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mal wieder "Blitzwoche" und schon erwischt (mitm' Radel)

  • newt3
  • 6. August 2024 um 19:29
1. offizieller Beitrag
  • newt3
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    • 6. August 2024 um 19:29
    • #1

    ACHTUNG:

    https://www.zdf.de/nachrichten/pa…rsicht-100.html

    Heute gleich mal ein Ticket kassiert. Werden wohl 50 oder 55€ für Radfahren auf dem Gehsteig. Ich bin satt! :cursing: :cursing: :cursing: :thumbdown:

    Ja es gibt Regeln und ja es braucht sie auch aber etwas Augenmaß bei der Bestrafung wäre in solchen Fällen schon wünschenswert.

    Kurz davor habe ich eine ca 40Meter Straßenquerung gemieden weil: 2 x 2 FahrSpuren + Parksteifen zzgl mittig 2 Straßenbahngleise zzgl 2x Radspur.

    Über so eine Ampellose Kreuzung kommst du als Radler (und auch als Auto) eigentlich nicht kaum drüber ohne das Risiko die Straßenbahn zu behindern, wenn du nicht in einem Rutsch drüberkommst.

    Also habe ich mich für ca 100 Meter Gehweg entgegen der Fahrtrichtung entschieden - Fußgänger lieft dort keiner. (damit es nicht in VORSATZ Endet hab ich das nicht erwähnt als mir klar gemacht wurde, dass geahndet wird und nicht nur belehrt).

    Klar ich hätte dort laufen müssen.....aber 50€ huihui...ich hoffe der Bußgeldbescheid sagt weniger (ich hab sie schreiben lassen statt direkt zu bezahlen, dass sei gleichteuer).

    (ca 2x30km durch die Stadt zur Kfz-Zulassungstelle und zurück - mit dem Fahrrad - wie blöd muss man sein. Ich hab auch wirklich an jeder roten Ampel gehalten und es gibt auf dem Weg Kreuzungen da stehst als Radfahrer tatsächlich an 4 Ampeln - mehrspurige straße wo die richtungsfahrbahnen je eine ampel haben und die abbiegespur und zufahrt jeweils auch separate ampeln haben)

    Viel Erfolg die Woche bei der am Verkehr - zu Wasser auf der Straße und in der Luft!

    ps: meine letzte Ordnungswidrigkeit ist genau 2 jahre her. Boot ohne Beschriftung 35€ (das war ein 50 jahre altes Faltboot muskelbetrieben. hätte man das damals vor 50 Jahren beschriftet wäre die haut vermutlich dort kaputt. Ich hätt damals am liebstem am Seil gezogen was man mir während der Belehrung auf dem Wasser reichte)

  • tourensurfer
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    • 6. August 2024 um 20:21
    • #2

    Naja, wenn die schon da stehen, dann wollen sie auch respektiert werden.

    Die 100m schieben wäre auch möglich.

    Ich habe das Problem bei mir auch, es sind aber nur 40m auf 2m Fußweg, müsste nur für die 40m mal kurz auf die andere Seite der Bundesstraße.

    Ich versteh dich vollkommen.

  • User794
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    • 6. August 2024 um 20:30
    • #3

    Warum regt man sich hier auf?

    Es gibt Regeln, es gibt einen Bußgeldkatalog...... Fertig.

    Die Forderung nach Augenmaß ist hier völlig fehl am Platz. Rote Ampeln gelten auch nachts, wenn keiner kommt. Soll da auch Augenmaß gelten?

  • Hifly666
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    • 6. August 2024 um 20:32
    • #4

    Diese Antwort kann nur von einem Deutschen kommen.

  • User794
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    • 6. August 2024 um 20:38
    • #5
    Zitat von Hifly666

    Diese Antwort kann nur von einem Deutschen kommen.

    Stimmt :*

    Allerdings sind Geldstrafen in anderen Ländern zum Teil wesentlich höher als hier. Und das für alles Mögliche......

