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Naish Starship 115L, 2014 weichgetreten - bitte um Erfahrungswerte wg Reparatur

  • insi
  • 4. Oktober 2015 um 12:39
  • Wolfman
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    • 6. Oktober 2015 um 10:09
    • #21

    Ob eine gerichtliche Auseinandersetzung Sinn macht, hängt von verschiedenen Punkten ab:

    Zunächst einmal darf im Kaufvertrag die Haftung für Sachmängel nicht ausgeschlossen sein (bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen zwischen Privatleuten ist ein solcher Ausschluß wirksam).

    Weiter sollte seit Abschluß des Kaufvertrages/Übergabe nicht mehr als 6 Monate vergangen sein. In diesen 6 Monaten muß nämlich der Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war (danach der Käufer). Das erscheint mir gerade in dem hiseigen Fall wichtig, weil der Gutachter wohl kaum feststellen kann, wann das Board weich geworden ist. Und der Käufer wird kaum nachweisen können, dass er noch nie oder nur einmal gesurft ist, wenn erst mal ein paar Wochen oder Monate rum sind.

    Schließlich ist zu bedenken, dass eine Klage vor dem für Mittenwald zuständigen Amtsgericht zu erheben wäre (Wohnsitz Beklagter). Da insi anscheinend in München wohnt, wäre das jetzt kein so großer Hinderungsgrund ...

    Insgesamt muß man sich aber darüber im Klaren sein, dass eine solche Klage doch einigen Aufwand mit sich bringt. Da muß jeder für sich überlegen, ob sich das für ihn lohnt.

    HL - Wolfman

  • Mys
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    • 6. Oktober 2015 um 10:16
    • #22

    Ist der Verkäufer denn ein Unternehmer?

  • PeeJott17
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    • 6. Oktober 2015 um 13:07
    • #23

    Das problem mit gerichtlicher Durchsetzung ist dass der mangel bei übergabe bzw wenn es Versand war dann bei übergabe an die versandtperson vom käufer bewiesen werden muss...ohne einen zeugen der mal beim vorbesitzer am strand aufs deck gedrückt hat ist das schwierig.
    Und dann muss ja auch noch die Arglist bewiesen werden...auch kein Kinderspiel. ..

    BAY-6868

  • PeeJott17
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    • 6. Oktober 2015 um 13:08
    • #24

    Ich gehe mal von privat an privat aus...

    BAY-6868

  • PeeJott17
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    • 6. Oktober 2015 um 13:09
    • #25

    Und von einem Gewährleistungsausschluss

    BAY-6868

  • Mys
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    • 6. Oktober 2015 um 14:19
    • #26

    Eben, sobald privat, wirds Probleme mit der Beweislast geben. Allerdings wird ja wohl niemand ein Board innerhalb kürzester Zeit weichtreten? Oder ist das möglich? Da wird jeder Richter doch reell entscheiden und notfalls auch diesbezüglich einen Gutachter einholen oder eben Zeugen laden, die eine exorbitante Nutzung ausschließen würden.
    Und wenns privat ist, wird der Gewährleistungsschluss ggf. nicht greifen, da § 444 BGB. Wer fährt exzessiv ein Board weich und merkt es nicht? Da würde ich dann sogar § 123 BGB in Betracht ziehen. Aber da sind wieder die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Wurde das Board vorher gesehen, kontrolliert usw.
    Aber hohe See und Gericht...:rolleyes:
    So schlecht stehen die Chancen mMn jedoch nicht, kommt halt auf den Richter an.:D

    3 Mal editiert, zuletzt von Mys (6. Oktober 2015 um 14:26)

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    • 6. Oktober 2015 um 14:25
    • #27

    Mit euch möchte ich keine Geschäfte machen :D

  • PeeJott17
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    • 6. Oktober 2015 um 14:39
    • #28

    Ich glaube ich habe eine "Fachkollegin" gefunde... [emoji6] [emoji106]

    BAY-6868

  • Mys
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    • 6. Oktober 2015 um 14:43
    • #29

    :uglygaga: spätestens bei solchen Themen kommen sie aus den Höhlen.

