• Leider hat es auch WSM Funsport erwischt.

    Er versucht wohl, zumindest online ohne Ladenlokal weiter zu machen, wenn es eine Einigung gibt.
    Dürfte schwierig bis unmöglich werden als Einzelunternehmer und es liegt jetzt eh am Insolvenzverwalter und den Gläubigern.

    Hier muss ich nochmal kurz nachhaken: Sorry fürs OffTopic

    Leider bin ich Leidtragender, ich habe Ende Dezember einen Winterneo bei denen bestellt, der passte nicht und nach Absprache mit denen habe ich ihn wieder zurückgeschickt, abgemacht war, dass sie mir den Kaufbetrag zurückerstatten.

    Dann gewartet und nichts passiert, nach Mailanfrage die Antwort, Insolvenz, als Lösung boten sie mir an, dass sie mir den Anzug wieder zusenden, naja, besser als nichts, also zugesagt, dann wieder geartet, vertröstet worden und zum Schluss hies es, das der Neo Hersteller seine Anzüge abgeholt hat und sie mich in die Gläubigerliste eintragen.

    Was mir nicht ganz einleuchtet: Der Anzug ist ja noch in meinem Besitz, da bezahlt und nicht gutgeschreiben, wieso wird der dem Hersteller ausgehändigt?

    Auf diese Frage habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.

    Komisch auch, dass sie noch weiterhin Anzüge dieser Firma im Online Shop auf "sofort verfügbar" stehen haben.

    Habe mal ne Mail n den Hersteller geschrieben, keine Antwort bisher, wundert mich aber auch nicht wirklich ...


    Bin ich völlig falsch davor, dass der Anzug rechtlich noch in meinem Besitz ist und der Shop diesen nicht einfach an dritte weitergeben darf?


    Viele Grüsse

    Frank

  • Quelle Oase Forum https://oaseforum.de/showthread.php?t=185824#:~:text=Einkaufen%20trotz%20Insolvenzverfahren&text=es%20stimmt%2C%20dass%20über%20WSM,die%20vorläufige%20Insolvenzverwaltung%20angeordet%20wurde.


    Hey zusammen,

    es stimmt, dass über WSM. Funsport am 06.02.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordet wurde.

    Es ist aber auch richtig, dass der Geschäftsbetrieb seitdem uneingeschränkt weiter läuft und das das auch von vorne herein feststand. Es ist das Ziel das Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens zu sanieren. Nach einigen holprigen Wochen laufen die Prozesse auch weitestgehend normal weiter.



    Es ist richtig, dass Kunden, die vor dem 06.02.2024 Waren bestellt haben und diese retourmieren, diese aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erstattet werden konnten.



    Was aber wichtig ist. Alle Bestellungen und Auslieferungen nach dem 06.02.2024 werden ganz normal ausgeliefert und auch Retouren werden ganz normal erstattet.



    Der Geschäftsbetrieb im Ladengeschäft in Oldenburg sowie der Online Handel im www.online-surfshop.de, Ebay, Decathlon, Amazon usw. läuft ganz normal weiter. Die Surfstation in Bad Zwischenahn und auch alle Events unter www.wsm-events.de finden ebenso weiterhin statt.



    Für alle Unnanehmlichkeiten die bei allen Kunden und Lieferanten enstanden sind möchte ich mich hiermit auch noch einmal entschuldigen.



    Wir freuen uns, dass wir auch in Zukunft, als zuverlässiger Wasser- und Wintersporthändler regional und überregional agieren können und dass wir die Sanierung des Unternehmens zügig umsetzten können.



    Bei Fragen sind wir wie gewohnt zu erreichen.



    Beste Grüße Kai

    Waiting for wind, is better than waiting for nothing :)

  • Moin Frank,

    aus eigener Erfahrung:

    Bei einer Insolvenz hat man als Ladenbetreiber nicht mehr viel zu melden. Der Insolvenzverwalter übernimmt und kümmert sich um die Abwicklung. Die Gläubiger holen raus, was (vermeintlich) noch ihr Eigentum ist. Der Betreiber des Shops wird vom Verwalter auch gesagt bekommen haben, dass er sich zu "alten Geschäften" nicht mehr zu äußern hat. Ansprechpartner ist der Insolvenzverwalter.

    Rein rechtlich hast Du natürlich recht. Was Du erlebst, ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis!
    Versuch mal, Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen, damit der "Deinen" Anzug vielleicht (kulanterweise) an Dich rausgibt. Das wäre die praktikabelste Lösung.
    Ansonsten bleibt Dir nur, Dich in die Gläubigerliste eintragen zu lassen, was Dir nicht viel bringen dürfte.

    Gruß
    Stephan

  • Du musst oder hättest deine Ansprüche beim Insolvenzverwalter stellen müssen. Meines Wissens ist es jetzt zu spät.

    Was mich wundert, warum es die ganze Zeit keinen Hinweis zur Insolvenz auf der Homepage gab und fleissig weiter verkauft wurde.

