thermokamera nehmen (vielleicht kennst jemand der sowas hat, wenn nicht mal Schornsteinfeger, Energieberater, Heizungsbauer usw) und prüfen ob im Board Verstärkungen gibt die so ungefähr bis zur Bruchstelle gehen. Aber wie gesagt du bist im ersten Jahr eigentlich gar nicht nachweispflichtig woran es nun liegt.

  • jostilan
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    • 18. März 2026 um 00:53
    • #24

    Vielen Dank schonmal an alle!

    Das Brett lag fast ein Jahr bei mir rum, bevor ich es das erste Mal gefahren bin und der Schaden wurde ein Jahr und etwa sechs Tage nach Rechnungsdatum gemeldet, ich habe das Board aber erst etwa einen Monat nach Rechnungsdatum geliefert bekommen. Zwischen Lieferung und Schadensmeldung lag also weniger als ein Jahr. Das Board hat auf dem Deck keine Zeichen von Stauchungen, sieht aus wie neu. Ich will mit den Jungs vom Surfshop eigentlich keinen großen Konflikt eingehen, weil wir uns schon lange kennen, aber ich werde mich mal direkt an Severne wenden. Schade finde ich hier einfach nur den Umgang mit dem Thema. Wenn man bekanntermaßen mehrere solcher Fehlerbilder hat, könnte man ja zumindest mal so kooperativ sein, über das Thema zu sprechen. Es war auf jeden Fall das letzte Produkt, was ich bei Severne gekauft habe und ich war bis jetzt ein riesiger Fan von dem tollen Equipment, den super Segeln und den durchdachten Shapes.

  • B123
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    • 18. März 2026 um 06:20
    • #25
    Zitat von newt3

    Du solltest unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

    Garantie über Serverne sofern die Garantie geben - wenn die Ablehnen hilft hier nur Klagen, macht aber gegen Serverne keinen Sinn wenn du noch innerhalb der Gewährleistung bist.

    Gewährleistung hast du vom Händler und nicht vom Hersteller! 2 Jahre Gewährleistung (bei neuware, kann bei Gebrauchtware auf 1 Jahr verkürzt werden. von Privat darf Gewährleistung ausgeschlossen weden). Wenn Gewährleistung besteht (also vom Händler gekauft wurde) dann gibt es 1 Jahr Beweislastumkehr - sprich der Händler ist in der Nachweispflicht dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaus Mangelfrei war (also zb kein versteckter Konstruktionsmangel vorlag....)

    Innnerhalb des Zeitraums der Beweislastumkehr reicht es im Grunde, wenn du den Händler zur Nachbesserung aufforderst bzw ein mängelfreies Produkt verlangst incl angemessener Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach wirst Klagen müssen. Das Gericht bestellt dann einen Gutachter.



    Es macht hier wenig Sinn in Eigenregie bzw von jmd drittem - in deinem Auftrag - das Board öffnen zu lassen!

    Wenn der Händler dies möchte soll er es selbst auf seine Kappe veranlassen - er schuldet dir dann schließlich IMMERNOCH ein mangelfreies Produkt!

    Ob du der Meinung des "Experten" - den dann der Händler ausgesucht hat - glauben schenkst oder nicht kannst du dir dann überlegen, wenn nicht dann ebenfalls Klage.

    Veranlaßt du selbst das Öffnen des Boards und dein Experte/Reparierer, sagt dass es falsch konstruiert sei kann der Händler immernoch sagen stimmt nicht und du wirst klagen müssen. Dann wird dein Experte vor Gericht vielleicht gehört aber wenn der Händler meinst das Gericht möge noch einen unabhängigen Gutachter bestellen so hast hier das Problem, dass am Board eben schon jemand dran war (und das von dir veranlasst....).

    Es macht Sinn das ganze schriftlich an den Händler zu formulieren. Seine Antwort die er dir vieleicht mündlich gibt, verlangst du auch schriftlich. Da geht es schlicht um Fristwahrung (sprich dass das eine Jahr nicht plötzlich verstrichen ist und der Händler sagt von dem Mangel weiß ich bisher nichts). Dann den Brief deinerseits mit Einschreiben Rückschein - am bestem vom Anwalt.