    :tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Mys (6. Oktober 2015 um 14:46)

  • daddy_o
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    • 6. Oktober 2015 um 14:53
    • #30

    Um noch etwas Verwirrung zu stiften. Es gibt auch Treibmittel für Epoxidharze.

  • PeeJott17
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    • 6. Oktober 2015 um 14:57
    • #31
    Zitat von daddy_o

    Um noch etwas Verwirrung zu stiften. Es gibt auch Treibmittel für Epoxidharze.


    Stimmt...dann schäumen die auch ganz gut...wie ist denn da die Konsistenz? Sowohl der pur leim wie auch pu schaum sind ja noch ein bissel flexibel also so ähnlich wie das eps...es sollte ja möglichst mit etwas gefüllt werden das sich nicht komplett anders als eps verhält. ..sagt zumindest die boardlady...und ich glaube ihr[emoji106] [emoji6]

    BAY-6868

  • daddy_o
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    • 6. Oktober 2015 um 15:01
    • #32

    Ich habe das noch nicht benutzt. Wird aber zur Hinterfüllung von Bauteilen empfohlen.
    Topfzeit sollte über 60 Minuten sein, wegen der Wärmeentwicklung, und Thixotropiermittel verbessert nochmals das Aufschäumen. Das Ganze muss extrem gut verrührt werden.

  • Wolfman
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    • 6. Oktober 2015 um 15:42
    • #33
    Zitat von Mys

    Eben, sobald privat, wirds Probleme mit der Beweislast geben. Allerdings wird ja wohl niemand ein Board innerhalb kürzester Zeit weichtreten? Oder ist das möglich? Da wird jeder Richter doch reell entscheiden und notfalls auch diesbezüglich einen Gutachter einholen oder eben Zeugen laden, die eine exorbitante Nutzung ausschließen würden.
    Und wenns privat ist, wird der Gewährleistungsschluss ggf. nicht greifen, da § 444 BGB. Wer fährt exzessiv ein Board weich und merkt es nicht? Da würde ich dann sogar § 123 BGB in Betracht ziehen. Aber da sind wieder die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Wurde das Board vorher gesehen, kontrolliert usw.
    Aber hohe See und Gericht...:rolleyes:
    So schlecht stehen die Chancen mMn jedoch nicht, kommt halt auf den Richter an.:D

    Fachkollegin?? Welches Fach? Sorry, aber die Ausführungen zu den Beweismöglichkeiten usw. zeugen nicht unbedingt von Erfahrung. Die entscheidenden Punkte hab' ich bereits weiter oben genannt ... Mehr dazu sage ich gerne, wenn insi dazu konkreten Input gibt.

    HL - Wolfman

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfman (6. Oktober 2015 um 15:43)

  • Mys
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    • 6. Oktober 2015 um 15:50
    • #34

    Ich habe nur Punkte genannt, die in Betracht kommen würden. Die genaue Situation kennen wir doch nicht.
    Du bist immerhin auch gleich auf den § 476 BGB gesprungen, ohne die Voraussetzungen zu klären.
    Also verfall bitte nicht in den typisch diffamierenden Juristen-Slang. Ich schätze mal, du bist Anwalt und PeeJott Richter?
    Nee im ernst.:D Schau auf mein Alter, dann kannst du es dir denken.
    Lasst uns das Thema bitte begraben oder außerhalb der Öffentlichkeit diskutieren.

  • PeeJott17
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    • 6. Oktober 2015 um 21:03
    • #35
    Zitat von Mys


    Lasst uns das Thema bitte begraben oder außerhalb der Öffentlichkeit diskutieren.