  • tourensurfer
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    • 6. August 2024 um 20:44
    • #6

    55 Euro für Gehwegbenutzung mit dem Fahrrad ist doch aber schon happig.

    Aber es steht tatsächlich so im Bußgeldkatalog, gerade mal geschaut, hab ich auch nicht gewußt.

    Ich hoffe mal, dass Fußgänger bei Straßenbenutzung (längs, nicht quer) statt des Gehweges die gleiche Strafe zahlen müssen. Das ist nämlich in meiner Kleinstadt das größere Problem. Die meinen, wenn die Autos langsam fahren, wäre es eine Fußgängerzone.

  • User794
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    • 6. August 2024 um 20:46
    • #7
    Zitat von tourensurfer

    55 Euro für Gehwegbenutzung mit dem Fahrrad ist doch aber schon happig.

    Aber es steht tatsächlich so im Bußgeldkatalog, gerade mal geschaut, hab ich auch nicht gewußt.

    Nicht "Siehsde", sondern schöne Schaixxe..

  • tourensurfer
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    • 6. August 2024 um 20:50
    • #8

    Also ich bin nicht der TE, falls du das gedacht hast ;)

  • User794
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    • 6. August 2024 um 20:57
    • #9
    Zitat von tourensurfer

    Also ich bin nicht der TE, falls du das gedacht hast ;)

    Weiß ich doch.... hatte aber tatsächlich noch mal nachgeschaut... :rolleyes: ^^

  • Hifly666
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    • 6. August 2024 um 21:03
    • #10
    Zitat von DonRon
    Zitat von Hifly666

    Diese Antwort kann nur von einem Deutschen kommen.

    Stimmt :*

    Allerdings sind Geldstrafen in anderen Ländern zum Teil wesentlich höher als hier. Und das für alles Mögliche......

    Es ging ja nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Aussage im Allgemeinen und die unfassbare Empathie.

  • franz s
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    • 6. August 2024 um 21:16
    • #11

    Beim nächsten Mal nicht erwischen lassen!

  • Alter_Schwede
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    • 7. August 2024 um 15:23
    • #12
    Zitat von DonRon
    Zitat von Hifly666

    Diese Antwort kann nur von einem Deutschen kommen.

    Stimmt :*

    Allerdings sind Geldstrafen in anderen Ländern zum Teil wesentlich höher als hier. Und das für alles Mögliche......

    Das kann ich Dir sagen, wieso man sich hier aufregt. Wenn man 100 m auf dem Gehweg fährt weil es sicherer ist, bekommt man einen Strafzettel über 50 Euro. Aber wenn man von der Polizei oder anderen Verkehrsteilnehmern geschnitten wird mit 80 in der Kurve dann passiert gar nichts. Obwohl auch Strafen definiert sind.

    Der Polizist hätte die Situation auch beleuchten können, "ah, zur eigenen Sicherheit, verstehe ich, sind sie so gut und schießen mir keinen Fußgänger ab, der hat Vorfahrt. "

    Aber das können die nicht mehr. Das hat Fredl Fesl schon vor über 40 Jahren erkennt.

  • blinki-bill
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    • 7. August 2024 um 15:40
    • #13
    Zitat von Alter_Schwede

    Der Polizist hätte die Situation auch beleuchten können, "ah, zur eigenen Sicherheit, verstehe ich, sind sie so gut und schießen mir keinen Fußgänger ab, der hat Vorfahrt. "

    Naja, beim freundlichen Hinweis, wie er auch oft gegeben wird, nickt man pflichtschuldig und sagt jaja. Sind erstmal 50 € fällig, dann denkst du beim nächsten mal schon ehr drüber nach, nicht auf dem Gehweg in Gegenrichtung zu radeln.

    Sollte eh NoGo sein, genau wie Parken auf dem Radweg etc... Wir sind nunmal viele, den Verkehrsraum müssen wir uns teilen. Das erfordert Regeln.