    Wichtig wäre halt, dass du keine weiteren Schäden am Board hast die irgendwie darauf hindeuten, dass du es übermäßig belastest (nicht bestimmungsgemäßig genuzt) hast. Sprich wenn vor den Schlaufen irgendwo das Deck weich oder gar gebrochen dann wird man wohl von Springen usw ausgehen und vielleicht eben auch von völlig falscher Landung die das vorne verursacht hat - hast du nichts dergleichen aber vorne gebrochen wird der Gutachter entweder einen Materialfehler finden und selbst wenn er keinen findet - solange man dir keine falsche Benutzung nachweisen kann sollte das für dich ausgehen (eben wegen der Beweislastumkehr).

    ps: das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Sichtweise :)

    Wenn der Händler dir gegenüber mündlich schon abgelehnt hat oder sogar schriftlich, dann kannst es noch mit einem Brief vom Anwalt versuchen vielleicht lenkt er dann ein (ihm mündlich mit Anwalt und Klage 'drohen' wird ja nichts bringen). Hast die Ablehnung schriftlich kannst natürlich auch direkt Klage einreichen - evtl lenkt er ein, wenn der Brief vom Gericht kommt.

    Du kannst an natürlich mal eine Thermokamera nehmen (vielleicht kennst jemand der sowas hat, wenn nicht mal Schornsteinfeger, Energieberater, Heizungsbauer usw) und prüfen ob im Board Verstärkungen gibt die so ungefähr bis zur Bruchstelle gehen. Aber wie gesagt du bist im ersten Jahr eigentlich gar nicht nachweispflichtig woran es nun liegt.

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    Hier stimmt es bezüglich Garantie und Gewährleistung.

    Andere Posts waren diesbezgl irreführend.

  • scharli_g
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    • 18. März 2026 um 07:22
    • #26
    Zitat von jostilan

    Vielen Dank schonmal an alle!

    Das Brett lag fast ein Jahr bei mir rum, bevor ich es das erste Mal gefahren bin und der Schaden wurde ein Jahr und etwa sechs Tage nach Rechnungsdatum gemeldet, ich habe das Board aber erst etwa einen Monat nach Rechnungsdatum geliefert bekommen. Zwischen Lieferung und Schadensmeldung lag also weniger als ein Jahr. Das Board hat auf dem Deck keine Zeichen von Stauchungen, sieht aus wie neu. Ich will mit den Jungs vom Surfshop eigentlich keinen großen Konflikt eingehen, weil wir uns schon lange kennen, aber ich werde mich mal direkt an Severne wenden. Schade finde ich hier einfach nur den Umgang mit dem Thema. Wenn man bekanntermaßen mehrere solcher Fehlerbilder hat, könnte man ja zumindest mal so kooperativ sein, über das Thema zu sprechen. Es war auf jeden Fall das letzte Produkt, was ich bei Severne gekauft habe und ich war bis jetzt ein riesiger Fan von dem tollen Equipment, den super Segeln und den durchdachten Shapes.

    Ich verstehe deinen Frust! Ich könnte dir anbieten dir das Board zu reparieren. Ich würde es dir um die Frustration zu lindern um 150.-€ machen (obwohl mich das nichts angeht). Wir müssen nur schauen, wie es am besten zu mir nach Salzburg kommt, aber auch dafür gibt es viele Möglichkeiten.

    Ich mache dir das Angebot, obwohl es mich nichts angeht, da unser Sport auf "Spaß" getrimmt sein muss, und nicht auf "Frustration"

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    • 18. März 2026 um 07:44
    • #27
    Zitat von scharli_g
    Zitat von jostilan

    Vielen Dank schonmal an alle!

    Das Brett lag fast ein Jahr bei mir rum, bevor ich es das erste Mal gefahren bin und der Schaden wurde ein Jahr und etwa sechs Tage nach Rechnungsdatum gemeldet, ich habe das Board aber erst etwa einen Monat nach Rechnungsdatum geliefert bekommen. Zwischen Lieferung und Schadensmeldung lag also weniger als ein Jahr. Das Board hat auf dem Deck keine Zeichen von Stauchungen, sieht aus wie neu. Ich will mit den Jungs vom Surfshop eigentlich keinen großen Konflikt eingehen, weil wir uns schon lange kennen, aber ich werde mich mal direkt an Severne wenden. Schade finde ich hier einfach nur den Umgang mit dem Thema. Wenn man bekanntermaßen mehrere solcher Fehlerbilder hat, könnte man ja zumindest mal so kooperativ sein, über das Thema zu sprechen. Es war auf jeden Fall das letzte Produkt, was ich bei Severne gekauft habe und ich war bis jetzt ein riesiger Fan von dem tollen Equipment, den super Segeln und den durchdachten Shapes.

