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GOYA One - Proton - Bolt - Banzai - Surf - Surf Trainer - Mark - Mark 2

  • User7672
  • 11. Mai 2019 um 18:15
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    • 11. Mai 2019 um 18:15
    • #1

    Servus und Moin aus Bayern,

    meine Family und ich haben folgendes zu verkaufen.

    Preise sind zum Teil VHB

    One PRO Freewave THRUSTER 78 - €777

    Proton 96l - €888

    Bolt 125 - € 1250

    Bolt 105 - € 1.100

    Surf Trainer Single mit Tandemoption - €888

    Banzai 3.7 2019 455€

    Banzai 4.2 2019 475€

    Banzai 4.7 2019 485€

    Banzai 5.3 2019 495€

    Mark 5.8 2018 400€

    Mark 2 Pro Freerace 6 Batten

    6.6 2019 545€

    7.2 2019 555€

    7.8 2019 565€

    8.5 2019 575€

    Manches sofort zu veraufen, manch andres erst ab Juni/Juli.

    Aktuelle Bilder hab ich, oder mach ich.

    Und ja, dass ist wirklich alles Familien-Material :) - vllt sind wir etwas bekloppt, aber glücklich.

    Wichtige Hinweise:

    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.

    Versand ist möglich gegen Kostenübernahme.

    Alle angegebenen Marken-Firmennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und dienen nur zur Identifikation und Beschreibung der Produkte.

    In meinen Anzeigen werden nur Produkte aus meinem Privatbesitz verkauft. Ich verfolge keinerlei gewerbliche Zwecke.

    Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich für meine Artikel keine Gewährleistungs- und Rückgaberechte einräume.

    Bei Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie auf Gewährleistung, Garantie & Rückgabe verzichten

  • Peter Essen
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    • 11. Mai 2019 um 21:00
    • #2

    Nichts für ungut, aber ich kaufe von privat niemals, wenn das Angebot in einer Rechtsbelehrung endet. Ich denke, damit bin ich nicht alleine.

  • rrd248
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    • 11. Mai 2019 um 23:33
    • #3
    Zitat von Peter Essen

    Nichts für ungut, aber ich kaufe von privat niemals, wenn das Angebot in einer Rechtsbelehrung endet. Ich denke, damit bin ich nicht alleine.

    Ich habe bei ihm vor ein paar Wochen Material gekauft, es entsprach genau den Fotos und der Beschreibung. Darauf kommt es mein Meinung nach in erster Linie an!!!

    Die Rechtsbelehrung mag zwar abschreckend wirken, hat aber im Zweifelsfall juristisch keinen Bestand, da man gewisse Dinge wie Arglist, Täuschung und Haftung eben nicht komplet ausschliessen kann. Weiteres findet sich im Netz zu diesen Sätzen....

    Aber ich verstehe schon, dass ein Privat Verkäufer sich absichern möchte, aber sofern die Ware den Beschreibungen entspricht, sollte der in der Belehrung angeführte Fall ja nicht eintreten.

    Mit einem persönlichen Gespräch kann man alles klären.

    Ich lasse diese Belehrungen in meinen Anzeigen weg, weil sie eben nicht die gewünschte Rechtssicherheit schaffen.

    VG

    Gerhart

  • kiki68
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    • 12. Mai 2019 um 06:02
    • #4
    Zitat von Peter Essen

    Nichts für ungut, aber ich kaufe von privat niemals, wenn das Angebot in einer Rechtsbelehrung endet. Ich denke, damit bin ich nicht alleine.

    Sehe ich auch so,wirkt etwas abschreckend.

    Ich würde es auch weglassen,zumal das Material bestimmt top ist.

    Oder NiRo432 hat Mal ganz schlechte Erfahrung mit einem Käufer gemacht.

    Ich persönlich versende inzwischen gar nicht mehr...

    Aloha Gunnar

    https://www.windsurf-logger.com/

    Don't let someone else tell you how to have fun!

  • User7672
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    • 12. Mai 2019 um 10:16
    • #5
    Zitat von kiki68
    Zitat von Peter Essen

    Nichts für ungut, aber ich kaufe von privat niemals, wenn das Angebot in einer Rechtsbelehrung endet. Ich denke, damit bin ich nicht alleine.

    Sehe ich auch so,wirkt etwas abschreckend.

    Ich würde es auch weglassen,zumal das Material bestimmt top ist.

    Oder NiRo432 hat Mal ganz schlechte Erfahrung mit einem Käufer gemacht.

    Ich persönlich versende inzwischen gar nicht mehr...

    Aloha Gunnar

    Alles anzeigen

    Peter Essen - nichts für ungut, musst Du auch nicht. Wir sind ja ein freies Land. Ich frage mich nur, warum Du mir das mitteilst. Ehrlich gesagt ist das für mich eher wenig von Interesse.

    kiki68 - ja wegen einem Verkauf im Wert von €10 (kein Surfzeugs). Seit diesem Zeitpunkt schreibe ich das immer und überall drunter.