  • tourensurfer
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    • 7. August 2024 um 15:56
    • #14

    Der Polizist wird sich schlicht gefragt haben, wie er als Polizist denn übersehen werden kann.

  • franz s
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    • 7. August 2024 um 16:10
    • #15

    Ich bin in Wien in den letzten 30 Jahre auch schon das eine oder ander mal von der Polizei bei nicht 100% StVO-konformem Verhalten am Rad angehalten worden, musste aber noch nie zahlen.

    Was dabei hilfreich sein kann:

    • Wenn man die Polizei bei einem Regelverstoß schon aus der Ferne bemerkt, dann nicht einfach weiterfahren.
    • Wenn man angehalten wird, Einsicht zeigen.
    • Wenn ich bei einer Fahrt am Gehsteig zur Umschiffung einer gefährlichen Kreuzung erwischt werde, würde ich ehrlicher Weise mit meinem persönlichen Sicherheitsgefühl argumentieren ... ob die Polizei das jetzt gleich als Vorsatz auslegt, ??
    • Am Gestesteig maximal zügiges Schritttempo, vor Fußgängern langsamer werden oder gleich absteigen, ...
  • Hifly666
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    • 7. August 2024 um 17:34
    • #16
    Zitat von blinki-bill
    Zitat von Alter_Schwede

    Der Polizist hätte die Situation auch beleuchten können, "ah, zur eigenen Sicherheit, verstehe ich, sind sie so gut und schießen mir keinen Fußgänger ab, der hat Vorfahrt. "

    Naja, beim freundlichen Hinweis, wie er auch oft gegeben wird, nickt man pflichtschuldig und sagt jaja. Sind erstmal 50 € fällig, dann denkst du beim nächsten mal schon ehr drüber nach, nicht auf dem Gehweg in Gegenrichtung zu radeln.

    Sollte eh NoGo sein, genau wie Parken auf dem Radweg etc... Wir sind nunmal viele, den Verkehrsraum müssen wir uns teilen. Das erfordert Regeln.

    Ist doch auch Ermessungssache, ich finde 50€ für so ein Vergehen unverhältnismäßig hoch, wenn man bedenkt wie da andere Sachen geahndet werden. Wir leben halt in einem Autofahrerland.

  • surfpat
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    • 7. August 2024 um 17:49
    • #17

    Hab jetzt nicht alles gelesen, aber aus eigener Erfahrung: es gibt eine Gehwegmitbenutzung (vor ein paar Jahren 15 EUR glaube ich, musste ich aber nicht zahlen). Neulich mein Sohn auch nicht mehr.

    Kommen die 50 EUR auch wegen der falschen Richtung?

    Seit ich mal bei rot rübergefahren bin (reine Fußgängerampel, niemand da) und mit Verwaltungsgebühr über 100 EUR zahlen musste und vor allem eine halbe Stunde darauf warten musste, bis der Polizist das Formular ausgefüllt hat, halte ich mich seit Jahren tatsächlich strikt daran. War als Jugendlicher (so bis Mitte 30 ^^) ganz anders. Mittlerweile sehe ich auch absolut den Sinn darin, sich als Radfahrer an rote Ampeln zu halten, auch wenn's an manchen Stellen erstmal unsinnig erscheint. Und Fahren auf der falschen Seite in Gegenrichtung halte ich für extrem gefährlich, ärgert mich jedesmal. Niemand rechnet da mit einem, weder Fußgänger, Kinder die aus der Tür hüpfen, abbiegende Autofahrer, noch andere Radfahrer. Das könnte von mir aus mindestens so viel wie rote Ampel kosten.