    Ich verstehe deinen Frust! Ich könnte dir anbieten dir das Board zu reparieren. Ich würde es dir um die Frustration zu lindern um 150.-€ machen (obwohl mich das nichts angeht). Wir müssen nur schauen, wie es am besten zu mir nach Salzburg kommt, aber auch dafür gibt es viele Möglichkeiten.

    Ich mache dir das Angebot, obwohl es mich nichts angeht, da unser Sport auf "Spaß" getrimmt sein muss, und nicht auf "Frustration"

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    Bravo, das ist ein großherziges Angebot von dir!

    Alles andere wäre vergeudete Lebenszeit und Ärger. Klagen bringt meistens noch mehr Ärger und es kommt wenig dabei raus.

    Der Ausflug nach Salzburg lohnt sich in jedem Fall, egal wie teuer der Sprit ist.

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    • 18. März 2026 um 07:50
    • #28

    Kiel--Salzburg wird nicht billig.

    Aber sehr großzügiges Angebot Scharli :thumbup: :thumbup:

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    • 18. März 2026 um 07:56
    • #29

    Bei mir hat mal jemand ein Board mit dem Zug abgeholt. Die Strecke betrug über 800 km. Die An- und Abfahrt zum Bahnhof kann man organisieren oder je nachdem mit Leihwagen.

  • scharli_g
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    • 18. März 2026 um 08:04
    • #30
    Zitat von trufo

    Kiel--Salzburg wird nicht billig.

    Aber sehr großzügiges Angebot Scharli :thumbup: :thumbup:

    Mit unserer Spedition würde es aktuell 80.- pro Strecke kosten. Aber vielleicht ist ja auch mal jemand auf dem Weg. Es kommt halt auch drauf an, wie dringend es wäre. Ich werde vermutlich auch zum Surfvestival nach Fehmarn rauf fahren.

    LG Scharli

  • scharli_g
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    • 18. März 2026 um 08:08
    • #31
    Zitat von C - GER
    Zitat von scharli_g
    Zitat von jostilan

    Vielen Dank schonmal an alle!

    Das Brett lag fast ein Jahr bei mir rum, bevor ich es das erste Mal gefahren bin und der Schaden wurde ein Jahr und etwa sechs Tage nach Rechnungsdatum gemeldet, ich habe das Board aber erst etwa einen Monat nach Rechnungsdatum geliefert bekommen. Zwischen Lieferung und Schadensmeldung lag also weniger als ein Jahr. Das Board hat auf dem Deck keine Zeichen von Stauchungen, sieht aus wie neu. Ich will mit den Jungs vom Surfshop eigentlich keinen großen Konflikt eingehen, weil wir uns schon lange kennen, aber ich werde mich mal direkt an Severne wenden. Schade finde ich hier einfach nur den Umgang mit dem Thema. Wenn man bekanntermaßen mehrere solcher Fehlerbilder hat, könnte man ja zumindest mal so kooperativ sein, über das Thema zu sprechen. Es war auf jeden Fall das letzte Produkt, was ich bei Severne gekauft habe und ich war bis jetzt ein riesiger Fan von dem tollen Equipment, den super Segeln und den durchdachten Shapes.

    Ich verstehe deinen Frust! Ich könnte dir anbieten dir das Board zu reparieren. Ich würde es dir um die Frustration zu lindern um 150.-€ machen (obwohl mich das nichts angeht). Wir müssen nur schauen, wie es am besten zu mir nach Salzburg kommt, aber auch dafür gibt es viele Möglichkeiten.

    Ich mache dir das Angebot, obwohl es mich nichts angeht, da unser Sport auf "Spaß" getrimmt sein muss, und nicht auf "Frustration"

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    Bravo, das ist ein großherziges Angebot von dir!

