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Surfline Surfbox weiß oder schwarz ????

  • kemot_surf
  • 27. März 2018 um 13:01
  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 11:46
    • #21

    ich werde dann bei freie Minute mal alles abwiegen...

    hier kann sich der Überlader Bußgeld ausrechnen ;)

  • eddy
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    • 28. März 2018 um 11:51
    • #22
    Zitat von kemot_surf

    hat jemand Big-Malibu XL und kann drüber berichten was tatsächlich da rein geht ?

    Lt. Beschreibung sind die Innenmaße ca.280 x 81 cm, da paßt höchstwahrscheinlich kein 85-er Brett mitrein und muss aufs Surfbretthalter montiert werden, oder doch ?

    Außenmaße: ca. 285 x 90 x 44 cm

    Diese große Dachbox ist ideal für Surfer, die ca. 4-5 Masten (Länge <280 cm), 3-4 Gabeln und 7-10 Segel mitnehmen oder ein bis zwei Bretter in die Box legen wollen (<280/81 cm).

    hab die big malibu:

    mein rocket wide ist 84cm breit und geht 'aufgekippt' rein

    mit viel gefummel :D

    ärger mich eig. jedes mal darüber.... hätte doch die flensboxx xxxl kaufen sollen

  • Longboardheizer
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    • 28. März 2018 um 11:52
    • #23

    Ja, ich ärmster. In der Sonne werden es wohl so um die 15Grad sein. So ist schon angenehm. Nur halt kein Wind.

    reggi

    wenn die Box samt Träger beim Auffahrunfall durch die Heckscheibe deines Vordermanns rauscht und du die Dachlast überschritten hast wird die Versicherung schon einen Paragraphen finden. Kannst es ja mal darauf anlegen. Dann weißt du auch welcher. Aber bitte nicht bei mir ?

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 12:02
    • #24
    Zitat von eddy
    Zitat von kemot_surf

    hat jemand Big-Malibu XL und kann drüber berichten was tatsächlich da rein geht ?

    Lt. Beschreibung sind die Innenmaße ca.280 x 81 cm, da paßt höchstwahrscheinlich kein 85-er Brett mitrein und muss aufs Surfbretthalter montiert werden, oder doch ?

    Außenmaße: ca. 285 x 90 x 44 cm

    Diese große Dachbox ist ideal für Surfer, die ca. 4-5 Masten (Länge <280 cm), 3-4 Gabeln und 7-10 Segel mitnehmen oder ein bis zwei Bretter in die Box legen wollen (<280/81 cm).

    hab die big malibu:

    mein rocket wide ist 84cm breit und geht 'aufgekippt' rein

    mit viel gefummel :D

    ärger mich eig. jedes mal darüber.... hätte doch die flensboxx xxxl kaufen sollen

    Alles anzeigen

    Flensboxx - XXL hat alleine 55kg, die muss schon zum Auto passen...:|

  • eddy
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    • 28. März 2018 um 12:04
    • #25

    aso....

    naja ich fahr renault trafic mit möglichen 260kg dachlast

    ;)

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 12:10
    • #26

    ...=O...ok, dann paßt

    bei mir könnte ich bei der Flensboxx xxxl Aachse mit Rädern dran montieren und als Anhänger ziehen :D

  • reggi
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    • 28. März 2018 um 12:49
    • #27

    Tachchen,

    @ Longboardheizer: es geht doch offensichtlich nicht um mangelhafte Ladungssicherung, sondern um überschrittene Dachlast (die bei einigen Fahrzeugen übrigens nirgends eingetragen ist) - in dem von dir skizzierten Fall bist auch schadensersatzpflichtig, wenn du nur 10kg in der Box hattest

    @ kermot_surf: wo seht denn da was zu Dachlast? Es geht nicht um die generelle Überladung eines Autos oder des Anhängers usw.

    Tschüss

    Tschüss reggi

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 13:13
    • #28

    Das muss in der Bedienungsanleitung stehen, außerdem steht die Traglast auf den Trägersystem.