  • Hifly666
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    • 7. August 2024 um 18:55
    • #18
    Zitat von surfpat

    Und Fahren auf der falschen Seite in Gegenrichtung halte ich für extrem gefährlich, ärgert mich jedesmal. Niemand rechnet da mit einem, weder Fußgänger, Kinder die aus der Tür hüpfen, abbiegende Autofahrer, noch andere Radfahrer. Das könnte von mir aus mindestens so viel wie rote Ampel kosten.

    Das hängt aber ziemlich von der Gestaltung des Fuss/Radweges ab. Wenn der breit genug ist und Rad und Fußweg von einander getrennt sind, ist es,doch ziemlich kleinlich auf die richtige Fahrtrichtung zu bestehen. Rücksicht auf Fußgänger muss man sowieso nehmen und vom Radfahrer würde ich schon erwarten das er nach vorne schaut.

    Aber das mit dem Ermessensspielraum ist in good old Germany immer das Problem.

  • Blubb
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    • 7. August 2024 um 21:41
    • #19

    Jetzt muss ich etwas dazu schreiben, obwohl ich mich zurückhalten wollte!

    Ich war 43 Jahre Polizist, bin noch als dein Freund und Helfer ausgebildet worden und so habe ich auch meinen Dienst versehen!

    Zunächst bin ich immer Mensch geblieben, habe zigfach ein Auge zugedrückt (jeweils mit dem Risiko, dass mich jemand an der übergeordneten Stelle anzeigt, dass ich kein Verwarnungsgeld genommen habe, gab es schon), aber ich musste natürlich auch, u.a. Ordnungswidrigkeiten ahnden, weil etliche Personen einfach nicht kapieren, dass man sich an gewisse Dinge halten muss, gerade im Straßenverkehr!

    Zu dem Thema Radfahrer, die den Gehweg auf der falschen Straßenseite nutzen, möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass ich leider einige schwere Verkehrsunfälle, genau aus diesem Grund, habe aufnehmen müssen!

    Der Autofahrer, der aus einer Hof/Garagen oder sonstigen Einfahrt in den fließenden Verkehr einbiegen will, rechnet nicht damit, dass ein Radfahrer plötzlich von rechts vor seinem Fahrzeug steht (natürlich hat der Autofahrer eine Teilschuld, es könnte auch ein Fußgänger daher kommen, aber nicht in der Geschwindigkeit, wie ein Radfahrer) - mal darüber nachdenken!

    Natürlich kann man, je nach dem, wie die Situation sich vor Ort darstellt, auch ein Auge zudrücken, jeder Polizist macht nur seine Aufgabe!

    Dann kommt für mich immer noch zum Tragen, wie verhält sich der Verkehrsteilnehmer,....., jeder darf einen Fehler machen, auf der anderen Seite kennt jeder den Spruch: wie es in den Wald reinschallt, so schallt es wieder heraus!

    Ich habe mich auch schon bei Verkehrsteilnehmern entschuldigt, weil ich die falsche Ansprache gewählt habe, passiert jedem, weil wir halt auch nur Menschen sind mit dem eigenen psychologischem Rucksack, morgens mit dem falschen Bein aufgestanden sind, u.s.w., das gilt auch für mein Gegenüber!

    Deshalb sollte sich jeder mal selbst reflektieren, wie er bei Verkehrskontrolle gegenüber der Polizei aufgetreten ist, die Selbstreflexion gilt auch für das Auftreten der Polizisten bei der Aktion!

    Bei einigen hilft auch keine Empathie, tut mir leid.....

  • Hifly666
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    • 7. August 2024 um 22:45
    • #20

    Den Einwand kenn ich und er stimmt auch, aber es ist auch eine Abwägung. Z.B. müsste ich zweimal eine Straße überqueren, wo sich auch ein Unfallrisiko ergibt. Mir sind beide Risiken bewusst, und ich verhalte mich entsprechend. Man kann das nicht verallgemeinern, und wenn dem Polizist die Abwägung genommen wird hier ein Auge zu zudrücken, wie beschrieben, dann stimmt etwas grundsätzlich nicht.

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