    Alles andere wäre vergeudete Lebenszeit und Ärger. Klagen bringt meistens noch mehr Ärger und es kommt wenig dabei raus.

    Der Ausflug nach Salzburg lohnt sich in jedem Fall, egal wie teuer der Sprit ist.

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    Ja, ich gebe dir in beiden Punkte recht! :)

    1.) kann man nie vorhersehen, wie Gerichte entscheiden. Das kann am Ende, wenn ein Fall noch so klar erscheint, ein Totalverlust mit zusätzlich hohen Anwalts- und Gerichtskosten werden. Da ist eine Außergerichtliche Einigung in jedem Fall vorzuziehen (falls möglich).

    2.) Ja, Salzburg ist sicher eine Reise wert, zumal wir auch top Surfreviere in der Umgebung haben. 8)

  • jostilan
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    • 18. März 2026 um 09:43
    • #32

    Super nettes Angebot, vielen Dank. Wir haben hier in Kiel auch einen super Reparateur, bei dem ich das im Zweifel machen lassen kann. Wenn das nichts werden sollte, komme ich gerne darauf zurück!

  • Totti-Amun
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    • 18. März 2026 um 09:50
    • Offizieller Beitrag
    • #33

    Ich würde erstmal dem Händler gegenüber den Anspruch auf Garantie deutlich klar machen, wenn das Kauf- und Lieferdatum, sowie das Reklamationsdatum belegbar ist.

    Ein Kontakt direkt zum Importeur ohne den Händler führt zu nichts, weil bleibt in der Regel unbeantwortet. Ansprechpartner ist immer der Händler.

    Dem Händler deutlich machen, dass die Entscheidung mit Begutachtung nach Bildern nicht vom Tisch ist.

    Ein Rechtsstreit ist sicher nicht im Interesse von irgendwem.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
    Tipp Weltmeister F1 2011 & 2013, Tipp Team-Weltmeister F1 2009, 2010, 2011, 2017, 2019, 2020, 2021!

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    • 18. März 2026 um 10:13
    • #34
    Zitat von jostilan

    Super nettes Angebot, vielen Dank. Wir haben hier in Kiel auch einen super Reparateur, bei dem ich das im Zweifel machen lassen kann. Wenn das nichts werden sollte, komme ich gerne darauf zurück!

    Meinst du Menni?

  • jensemann
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    • 18. März 2026 um 10:16
    • #35

    Am Ende alles dumm gelaufen: Die Garantiefrist ist rechtlich um 6 Tage verstrichen, der Händler zeigt sich dahingehend nach Deinen Schilderungen wohl nicht kulant...Einen Rechtsstreit sollte man sich sparen: Bliebe für mich nur eine fachgerechte Reparatur, um damit wenigstens schnell wieder aufs Wasser zu kommen und es zu genießen, anstatt mich ärgern zu müssen. Wenn das für 150-200 EUR möglich wäre, würde ich mir allen weiteren Stress sparen, aber andererseits auch meine Konsequenzen ziehen bzw. dem langjährigen Händler des Vertrauens mal dahingehend auf die Füße treten, dass Du die Kröte zwar widerwillig schluckst aber er dafür an anderer Stelle mal nen guten Rabatt haben möchtest oder er Dich damit das letzte Mal als Kunde gesehen hat...

  • daddy_o
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    • 18. März 2026 um 11:24
    • #36

    Das ist wirklich ärgerlich, denn in der gesetzlichen Gewährleistung tritt nach 12 Monaten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Käufers ein. Eine Herstellergarantie ist freiwillig. Bei meinem Duotone Board ist sie ein Jahr plus 6 Monate nach Registrierung. Dazu kommt, dass in Spanien die Gewährleistung drei Jahre ist und erst nach 24 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Servicewüste Deutschland.

  • dominik49
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    • 18. März 2026 um 11:38
    • #37
    Zitat von daddy_o

    Herstellergarantie ist freiwillig

    Eine vereinbarte/zugesagte Garantie ist Vertragsbestandteil.

    Freiwillig ist Kulanz.

    Gewährleistung ist, wie hier schon erwähnt wieder etwas anderes.

