Totti, Du sollst keine Fake-News teilen:
Wir haben aktuell wohl rund 50.000 lebende, positiv getestete und noch nicht genesene. Das Forum hat aber nur 8865 Mitglieder. Kann also nicht stimmen!
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Wir haben aktuell wohl rund 50.000 lebende, positiv getestete und noch nicht genesene. Das Forum hat aber nur 8865 Mitglieder. Kann also nicht stimmen!
Eduard von Schnitzler 😷👍🍺
Totti, Du sollst keine Fake-News teilen:
Wir haben aktuell wohl rund 50.000 lebende, positiv getestete und noch nicht genesene. Das Forum hat aber nur 8865 Mitglieder. Kann also nicht stimmen!
Hey, die ganzen Blindgänger hast du übersehen.
Ich glaube es wird keine PWA Races dieses Jahr geben - leider.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, dass der Fussball jetzt diese Sonderregelungen bekommt, damit ab 1.5. Geisterspiele möglich werden.
Hatte bisher schon einen Rochus und Unverständnis auf den organisierten Kommerz-Fußball (nicht auf den Amateurkicker am WE) - langsam wird daraus
Ich fürchte aber auch, dass die boot 2021 in Düsseldorf nicht stattfinden wird. Die wird man frühzeitig absagen.
Ich glaube es wird keine PWA Races dieses Jahr geben - leider.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, dass der Fussball jetzt diese Sonderregelungen bekommt, damit ab 1.5. Geisterspiele möglich werden.
Hatte bisher schon einen Rochus und Unverständnis auf den organisierten Kommerz-Fußball (nicht auf den Amateurkicker am WE) - langsam wird daraus
Warum sollte die Unterhaltungsindustrie ausgenommen werden von staatlichen Hilfen (in welcher Form auch immer)? Auch hier verdienen viele Leute ihr Geld (und damit meine ich nicht nur die 22 auf dem Rasen). Ausserdem hilft es, dass die Leute zu Hause bleiben. Aus meiner Sicht ein guter Kompromiss, aber sollte für andere Sportarten natürlich genauso geregelt werden.
Pro Stadium 135 Menschen zugelassen, für die Restsaison braucht die Bundesliga insgesamt 20.000 Covid-Tests ...
Nö - in Deutschland gibts ja anscheinend nur eine Sportart, deren Überleben gesichert werden muss: Profi-Fußball
(Handball, Volleyball - es gehen die ersten Vereine pleite - aber es gibt eine Lex Fußball).
P.s. Antikörpertests teste ich diese Woche an mir und meiner Familie
Ich fürchte aber auch, dass die boot 2021 in Düsseldorf nicht stattfinden wird. Die wird man frühzeitig absagen.
ich glaube generell dass sich messen komplett ändern werden. allen voran grosse publikumsmessen, dann fachmessen.
Sport wird es in diesen Krisenzeiten auch weiter geben, und zwar alle Sportarten. Fraglich ist nur, welcher heutige Verein das überlebt (Profi-Vereine). Insbesondere im europäischen Ausland dürften wohlklingende Namen im Fußball-Business gehörig ins Straucheln kommen aufgrund der angehäuften Kredithügel für den Profi-Kader. Verarmte Profi-Kicker werden dann wohl die Folge sein bzw. sich neuen Aufgaben widmen können.
Allerdings kann man dem Ganzen auch etwas Gutes abgewinnen; die Leute werden wohl mangels Geld mal endlich von der Glotze bzw. dem Videospielkasten wegkommen und selbst Sport (nicht nur mit den Fingern) machen. Ist aber nur eine Hoffnung meinerseits.
Hi Malte, zur Info:
Zur Aktuellen Corona Lage
Info des Corona Krisenstabes NRW und der Ordnungsbehörde Stadt Xanten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet in § 3 jeglichen Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bzw. als Angebot von Freizeitaktivitäten sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Öffentliche Gewässer sind keine ¿Freizeit- und Sportanlagen¿ im Sinne des §3 CoronaSchVO.
Die rein individuelle Nutzung von Booten (nicht vereinsgebunden, keine Vereinsanlagen betroffen) ist zulässig. Die Einschränkungen des § 12 Coronaschutzverordnung sind auch hier zu beachten, d. h. das Boot darf nicht mit mehr als zwei Personen oder ausschließlich mit den nächsten Familienangehörigen / in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen besetzt sein.
