crashes / case studies


  • Beim Segeln gab es oft Schäden, die leicht im 4 oder 5 stelligen Bereich lagen, ich habe keine Protestverhandlung erlebt, in der das Thema Schadensersatz oder Versicherung eine Rolle gespielt hat, selbst dann nicht, wenn es in Richtung Absicht oder Vorsatz ging.

    .....

    als sachverständiger un "reparierer" sowie regattaveranstalter habe ich mehrmals pro jahr damit zu tun. selbstverständlich werden solche schäden immer wieder von versicherungen bezahlt. ebenso im (historischen) motorsport.


    muss nur die richtige versicherung sein.

    und oft wollen die versicherungen die protokolle vom protest.


    und alle bleiben freunde (meistens)

  • Genau User698 , wir veranstalten Regatten und Du hast im Kunststofftechnikbereich viele verschiedene Rollen.


    Ich bin sportrechtlich und rechtlich auch auf Wassersportunfälle spezialisiert.


    Ob zwischen Teilnehmern als Kollisionsgegner zivilrechtliche Ansprüche bestehen, kann kein Versicherungsvertrag von wem auch immer bestimmen, da gelten Gesetze. Wenn eine Versicherung nicht leisten will, kann es durchaus sein, dass beide Kollisonspartner schon wegen Freundschaft und Kollegialität das Zivilverfahren als Ausweg wählen. Ein solches zu vermeiden, dazu trägt in der Praxis eine Protestentscheidung oder anderes Gutachten zum Kollisionshergang und seiner rechtlichen Würdigung bei.


    Richtig ist, dass Schadenersatz nicht direkt Protestthema sein sollte bzw darf. Über einen Regelverstoß ist hingegen zu entscheiden.


    Bei Trainings wird es kein Protestkomitee geben ...

  • Dann lies mal die Bedingungen der verschiedenen Versicherungen in diesem Bereich durch.

    Was soll ich lesen, von wem und warum? Meine Versicherung passt. In einer Versicherungspolizze steht welche Schadenfälle gedeckt werden. Darin steht nicht, ob Kollisionsgegner wechselseitige Ansprüche haben.


    Das Bestehen einer Versicherungsdeckung ändert nur bei an sich deliktsunfähigen unmündigen Minderjährigen etwas an ihrer Passivlegitimation, also der Fähigkeit zu Recht geklagt zu werden.

  • Leider habe ich die Versicherungsunterlagen mittlerweile vernichtet, bin aber sicher, dass Schäden aus Regatten nicht abgedeckt waren.

    Vielleicht wurde es in unser Klasse besonders gehandhabt, aber ich erinnere mich an keine Klage.

    Es ist auch eine Frage von Aufwand und Nutzen, wenn man das bei kleineren Sachschäden beginnt, der oben von mir genannte Fall mit Surfer und Motorboot ging/geht jahrelang durch die Instanzen, bei Fällen aus anderen Bereichen habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht.


    Wenn es um Personenschäden mit schwerwiegenden Folgen geht, wie z.B. bei der Radfahrerin Vogel, die nach einem Trainingsunfall Querschnittsgelähmt ist, sind juristische Folgen natürlich erforderlich.


    Aber beim Rest? Ich treibe gerne Sport ohne Juristen im Hinterkopf.


    Sport soll natürlich kein rechtsfreier Raum sein, was eine Regel "No Rules" vielleicht vermuten lässt, aber es gibt auch andere Lösungswege bevor es bei den Juristen landet.


    Es fördert auch das eigene verantwortliche Handeln, wenn man keine Versicherung usw. im Hintergrund hat, die vermeidlich alles regelt.

  • Es fördert auch das eigene verantwortliche Handeln, wenn man keine Versicherung usw. im Hintergrund hat, die vermeidlich alles regelt.

    <=so solltest du das nicht sehen.


    Stell dir vor, dass du bei einer "Volksregatta" wie north one hour Gardasee oder DEFI z.B. Antoine Albeau umnietest (beim Halsen) - 5 Tage bevor er aufbricht mit seinem Team zum seit Jahren geplanten Speed-Rekordversuch. Der muss abgesagt werden - Schaden im Millionenbereich.