  • daddy_o
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    • 18. März 2026 um 11:41
    • #38

    Wobei. Jetzt habe ich nochmal nachgesehen:

    „Registriere dein neues Duotone Board kostenlos auf unserer Website innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf und erhalte eine erweiterte Garantie von 6 Monaten über die gesetzliche Garantiezeit deines Landes hinaus! (Dellen ausgenommen)."


    Die gesetzliche Gewährleistung in meinem Land ist zwei Jahre. Die meines Händlers drei Jahre. Das bedeutet, dass es auf das registrierte Board von Duotone eine Herstellergarantie von 2,5 oder vielleicht sogar 3,5 Jahre gibt.

  • daddy_o
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    • 18. März 2026 um 11:42
    • #39
    Zitat von dominik49
    Zitat von daddy_o

    Herstellergarantie ist freiwillig

    Eine vereinbarte/zugesagte Garantie ist Vertragsbestandteil.

    Das stimmt. Mit freiwillig meine ich, dass es nicht gesetzlich vorgegeben ist.

  • Witchcraft Sailboards
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    • 18. März 2026 um 11:45
    • #40
    Zitat von scharli_g
    Zitat von jostilan

    Vielen Dank schonmal an alle!

    Das Brett lag fast ein Jahr bei mir rum, bevor ich es das erste Mal gefahren bin und der Schaden wurde ein Jahr und etwa sechs Tage nach Rechnungsdatum gemeldet, ich habe das Board aber erst etwa einen Monat nach Rechnungsdatum geliefert bekommen. Zwischen Lieferung und Schadensmeldung lag also weniger als ein Jahr. Das Board hat auf dem Deck keine Zeichen von Stauchungen, sieht aus wie neu. Ich will mit den Jungs vom Surfshop eigentlich keinen großen Konflikt eingehen, weil wir uns schon lange kennen, aber ich werde mich mal direkt an Severne wenden. Schade finde ich hier einfach nur den Umgang mit dem Thema. Wenn man bekanntermaßen mehrere solcher Fehlerbilder hat, könnte man ja zumindest mal so kooperativ sein, über das Thema zu sprechen. Es war auf jeden Fall das letzte Produkt, was ich bei Severne gekauft habe und ich war bis jetzt ein riesiger Fan von dem tollen Equipment, den super Segeln und den durchdachten Shapes.

    Ich verstehe deinen Frust! Ich könnte dir anbieten dir das Board zu reparieren. Ich würde es dir um die Frustration zu lindern um 150.-€ machen (obwohl mich das nichts angeht). Wir müssen nur schauen, wie es am besten zu mir nach Salzburg kommt, aber auch dafür gibt es viele Möglichkeiten.

    Ich mache dir das Angebot, obwohl es mich nichts angeht, da unser Sport auf "Spaß" getrimmt sein muss, und nicht auf "Frustration"

    WE are ONE :)

    Das Problem dabei ist das man wohl nicht das ganze Brett verstärken kann und das es sein kann das es neben die Reparatur, wenn gut gemacht, schnell wieder kaputt geht.

    Deshalb wäre mein Empfehlung den Händler damit um die Ohren zu hauen. Nicht wortwörtlich natürlich. Wie von Totti und anderen empfohlen. Der ist verantwortlich und sollte den Hersteller unter Druck setzen oder sonst selber den Schaden übernehmen. Würde man bei ein Fahrzeug oder Fernseher auch, wie nett die auch sind.
    In England wird bei Garantiefälle auch gesprochen von "Fit for purpose". Das heist man muss da zumindest die Garantie/Gewährleistungsperiode damit machen können womit die Produkte auch beworben werden, ausser dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wie man z.B. bei manche SUV Werbung im Fernsehen auch sieht wenn die damit off road und durch Flüsse usw fahren.
    Manche (die Meisten?) Marken schliessen Bruch von planen Landungen in der Welle aus. Kann man juridisch vielleicht machen obwohl man auch da die Profis schon brutale Landungen machen sieht die solche Bretter i.d.R. nicht lange aushalten. Ist halt die Frage ob das als Werbung zu bezeichnen ist oder nicht. Beim Freestylen im Flachwasser KANN man einfach nicht so hoch springen das beim planen Landung eine solche Überbelastung entsteht das es kaputt gehen dürfte. Wenn man die Industrie immer wieder damit wegkommen lässt, ändert sich nie was.

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