    Und bisher hatte noch nie ein Käufer von meinem Surfmaterial ein Problem mit mir, oder dem gekauften Stuff. Viele kaufen immer wieder was von meinem Zeugs.

    Ich habe schon ganz viel verschickt, auch innerhalb von Europa. Auch Bretter in D mit Hermes. Da war nie etwas. Wenn man richtig gut verpackt, sich dabei Mühe gibt und die nunmal notwendige Zeit aufbringt, dann ist gut.

    Gehabt Euch wohl und einen schönen Sonntag.

  • silversurfer22002
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    • 12. Mai 2019 um 11:15
    • #6

    @NiRo432

    du scheinst das, was Peter dir zwischen den Zeilen geschrieben hat, nicht verstanden zu haben

    davon ab, bei der Menge, die du verkaufst, dazu auch noch regelmäßig jedes Jahr, dann noch die SEHR einschlägige Werbung die du für eine Marke in deinem Profil machst, könnte ein "böser" Käufer / Finanzbeamter dir das als gewerblichen Handel unterstellen (siehe auch bei ebay, da reichen schon 10 verkaufte Artikel aus, um ggfls als Händler zu gelten) und damit sind dann deine Verkaufsanzeigen nicht nur gewerblich, sondern durch das fehlende und nicht korrekte Impressum, auch noch abmahnfähig.

    Wenn du also solche Sachen im Forum drunterschreibst, kann das also gut nach hinten losgehen ... die dafür notwenigen Fakten, gibst du den Leuten freiwillig an die Hand :(

    was du irgendwann mal irgendwohin ganz besonders toll verschickt hast, zeigt nur, dass du eher gewerblich handelst ... wie hoch ist deine statistische Reklamationsquote noch einmal ? :D

    nix für ungut ... viel Erfolg beim Verkauf :)

  • rrd248
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    • 12. Mai 2019 um 11:35
    • #7

    Um als gewerblich zu gelten, muss u.a. eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.

    Wer dies es beim Verkauf von gebrauchten Material hinbekommt, soll mir mal den Trick verraten.

    Würde mein Budget erheblich entlasten, wenn ich zumindest mal zu Null verkaufen könnte.

  • silversurfer22002
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    • 12. Mai 2019 um 11:40
    • #8

    naja, kennst DU die Einkaufspreise jeglicher Marken ? ;)

    sind wirklich alle Sachen immer selber offiziell gekauft oder manches kostenlos zur Verfügung gestellt ? und werden nach einem Test / einer kurzen Nutzungsdauer dann weiterverkauft (dann ist ein Gewinn nicht unüblich)

    es muss auch nicht immer eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, es reicht schon aus, wenn jemand gleichartige Teile verkauft ... auch 10 Verkäufe bei ebay können schon "ausreichend" sein :(

    (mehr schreibe ich besser nicht ;) bin jetzt raus aus dem Thema hier )

  • Peter Essen
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    • 12. Mai 2019 um 11:42
    • #9
    Zitat von rrd248

    Um als gewerblich zu gelten, muss u.a. eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.

    Wer dies es beim Verkauf von gebrauchten Material hinbekommt, soll mir mal den Trick verraten.

    Würde mein Budget erheblich entlasten, wenn ich zumindest mal zu Null verkaufen könnte.

    Ich wäre da ganz vorsichtig, möchte das hier nicht vertiefen.

    Mir geht es um einen anderen Punkt, zu dem ich hier auch gerne etwas lernen möchte, falls ich falsch liege:

    Privat brauche ich Gewährleistung, Rückgaberecht, etc. nicht ausschließen. Ich muss höchstens vermeiden, sie explizit vertraglich zu vereinbaren, was der Käufer beweisen müsste. Ich gewinne also nichts damit. Das einzige was ich mit diesen Formulierungen erreiche, ist eine Abschreckungswirkung auf einen Teil meiner potentiellen Käufer, wie hier von einigen bestätigt.

  • rrd248
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    • 12. Mai 2019 um 12:01
    • #10

    Es gibt einen Artikel von Test.de vom 19.02.2019 zum Thema Verkauf im Internet, der beleuchtet das Thema sehr ausführlich, auch den Part, dass Beschreibung und gelieferte Ware nicht ganz übereinstimmen. Das scheint mir bei gebrauchten Surfsachen eher ein Problem, als das Gewerbe Thema.

  • silversurfer22002
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    • 12. Mai 2019 um 12:19
    • #11

    ich finde das Thema sehr interessant :)

    bei der Menge, die manche Regattafahrer verkaufen, ist das dann nicht schon als gewerblich einzustufen ?

    (ernsthafte Frage an die Rechtsfuzzies hier im Forum)

    Eine größere Dachbodenentrümpelung von der "Oma" ist definitiv als gewerblich einzustufen, auch wenn nur andersartige Gegenstände verkauft werden. :(

  • Mias
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    • 12. Mai 2019 um 12:48
    • #12

    Das wäre super, dann kann man sicherlich Verluste steuerlich geltend machen. Kein Dwcfahrer macht Gewinn mit Surfzeug. Pwa kann ich nichts zu sagen.

