Alles anzeigenIch zitiere nicht alles, da du viel rein interpretierst und nicht bei der Gesetzeslage bleiben möchtest. Denn die ist klar.
Totti-Amun Danke für die Kritik. Mit KVR war untechnisch die COLREGs und ALLE darauf basierenden oder damit vergleichbaren Ordnungen (mit allen nationalen Unterschieden im Detail) gemeint - im Gegensatz zum Regattasport.
Darum schrieb ich auch "KVR etc" (also mit "etc") und auch das nur im Zusammenhang mit 25-30 kn bei Segelfahrzeugen.
Es gelten die regionalen Begebenheiten, die auch selbst die BinSchStrO aushebeln können (etwa privat oder städtisch betriebene Seen). Und die KVR hat damit immer noch nichts zu tun, die regelt immer noch auf hoher See.
Lee vor Luv, Backbordbug vor Steuerbordbug und Überholer hält sich frei.
Punkt!
Der Überholer hält sich soweit frei, dass der zu Überholende und man selbst NICHT gefährdet wird.
Punkt!
Auch ein ungleich gestelltes "Sportgerät" wird man nicht einfach über den Haufen fahren dürfen. Was oft fehlt sind dann Regeln füe sogenannte Sportgeräte untereinander.
Habe ich täglich. Besoffene Tretbootfahrer, oder die im Tretboot nur aufs Handy glotzen in Schlangenlinien, SUPer, Angler auf irgendwelchen schwimmenden Konstrukten usw., alle die sich im Recht wähnen.
Alle die sind ausweichpflichtig, ich hingegen kurshaltepflichtig (Surfer ggfs. auch). Das heisst, ich halte meinen Kurs egal was kommt.
Ich betätige das Horn auch gerne, dann sind die wach und wer diskutieren will, warum ich nicht einfach dem Tretboot ausweiche oder dem SUPer, den brülle ich einmal kräftig an und dann ist er weg und er weiss es beim nächsten Mal.
Es gibt auch Nette, die einfach kurz fragen, wie das denn geregelt ist, weil sie es versäumt haben sich vorher zu informieren. Denen erkläre ich sehr gerne, dass alles was muskelbetrieben ist, ausweichpflichtig ist und ich als Segler begrenzt bin, da segeln gegen den Wind noch nicht erfunden wurde, auf der anderen Seite das Ufer ist und das Boot noch einen Kiel/Schwert mit 1,5m Tiefgang hat.
Verständnis gibt es auf einmal häufig, nicht immer. Aber auch die weichen dann aus.
Teilweise sind Windsurfer den Seglern gleichgestellt, Kiter aber nicht. Was ist dann mit den Wingern ?
Wir reden von deutschen Seen oder von St. Barth in der Karibik? Windsurfer, Kiter, Winger sind derzeit gleichgestellt, keine Ausnahmen.Zumindest hier auf den Binnen-Seen.
Beim aus dem Ruder laufen gelangt man nicht ganz so weit nach Luv, wie beim optimalen Aufschießer ...
Es sind aber ein paar Bootslängen und damit heisst es auch, dass 2 Mastlängen (wie vom Vorposter fälschlich ins Rennen geworfen) in keiner Weise reichen.
Wo bleibt die Kurshaltepflicht? Kursändern und Haken-Schlagen sind zwei paar Dinge. 2-3 Meter sind zu knapp, da geb ich Dir recht. Spin out und aus dem Ruder laufen sind grundsätzlich zunächst mal Fahr-/Steuer- und Trimmfehler. Mit derartigen Kursänderungen muss man immer wieder mal rechnen, aber nicht in allen Situationen.
Die Kurshaltepflicht haben Alle, aber der Überholer sich in erster Linie frei zu halten. So frei, dass NIEMAND gefährdet wird.
Das achterliche Dreieck kenn ich. Da es mit dem Positionslichterwinkel zu tun hat, sieht man wie sehr diese alte Regelung auf schnellere Segelfahrzeuge bei Tag abgestimmt ist.
Das Dreieck hat nichts mit der Lichterführung zu tun, sondern regelt das Überholen. Du bringst hier permanent Dinge durcheinander.
Mit der Lichterführung nur insofern, bei Nacht, wo Windsurfen so oder so verboten ist!
Ich frage mich gerade, ob die Regel "Segelfahrzeuge untereinander" (mit Bb-Stb und Lee-Luv) nicht als lex specialis der "Überholen"-Regel vorgeht, also ihr als speziellere Regel derogiert.
Die Regel gilt international, braucht man einfach gar nicht hinterfragen. Zumindest insoweit für die Länder, die der KVR zugestimmt haben. Sind nicht alle Länder weltweit.
Ich wusste nicht, dass das Forum auf Deutschland beschränkt ist. Ist es das?
Der Hinweis zu den Positionslichtern hat mit der Entstehungsgeschichte der Norm zu tun und nicht damit, dass ich was durcheinanderbringe.
Ich hinterfrage viele Regeln, das gehört zu meinem Job. Auch wenn sie "international" ist. Mir ging es um den systematischen Regelungszusammenhang innerhalb der KVR etc, wo nicht alle Regeln gleichrangig und jederzeit zur Anwendung kommen. Auch völkerrechtliche Übereinkommen dürfen hinterfragt und verbessert werden. Auch sie müssen interpretiert werden.
Die juristischen Interpretationsregeln sind international ziemlich einheitlich, im Detail natürlich unterschiedlich.