Alles anzeigenIch muss sagen, dass ich das Video nicht gesehen habe, weil ich gerade mobil im Internet bin.
Mal als Diskussionsgrundlage: Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR)
Relevant Teil B, eventuell in Verbindung mit Teil A. Auf diese Regeln beziehe ich mich.
Abweichend oder zusätzlich können aber landesspezifische Regeln gelten.
Zuerst mal heißt es nicht Vorfahrtsrgeln, sondern Kollisionsverhütungsregeln. Das Wort Vorfahrt habe ich nirgendwo gefunden.
Allerdings finde ich es trotz der Regeln erstaunlich schwierig, das auf verschiedene Situationen zu übertragen. In Regel 17.a.i. heißt es:
"Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter)."
Nur, bedeutet das im Umkehrschluss, dass der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht nicht mehr nachkommen muss, wenn der Kurshaltepflichtige seiner Kurshaltepflicht nicht nachkommt?
In Regel 17.d. heißt es sogar
"Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht." Da würde ich trotz intuitiv gegenteiliger Meinung sogar Platinsurfer zustimmen.
Die Diskussion, ob Surfer Segelschiffen gleichgestellt sind, hatten wir vor einiger Zeit schon.
Ich bleibe dabei, dass im alleinigen Geltungsbereich der oben verlinkten Kollisionsverhütungsregeln Surfbretter als Segelfahrzeuge Segelschiffen gleichgestellt sind. Natürlich kann man gerne Gegenteiliges belegen. ("Ich habe das so gelernt", "Ich bin toll", "Du bist dumm" sind keine Belege).
Da in Bereichen, in denen Surfer sich meistens aufhalten aber normalerweise sowieso nationale Regeln gelten, ist die Frage eher akademisch interessant.
Irgendwo habe ich letztens gelesen, dass Kitesurfer allgemein ausweichpflichtig sind. Ich weiß aber nicht mehr, ob es in Deutschland oder einem der Nachbarländer war. Oder ging es um einen einzelnen See? Hat sowas schon jemand gehört?
Zu der Gleichstellung von Segelbooten und Windsurfern kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen.
(Hab erst meienne Bootsführerschein gemacht und deswegen noch frisches Schulwissen )
Laut Binnenschifffahrtsverordnung sind Windsurfern Segelbooten gleichgestellt. Sie gelten also nicht als Sportgeräte, sondern als Segelfahrzeuge.
Anders sieht es in der Seeschiffahrtsverordnung aus. In diesem Geltungsbereich sind Windsurfer Sportgeräte, also Segelbooten NICHT gleichgestellt.
Sprich: Auf einem Binnengewässer gelten für Windsurfer (und wahrscheinlich auch Kiter?) die Ausweichregeln der Binnenschiffahrtsverordnung auch gegenüber anderen Kleinfahrzeugen.
An der Küste bzw. in Küstennähe sieht das ganz anders aus. Als hier definiertes Sportgerät müssen Wind- und Kitsurfer allen anderen Wasserfahrzeugen grundsätzlich ausweichen.