    Ja, die Geisteswissenschaftler konnten sich jetzt auch genug austoben...jetzt ist wieder Zeit für was handfestes!!!

    insi: Ich erwarte natürlich eine bebilderte Reparaturgeschichte ;-)))

    LGs
    Paul

    BAY-6868

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    • 6. Oktober 2015 um 21:05
    • #36

    Es war mein Fehler, das Board bei Abholung nicht „abzudrücken“; es war außerhalb meines Vorstellungsvermögens, dass ein Board vom Vorjahr bereits kaputt sein könnte – ich hatte das einfach nicht „auf dem Schirm“….bei einem älteren Board ( > 3 Jahre) hätte ich das sofort gemacht. Meine anderen Boards sind > 10 Jahre alt…nichts ist weich…mal eine kleine Stelle an der Kante …. sonst nichts. War mein Fehler, da muss ich jetzt durch....ich war auf sowas nicht vorbereitet - ich erwarte, dass der Verkäufer eine Ware ehrlich beschreibt.

    Kauf von Privat - für 650 Euro; wäre es wahrheitsgemäss beschrieben gewesen (weichgetreten, reperaturbedürftig), hätte ICH maximal 250 Euro bezahlt; wenn ein Board so rangenommen wurde, muss man weitere Schäden befürchten/erwarten.

    Kann nur jedem raten, keine gerichtlichen Auseinandersetzungen anzustreben, außer es geht um > 5000 Euro und die Beweise sind absolut wasserdicht. Selbst dann kann es auf einen Vergleich rauslaufen und man bleibt auf den Anwaltskosten sitzen – ist keine Option.

    Werde detailliert den PU Leim untersuchen, mal eine Probeklebung machen (was passiert bei Schichtdicke von 2-5 mm) und auch das Quellverhalten untersuchen. Es gibt einen hochviskosen 1 K PUR Klebstoff mit einem „Booster“-System – da wird im Wesentlichen auch nur Feuchtigkeit zugemischt. Evtl versuche ich das auch, bei dem Leim vorher irgendwie Feuchtigkeit unterzumischen. Wenn er mir zu wenig quillt, dann evtl Test mit dem 2 K Schaum. Klar, bei Laminieren muss der Aufkleber runter und es wird auf die oberste Schicht laminiert. Hab vor zig jahren mal 2 Boards gebaut.. ein bisschen Erfahrung ist da, Gewebe liegt auch noch rum.

    Erst wenn alles schiefgeht und das Brett auch unter den Schlaufen überall weich ist (kann ich schlecht testen, Footpads sind sehr dick), bau ich mir evtl. einen Gartenstuhl draus :)….

    Danke euch

  • Mys
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    • 6. Oktober 2015 um 21:38
    • #37

    Wirklich doof gelaufen. Tut mir leid für dich. Aber da kann man wohl nichts machen. Seh eins positiv. Das ist ne Lektion fürs Leben.
    Ich bin auch sehr gespannt darauf, wie du nun vorgehst. Hoffentlich wird es kein Gartenstuhl!

  • insi
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    • 7. Oktober 2015 um 20:20
    • #38

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Anbei das Bild von der Stelle - mal sehn obs funktioniert hat.

  • PeeJott17
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    • 7. Oktober 2015 um 20:59
    • #39

    insi:

    Ich drücke die Daumen ;-))

    Bzgl. Dekor...das wird in der Tat ein ganzes Stück Arbeit...da sind ja mächtig viele Farben dabei...

    BAY-6868

  • kaktus
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    • 7. Oktober 2015 um 21:27
    • #40

    Jap, aber nur viele Farben, keine dramatischen Formen oder Farbverläufe.
    Das bekommt man locker hin. Für mich würde ich das auf jeden Fall machen. Machen lassen ist schwierig. Viele Arbeitsgänge und eine heiden Abklebeorgie.
    Das größte Problem sind die genauen Farbtöne.
    Klebebänder in den verschiedenen Breiten gibt es im Lackierbedarf.
    Wird aber auch nicht billig.
    Lass Dir Spraydosen mischen. Hält den Lackieraufwand in Grenzen, musst aber mit 20€ pro Farbe rechnen.
    Der Anwalt hätte aber mehr gekostet.

    man sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhls zulegen, der muss auch mit jedem Arsch klar kommen

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