Wenn Rechte den Reichstag angreifen hat das eine bestimmte Aussagekraft und wenn Richter ihnen dazu verhelfen ebenfalls. Jemand mit 93 im Namen (Geburtsdatum?) hat das vielleicht in der Schule nicht mehr ausreichend gehabt, um diese Symolik einzuordnen.
Im Übrigen ist es die Aufgabe von Richtern Gesetze auszulegen, es gibt keine absolute und eindeutige Bedeutung von Gesetzen.
Verfassungsrichter haben die Aufgabe Gesetze bzw Grundgesetze ggü Politik und Bevölkerung zu verteidigen; das hier angesprochene Gesetz hat Henning richtig dargelegt.
Wenn das Jemand anders sieht macht er sich strafbar(denn die Reichsbürger haben nicht friedlich eine Versammlung abgehalten) , da sind dann Polizei und Strafgerichte für zuständig. Übrigens auch für öffentliche Äusserungen, die hier Manche für Meinungsfreiheit halten....
Es wurde lange lange Zeit nicht konsequent online Meinungen strafrechtlich verfolgt; doch langsam kommt dies immer mehr zum tragen.