    Oder du nietest am Gardasee beim freine Heizen einen sehr gut verdienenden Arzt um - er verklagt dich für den Verdienstausfall, weil seine Feinmotorik aufgrund des HWS-Schleudertraumas (dein Board hatte ihn von seinem runtergeholt - er fiel rückwärts und dabei passierte es) nicht mehr funktioniert.


    Keine Rennen ohne Versicherung. Keine Sportart mit potentiell gefährlichen Verletzung Dritter ohne entsprechende Sportversicherung.

  • Leider habe ich die Versicherungsunterlagen mittlerweile vernichtet, bin aber sicher, dass Schäden aus Regatten nicht abgedeckt waren.

    Diese Versicherung würde ich wechseln. Du kannst nicht an einem (Hobby-) Rennen teilnehmen, wenn deine Versicherung diese Schäden ausschließt.

    Unter umständen geht es ja nicht bloß um ein paar Gramm Epoxi.


    Meine macht das jedenfalls nicht. Das hab ich mir bestätigen lassen.

  • Leider habe ich die Versicherungsunterlagen mittlerweile vernichtet, bin aber sicher, dass Schäden aus Regatten nicht abgedeckt waren.

    Diese Versicherung würde ich wechseln. Du kannst nicht an einem (Hobby-) Rennen teilnehmen, wenn deine Versicherung diese Schäden ausschließt.

    Unter umständen geht es ja nicht bloß um ein paar Gramm Epoxi.


    Meine macht das jedenfalls nicht. Das hab ich mir bestätigen lassen.

    Gute Idee, ich schreibe da mal hin - und ihr habt Recht, zumindest Haftpflichtschutz sollte bestehen, was ich meine ist eher eine Art Kasko Schutz.


    Habe gerade geblättert, meine Versicherung (Haftpflicht) besteht seit 1981 und basiert auf Basis einer damaligen SURF Empfehlung, damals SüdWest Ring Versicherung für Surfer.


    Seitdem ist sie mehrfach zwischen Versicherungen weitergereicht worden, den aktuellen vertraglichen Rahmen kenne damit nicht wirklich.


    Genutzt habe ich sie noch nie, mein einziger Crash mit Beteiligung eines Dritten war ähnlich dem Fall von SurferXYZZZ oder so, nur damals mit Waveboards. Haben das aber zum Glück bilateral sinnvoll geregelt.

  • ach - ich habe viele blöde Unfälle schon gesehen. Mir fiel kein besseres Bild ein, was zu einem Millionenschaden führen könnte.

    Wobei jede Art der bleibenden körperlichen oder geistigen Einschränkung des verletzten Unfallopfers den Verursacher ohne Versicherung bleibend erledigen kann. Ich habe keine Angst vor den Materialschäden/kosten, sondern nur von den Personenschäden, die ich anrichte könnte.

  • ohne ausreichende haftpflichtversicherung darfst du an keiner ernstznehemenden regatta teilnehmen, nicht österreich, keine one hour,....

    Ganz genau! Wir schreiben als Regattaveranstalter auch immer dazu, dass das Regattarisiko mitversichert sein muss.


    Eigenverantwortung ist wichtig und haftpflichtrechtliche Absicherung bei Großschäden. Also Versicherung mit Selbstbehalt. Will Deine Haftpflicht dem Gegner nicht zahlen, zahlt sie Dir den Dich verteidigenden Rechtsanwalt. Dies jedenfalls zivilrechtlich. Auch das ist ein Grund für die Haftpflicht.


    Außergerichtliche Lösungen sind natürlich sinnvoll, meist schwingt bei diesen jedoch mit, wie der Zivilprozess wahrscheinlich im Ernstfall ausgegangen wäre.

  • Ja gibt es, bei der Allianz beispielsweise die Gegenstandschutz.


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    War mir auch nicht bekannt, kostet 100 im Jahr ca. bei 5000 Versicherungssumme.


    Erfahrung Fehlanzeige