"Klar. Bloß kannst du schlecht explizit Windsurfen ausnehmen von etwaigen Verboten.
Also entweder alle oder keiner."
kann man schon! hier mal ein Beispiel aus Berlin (wobei sich das auf Landschaftschutzgebiet bezieht und nicht auf Naturschutzgebiet)
( https://gesetze.berlin.de/bsbe…BCggelsee_FredMLSchVBEpP8 )
"
(3) In dem Landschaftsschutzgebiet sind auch folgende Formen des Wassersports einschließlich der erforderlichen motorbetriebenen Begleitboote und der üblichen Signalschüsse ohne Müll, Stoffeinträge in das Gewässer und unübliche Geräusche zulässig:
1.
das individuelle Fahren mit wind- oder muskelkraftbetriebenen Booten,
2.
von Vereinen der Berliner Wassersportverbände organisierte und durchgeführte Regatten und Wettkämpfe mit wind- oder muskelkraftbetriebenen Booten in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober,
3.
das individuelle Schwimmen,
4.
Schwimmwettkämpfe,
5.
ganzjährig Ausbildung und Training von Schwimmenden oder Training mit wind- oder muskelkraftbetriebenen Booten und
6.
das von Vereinen der Berliner Wassersportverbände organisierte und durchgeführte landschafts- und naturverträgliche Eissegeln in Gruppen."
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ob der Windsurfer hier als wind- oder muskelkraftbetriebenes Boot gilt, keine Ahnung jedenfalls wird es toleriert.
Was ich sagen möchte: Es ist ganz offenbar möglich in die entsprechenden Verordnungen Ausnahmen reinzuschreiben also sollte man da rechtzeitig mit an den Tisch damit es eben nicht im pauschalen Verbot für alle endet.
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solche Probleme existieren auch nicht erst seit gestern. Hier ein dem Inhalt nach ziemlich alter Artikel der sich auf's Kiten bezieht:
https://schleswig-holstein.nab…ete/management/10379.html
soviel zu "Leider findet eben keine diferenzierung statt".....man ist durchaus in der Lage die unterschiedlichen Sportarten zu unterscheiden. Nur weil man die Gegenseite nicht leiden kann, berechtigte Sorgen und Ängste vor ihren Plänen bzw deren Durchführung hat sollte man ihr nicht Dummheit unterstellen.