Das entbindet jedoch nicht von der Beachtung weitergehender Anordnungen/Sperrungen der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 13 Satz 2 CoronaSchVO.
Hier gilt Für Xantener Nord- und Südsee
Individualsport auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung des Kontaktverbots zulässig.
Da das FZX Nießbraucher der Fläche ist und es sich demnach um keine öffentliche Wasserfläche handelt, fällt das unter § 3 CoronaSchVO.
Wassersport auf Xantener Nord- und Südsee ist demnach weiterhin nicht zulässig!!
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Öffentliche Gewässer sind keine ¿Freizeit- und Sportanlagen¿ im Sinne des §3 CoronaSchVO.
Die rein individuelle Nutzung von Booten (nicht vereinsgebunden, keine Vereinsanlagen betroffen) ist zulässig. Die Einschränkungen des § 12 Coronaschutzverordnung sind auch hier zu beachten, d. h. das Boot darf nicht mit mehr als zwei Personen oder ausschließlich mit den nächsten Familienangehörigen / in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen besetzt sein.
Das entbindet jedoch nicht von der Beachtung weitergehender Anordnungen/Sperrungen der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 13 Satz 2 CoronaSchVO.
Hier gilt Für Xantener Nord- und Südsee
Individualsport auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung des Kontaktverbots zulässig.
Da das FZX Nießbraucher der Fläche ist und es sich demnach um keine öffentliche Wasserfläche handelt, fällt das unter § 3 CoronaSchVO.
Wassersport auf Xantener Nord- und Südsee ist demnach weiterhin nicht zulässig!!
Danke für die Info,
ist aber schon sehr albern dass man nicht surfen darf weil Festgehalten ist das es eine FZX Anlage ist und nicht öffentlich, denke das interessiert das Covid Virus herzlich wenig...
Aber gehört das FZX nicht der Stadt und wäre quasi so halb öffentlich ? Da meckert doch jeder Xantener das dene schlaues wirtschaften ziemlich egal ist, weil abgesichert durch die Stadt ?
Quasi kann ich einfach hintern Garten gehen und auf dem Rhein surfen ich weiß nicht ob das zur Entlastung der Krankenhäuser führt (zumal das in Xanten extrem unterbeschäftigt ist)
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Öffentliche Gewässer sind keine ¿Freizeit- und Sportanlagen¿ im Sinne des §3 CoronaSchVO.
Die rein individuelle Nutzung von Booten (nicht vereinsgebunden, keine Vereinsanlagen betroffen) ist zulässig. Die Einschränkungen des § 12 Coronaschutzverordnung sind auch hier zu beachten, d. h. das Boot darf nicht mit mehr als zwei Personen oder ausschließlich mit den nächsten Familienangehörigen / in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen besetzt sein.
Das entbindet jedoch nicht von der Beachtung weitergehender Anordnungen/Sperrungen der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 13 Satz 2 CoronaSchVO.
Hier gilt Für Xantener Nord- und Südsee
Individualsport auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung des Kontaktverbots zulässig.
Da das FZX Nießbraucher der Fläche ist und es sich demnach um keine öffentliche Wasserfläche handelt, fällt das unter § 3 CoronaSchVO.
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Danke für die Info,
ist aber schon sehr albern dass man nicht surfen darf weil Festgehalten ist das es eine FZX Anlage ist und nicht öffentlich, denke das interessiert das Covid Virus herzlich wenig...
Quasi kann ich einfach hintern Garten gehen und auf dem Rhein surfen ich weiß nicht ob das zur Entlastung der Krankenhäuser führt (zumal das in Xanten extrem unterbeschäftigt ist)
Zumal der See frei zugänglich ist und auch der Fuß- und Radweg um den See frei ist und benutzt werden darf und auch entsprechend stark frequentiert ist.
Mach doch mal ein Fass auf in der Xantener Gruppe, in der "Wir sind Xantener" schreibt ja auch permanent euer "Xanten den Xantener"-BM.
Der hat gepflegt ein Rad ab.
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Öffentliche Gewässer sind keine ¿Freizeit- und Sportanlagen¿ im Sinne des §3 CoronaSchVO.