  • silversurfer22002
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    • 12. Mai 2019 um 12:56
    • #13

    wirklich KEIN DWC Fahrer ? auch nicht bei einzelnen Sachen ?

    völlig anderer Anbieter:

    privat oder gewerblich ?

    Dateien

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    • 12. Mai 2019 um 13:20
    • #14

    Mag sein bei einzelnen Sachen. Aber sicher nicht in Summe.

    Thema ist aber Verkauf von Niro. Der macht bestimmt keinen Gewinn. Ich würde bei ihm kaufen, kenne einige die sein stuff fahren aber nichts negatives berichten. Lieber sagt mir auch ein Verkäufer das es privat ist und ohne Rückgabe, hat man eh nicht.

  • silversurfer22002
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    • 12. Mai 2019 um 13:41
    • #15

    es benötigt auch nicht die Summe ... EIN einzelner Artikel reicht völlig aus :( dann KANN sich das FA dafür schon interessieren

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    • 12. Mai 2019 um 15:06
    • #16
    Zitat von Peter Essen

    Nichts für ungut, aber ich kaufe von privat niemals, wenn das Angebot in einer Rechtsbelehrung endet. Ich denke, damit bin ich nicht alleine.

    Hi Peter Essen

    Jetzt mal wirklich ganz neugierig und pragmatisch gefragt. Warum schreckt es Dich ab? Man lernt ja nie aus, und andere Gedanken und Meinungen können einem nur weiterhelfen. Mich persönlich stört es nicht, aber jeder tickt da ja auch anders. Ich denke mal, dass jedem Käufer und mir doch ganz bewusst ist, wenn ich über den Zustand nicht die Wahrheit sage, arglistig lüge und betrüge, dann bin "dran" oder "haftbar", weiss das jetzt nicht anders auszudrücken. Bei privaten Autoverkäufen auf einschlägigen Seiten oder im ADAC Kaufvertrag wird doch ähnlich formuliert. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Hang Loose Niklas

  • User5120
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    • 12. Mai 2019 um 16:59
    • #17

    Mich schrecken solche Belehrungen ab weil es für mich den Eindruck macht das jemand

    Schrott verkauft und sich durch solche Belehrungen absichern will.

    (Was bei dir sicher nicht der Fall ist!)

    Letztendlich kann man da schreiben was man will, wenn es hart auf hart kommt gelten die

    Deutschen Gesetze !

  • User7672
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    • 12. Mai 2019 um 17:16
    • #18
    Zitat von Rüdi

    Mich schrecken solche Belehrungen ab weil es für mich den Eindruck macht das jemand

    Schrott verkauft und sich durch solche Belehrungen absichern will.

    (Was bei dir sicher nicht der Fall ist!)

    Letztendlich kann man da schreiben was man will, wenn es hart auf hart kommt gelten die

    Deutschen Gesetze !

    Hmhhhhh....ich glaube egal wie man es macht, kann es falsch oder richtig sein. Lass das jetzt mal setzen, und denke darüber nach. Danke User5120

  • Cook26
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    • 12. Mai 2019 um 19:41
    • #19
    Zitat von silversurfer22002

    wirklich KEIN DWC Fahrer ? auch nicht bei einzelnen Sachen ?

    völlig anderer Anbieter:

    privat oder gewerblich ?

    Ich glaube eher Gewerblich:/

  • t36
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    • 12. Mai 2019 um 19:41
    • #20

    Wichtige Hinweise:

    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.

    Versand ist möglich gegen Kostenübernahme.

    Alle angegebenen Marken-Firmennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und dienen nur zur Identifikation und Beschreibung der Produkte.

    In meinen Anzeigen werden nur Produkte aus meinem Privatbesitz verkauft. Ich verfolge keinerlei gewerbliche Zwecke.

    Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich für meine Artikel keine Gewährleistungs- und Rückgaberechte einräume.

    Bei Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie auf Gewährleistung, Garantie & Rückgabe verzichten

    <=ich kann nur für mich sprechen:

    Die Verwendung eines immer identischen Disclaimers ist juristisch als Privatverkäufer (nach meinem Kenntnissstand) problematisch und kann zur Ungültigkeit dessen führen.

    Schreibt ein Privater Verkäufer hier in diesem Forum diesen Disclaimer rein - eher nein. Bei Ebay sieht man das durchaus - aber bei Ebay verkaufe ich praktisch nicht mehr (zuviele Gestörrte, die 3 Jahre alte Rennsegel kaufen und für 290€ dann neue Segel erwarten :-).

    Wirkt der Disclaimer auf mich abschreckend: hier im Forum ja, frage ich mich halt, ob da ein profi oder Gewerblicher dahintersteckt (auch wenn das hier bei Niro432 sicher nicht der Fall ist).

    Hatte mal einen Haufen Surfstuff nach meinem Unfall 2012 bei Ebay verkauft: lt. meinem Steuerberater gehts um Anzahl, Gesamtsumme und Gewinnerzielungsabsicht (und Übellaunigkeit des FA).

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