Hallo Zusammen,
ich habe das früher auch so gemacht, alles im Auto mit umgeklappter Beifahrerlehne (2 Boards, Segel etc.). Seit einem Bekannten mal ein Auto in die rechte Seite gekracht ist habe ich die Bretter nur noch auf dem Dach. Von einem Überschlag will ich gar nicht erst anfangen und was meint die Polizei bei einer Verkehrskontrolle zu dieser Art der Ladung von Material im Innenraum vom PKW
?
Just my 2 Cents
was mir bei vielen ladevorschlägen hier auffällt
bindet ihr nix unters dach?
sollte doch bei kombis machbar sein, oder
ich hab (halt bei preia und jetzt proace) an den haltegriffen links und rechts spanngurten durchgefädelt und kann da wunderbar sachen aufhängen - beim kurzen auto wird es ggf mit dem langen board eng, aber sel, gabel etc. sollte doch jedenfalls hinpassen und damit liegt weniger gerödel auf der ladefläche
(BRD)
Die Vorgaben zur Ladungssicherung sind in § 22 Abs. 1 StVO zu finden. Darin heißt es:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Bzgl.
Fragestellung - Polizei:
Eine gesetzliche Vorschrift, ab welcher Menge eine Ladung zu sichern ist, existiert demnach nicht. Als Faustformel gilt: Eine Gepäcksicherung im Interieur ist dann zwingend erforderlich, wenn die Höhe der Ladung die Lehne des Rücksitzes überragt. Ladung, die im Kofferraum oder auf dem Dach des PKW transportiert wird, ist grundsätzlich gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.