Die rein individuelle Nutzung von Booten (nicht vereinsgebunden, keine Vereinsanlagen betroffen) ist zulässig. Die Einschränkungen des § 12 Coronaschutzverordnung sind auch hier zu beachten, d. h. das Boot darf nicht mit mehr als zwei Personen oder ausschließlich mit den nächsten Familienangehörigen / in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen besetzt sein.
Das entbindet jedoch nicht von der Beachtung weitergehender Anordnungen/Sperrungen der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 13 Satz 2 CoronaSchVO.
Hier gilt Für Xantener Nord- und Südsee
Individualsport auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung des Kontaktverbots zulässig.
Da das FZX Nießbraucher der Fläche ist und es sich demnach um keine öffentliche Wasserfläche handelt, fällt das unter § 3 CoronaSchVO.
Wassersport auf Xantener Nord- und Südsee ist demnach weiterhin nicht zulässig!!
Danke für die Info,
ist aber schon sehr albern dass man nicht surfen darf weil Festgehalten ist das es eine FZX Anlage ist und nicht öffentlich, denke das interessiert das Covid Virus herzlich wenig...
Quasi kann ich einfach hintern Garten gehen und auf dem Rhein surfen ich weiß nicht ob das zur Entlastung der Krankenhäuser führt (zumal das in Xanten extrem unterbeschäftigt ist)
Zumal der See frei zugänglich ist und auch der Fuß- und Radweg um den See frei ist und benutzt werden darf und auch entsprechend stark frequentiert ist.
Mach doch mal ein Fass auf in der Xantener Gruppe, in der "Wir sind Xantener" schreibt ja auch permanent euer "Xanten den Xantener"-BM.
Der hat gepflegt ein Rad ab.
War das denn die offizielle Begrüdung vom FZX warum man nicht surfen dürfte ?
Welche Gruppe genau ?
(Ich bin inzwischen Düsseldorfer )
War das denn die offizielle Begrüdung vom FZX warum man nicht surfen dürfte ?
Welche Gruppe genau ?
(Ich bin inzwischen Düsseldorfer )
Es gibt keine intelligente Begründung, das ist es eben. Einzig gibt es das von mir gepostete Statement und das ist beleidigend für jedwede Intelligenz, das ist reine Willkür.
Hier ist die Gruppe: https://www.facebook.com/groups/xanten/
Das Fazit der Strategen im letzten Absatz:
Individualsport auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung des Kontaktverbots zulässig.
Da das FZX Nießbraucher der Fläche ist und es sich demnach um keine öffentliche Wasserfläche handelt, fällt das unter § 3 CoronaSchVO.
Wassersport auf Xantener Nord- und Südsee ist demnach weiterhin nicht zulässig!
Facebook hab ich nicht.
Eine Antwort auf meine Mail auch noch nicht
Ich schau mal das jemand sich Facebookig engagiert
Wo steht denn das Gesetzt dazu dass der See durch den Nießbrauch nicht mehr öffentlich ist bzw. in dem Sinne nicht mehr als öffentliches Gewässer gilt?
Bei uns hat man befunden, daß der Steg zum See zu Begegnungen führen könnte und darum Segeln und Surfen abgelehnt.
Auf den Einwand des Pächters, daß man im Supermarkt auch mit Begegnungen rechnen muß, kam die Antwort: Essen muß man, segeln nicht.
Ironie an: Autohäuser, Buchhandlungen und Fahrradgeschäfte scheinen demnach essbare Produkte anzubieten. Wohl bekomms; einen VW Golf bitte zum Frühstück. Ironie aus.
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Welche Gruppe genau ?
(Ich bin inzwischen Düsseldorfer )
Es gibt keine intelligente Begründung, das ist es eben. Einzig gibt es das von mir gepostete Statement und das ist beleidigend für jedwede Intelligenz, das ist reine Willkür.
Hier ist die Gruppe: https://www.facebook.com/groups/xanten/
Das Fazit der Strategen im letzten Absatz:
Individualsport auf öffentlichen Gewässern unter Beachtung des Kontaktverbots zulässig.
Da das FZX Nießbraucher der Fläche ist und es sich demnach um keine öffentliche Wasserfläche handelt, fällt das unter § 3 CoronaSchVO.
Wassersport auf Xantener Nord- und Südsee ist demnach weiterhin nicht zulässig!
Also die Nießbraucher eigenschaft ändert nichts daran ob ein Gewässer öffentlich ist oder nicht...
Die Polizei meint, Windsurfen sei „ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen“.