Flugreise 2020

  • Ich finde solche Vorschläge äusserst grenzwertig und eher abratenswert.


    Ein Blick ins Impressum lässt eine windige LTD erscheinen und der Hinweis "WICHTIGER HINWEIS: Diese Website ist nur für TUI-Kunden bestimmt." ist zudem schon überdenkenswert. Dazu die fehlende VAT Nummer, wobei ich aktuell nicht weiss, ob eine englische Limited derzeit eine angeben muss.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
    Tipp Weltmeister F1 2011 & 2013, Tipp Team-Weltmeister F1 2009, 2010, 2011, 2017, 2019, 2020, 2021!


    Check out:
    Surf-Wiki.com
    Windcraft-Sports.de


    Verbrauch derzeit:
    810081.png, mit C253.
    595812.png, mit R107.
    896532.png, mit E28.

  • Totti-Amun

    Der Flug würde über TUI gebucht und TUI verweist direkt auf diesen Anbieter.

    Zahlung erfolgte über PAYPAL incl. Käuferschutz, Test ist heute angekommen.

    Eine Limited kannst Du gut über "Companies House" checken.

    Daher teile ich Deine Meinung bezüglich "grenzwertig" und "abratenswert" nicht.

  • Nach wie vor bin ich der Meinung, dass sich niemand in dieser Zeit nur zum Vergnügen in einen Flieger setzen sollte. Ja, auch ich möchte gerne wieder weit in den Süden um dort den halben Winter zu verbringen. Aber in diesem Jahr und ich hoffe es bleibt nur in diesem Winter, werde ich nicht verreisen.


    Wie gesagt, dass ist meine Meinung.

  • OK?


    „Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht mit."


    Tagesschau Ticker

  • Die Tagesschau Ticker Meldung versteht doch so kein Mensch.

    Hier mal den original Leitsatz:

    Das Oberverwaltungsgericht hat heute per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Nach der Coronaeinreiseverordnung müssen Personen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sich unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben (Absonderung). Sie dürfen in diesem Zeitraum keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Der in Bielefeld wohnhafte Antragsteller hielt sich bis zum 13. November 2020 auf Ibiza auf und reiste dann weiter nach Teneriffa. Er beabsichtigt, am 22. November 2020 nach Deutschland zurückzukehren, und machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort.

    Der 13. Senat ist dem gefolgt und hat zur Begründung ausgeführt: Die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten sei voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbe­handlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei. Die Regelung lasse unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden. In der aktuellen Pandemielage seien das Land Nordrhein-Westfalen und ein Großteil der übrigen Bundesrepublik nach den in der Coronaeinreiseverordnung benannten Kriterien als Risikogebiete einzustufen. Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären. Dies sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Die angefochtenen Regelungen seien insoweit auch unverhältnismäßig. Eine Absonderungspflicht für Rückreisende sei nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Die Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtswidrigen Norm sei auch wegen des erheblichen Grundrechtseingriffs geboten.

    Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Aktenzeichen: 13 B 1770/20.NE


    Quelle:https://www.ovg.nrw.de/behoerd…ungen/93_201120/index.php

  • Wenn ich in einem Risikogebiet wohne und in einem anderen vergleichbaren Risikogebiet Urlaub mache ändert sich nichts.

    Doch, daheim habe ich viel mehr Sozialkontakte. Ein höheres Risiko für mich und auch für andere. Ich tue meinem Umfeld und der Gesellschaft also einen großen Gefallen, wenn ich Urlaub mache und ganz viel surfen gehe 🥳

  • Wenn ich in einem Risikogebiet wohne und in einem anderen vergleichbaren Risikogebiet Urlaub mache ändert sich nichts.

    Doch, daheim habe ich viel mehr Sozialkontakte. Ein höheres Risiko für mich und auch für andere. Ich tue meinem Umfeld und der Gesellschaft also einen großen Gefallen, wenn ich Urlaub mache und ganz viel surfen gehe 🥳

    nur möglicherweise den Menschen an Deinem Reiseziel nicht 8o

  • ich reise nirgendwo hin, aber ich könnte


    Sitze die ganze Woche zur hause und gehe nur zum Einkauf mit Maske raus. Ich denke das ist genau der Punkt, der Lebensstil entscheidet. In meinem Bekanntenkreis sind aktuell nur ständig Infektionen aus Kindergärten, Schulen und Berufsschulen. Aber ohne Kinder,, wo soll ich Ich infizieren, die größte Gefahr ist, aktuell mir einen Computervirus einzufangen.


    Aber ich verstehe die Maßnahmen und auch das man diese nicht individueller gestaltet kann.

    Das die Schulen etc noch offen sind und dort nicht zeitnah bessere Maßnahmen kommen, das verstehe ich nicht

  • Ist jemand im Dezember nach Spanien bzw Kanaren geflogen? Es ist ja jetzt ein PCR-Test nötig, und auf dem Resultat muss die Ausweisnummer stehen. Leider scheint nicht jedes Labor die Ausweisnummer aufzudrucken, das einzige was ich hier finden konnte ist am Flughafen München, aber ich würde es gerne vermeiden extra deswegen dort hinzufahren, noch dazu ist der Test dort auch recht teuer.