    Ob das Vorgehen strafrechtliche Relevanz hat, etwa eine Strafanzeige deinerseits, muss jemand anders beantworten.

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  • Falls du mit Paypal gezahlt hast, hol dir dein Geld über Paypal zurück. (Problem melden, Rückerstattung). Das müsste problemlos gehen hier.

  • Paypal Frist ist wohl verstrichen (2 Wochen?), Vorgang zieht sich seit dem Kauf Ende Dezember, Ende JAnuar Anzug zurückgeschickt nach Absprache mit dem Shop.

    VG Frank

  • Paypal ist eine schwierige Kiste.

    Der Shop hat einen Versandnachweis und damit ist Paypal dann erstmal fertig mit dem Thema.

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  • Dass das bei Paypal gehen würde, höre ich zum ersten Mal. Und ich hatte bis vor kurzem einen Onlineshop, der jedes Jahr hohe 6-stellige Summen über Paypal abgerechnet hat. Kein einziges Mal hat ein Kunde Geld bei Paypal zurückverlangt (oder verlangen können). Bei Kartenzahlung oder Lastschrift immer mal wieder, aber bei Paypal kein einziges Mal in den letzten 13 Jahren.

  • je nach bezahlung geht das bei paypal ja

  • Dann ist das aber Lastschrift über Paypal. Aber bei Paypal-Paypal geht es nicht.

  • Ich hatte gerade genau den Fall: Einkauf in sehr großem Online Shop und Bezahlung mit PayPal 13.02., Stornierung meinerseits, keine Reaktionen auf Stornierung und weitere Aufforderung, keine Rückzahlung, statt eines Mahnverfahrens hab ich dann Meldung an PayPal am 09.04. mit allen Belegen gemacht, Rückzahlung durch PayPal 11.04.

  • Wenn Paypal den Beleg hat, dass der bestellte und bezahlte Artikel vom Händler verschickt wurde, lehnen die den Käuferschutzantrag ab.

    Ich hatte ein NFL Trikot beim NFL Shop Europe bestellt. Hermes hatte angeblich geliefert, hier war aber nichts und eine Abstellerlaubnis haben die auch nicht. Hermes hat sogar schriftlich bestätigt, dass die Sendung offenbar "verloren gegangen" ist.
    Hat Paypal nicht gejuckt. Käuferschutzantrag abgewiesen!

    Der NFL Shop Europe hat sich dann später fair verhalten und die Sache geregelt, ein neues Trikot geschickt.

  • Das schrieb ich ja bereits. Gibt es einen Versandnachweis, ist das Thema durch.

    Den gibt es ja zweifelsohne auch bei den jetzt Geschädigten.
    Den Vorwurf den man machen kann oder muss, dass es zur Situation keinen Hinweis auf der Homepage gibt.

    Sich mit Paypal anlegen zu wollen, ist auch schwierig. Das Konto wird gekündigt und das bleibt es auch.

    Egal ob Händler oder Privatmann.

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  • Er hat den Anzug doch zurückgeschickt.

    Und aus den von Kai G. genannten Gründen keine Erstattung erhalten


    Es ist richtig, dass Kunden, die vor dem 06.02.2024 Waren bestellt haben und diese retourmieren, diese aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erstattet werden konnten.


    Wenn diese Aussage so stimmt, konnten auch keine Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, nach Insolvenzantrag mehr getätigt werden.

    Sehr interessant und bitter für den TE

  • Bei einer Insolvenz hat man als Gläubiger (Kunde) nur die Möglichkeit, Forderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind als Insolvenzforderung (kostenpflichtig) innerhalb einer Frist anzumelden. In der Regel erhält man dann eine (meist geringe) Quote der Forderung nach Insolvenzabwicklung erstattet.

    Für Forderungen, die nach dem Insolvenzstichtag entstehen, haftet in der Regel der Insolvenz-/Masseverwalter, der das Geschäft ab diesem Zeitpunkt abwickelt. Diese Forderungen werden in der Regel auch erfüllt. Es gibt auch keine Möglichkeit einzelne Kunden besser zu stellen. Das würde als Gläubigerbevorzugung anfechtbar sein, da das Ziel einer Insolvenzabwicklung eine größtmögliche und gleiche Erfüllung der bestehenden Forderungen aus dem bestehenden Vermögen (=Insolvenzmasse) für alle Gläubiger ist.

  • Dennoch bleibt der Umstand, dass über diesen Umstand in keiner Weise informiert wurde.

    Weder bei Bestellung, noch nach Zahlungseingang oder bei Versand oder vor Retoure.

    Irgendjemand muss dafür den Kopf hinhalten.

    Ich nehme jedenfalls sehr stark an, dass dazu eine Verpflichtung besteht.

    Wäre sonst auch eine Bevorteilung der Mitbewerber gegenüber, eine Benachteiligung der Kundschaft.

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