  • Totti-Amun
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    • 28. März 2018 um 13:16
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    • #29
    Zitat von kemot_surf

    Das muss in der Bedienungsanleitung stehen, außerdem steht die Traglast auf den Trägersystem.

    Die Traglast der DGT hat aber nichts mit zulässigen Dachlast zu tun, die meist deutlich niedriger ist. Gibt genug PKWs, die haben nur 50kg.

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    • 28. März 2018 um 13:16
    • #30

    Die Mobiliaboxen sind schon eine tolle Sache. Ich bin selber Besitzer solch einer, wenn auch erst seit wenigen Jahren und könnte mir eine längere Reise ohne das Teil inzwischen kaum mehr vorstellen, wobei ich sie hauptsächlich für die großen Segel verwende. Das ist natürlich ein riesiger Komfortgewinn, die nassen schmutzigen Dinger nicht im Innenraum des Autos zu haben, wenngleich das nach 3 Wochen Griechenland sowieso immer zu einer einzigen Sandkiste mutiert ist.

    Das Gewichtsproblem ist mir auch von Anfang an negativ aufgestoßen, wobei es bei mir insoweit "entschärft" ist, da ich einen T5 fahre und der in der Wurzel seiner Gene ein Lastenesel ist. Aber auf einer Urlaubsreise überschreite ich die Dachlast natürlich um einiges, da gibt es nichts zu beschönigen.

    Ich frage mich nur, wie die Leute das mit einer noch größeren Box, etwa so einer Flensbox, machen.

    Allerdings muss man auch hier die Kirche im Dorf lassen. Wenn man sich etwa die Gewichtsproblematik der zahlreichen Wohnmobile ansieht, die in Österreich alle auf 3,5 t typisiert sind, weil man sonst einen LKW Führerschein bräuchte und LKW Maut zahlen müsste, ist die Diskussion um die Dachlast mir der Box vergleichsweise harmlos.

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 13:20
    • #31
    Zitat von Totti-Amun
    Zitat von kemot_surf

    Das muss in der Bedienungsanleitung stehen, außerdem steht die Traglast auf den Trägersystem.

    Die Traglast der DGT hat aber nichts mit zulässigen Dachlast zu tun, die meist deutlich niedriger ist. Gibt genug PKWs, die haben nur 50kg.

    was meist Du mit der DGT ???????????????

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    • 28. März 2018 um 13:21
    • Offizieller Beitrag
    • #32

    DGT -> Dachgepäckträger

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    • 28. März 2018 um 13:21
    • #33

    Dachgepäckträger

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 13:23
    • #34

    hahahahah und ich war bei Deutschen Gesellschaft für Tourismuswissenschaft e.V. (DGT)

    :D:D:D:D

  • Lurchi
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    • 28. März 2018 um 13:27
    • Offizieller Beitrag
    • #35

    Grundsätzlich wird eine Überladung am Fahrzeug je nach der Größe der Überladung gemäß Bußgeldkatalog bestraft.

    https://www.bussgeldkatalog.org/ladungssicherung/

    Und es wäre für mich überraschend wenn eine Versicherung bei einem bußgeldpflichtigen Verhalten freiwillig zahlen würde.

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    • 28. März 2018 um 13:30
    • #36

    Tachchen,

    ich will es ja gar nicht verunglimpfen, sondern nur mal nachlesen, welche Konsequenzen im Zweifel drohen.

    Eine OWI aufgrund einer Bedienungsanleitung?

    Tschüss

    Tschüss reggi

  • reggi
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    • 28. März 2018 um 13:32
    • #37
    Zitat von Lurchi

    Grundsätzlich wird eine Überladung am Fahrzeug je nach der Größe der Überladung gemäß Bußgeldkatalog bestraft.

    https://www.bussgeldkatalog.org/ladungssicherung/

    Und es wäre für mich überraschend wenn eine Versicherung bei einem bußgeldpflichtigen Verhalten freiwillig zahlen würde.

    ...Überladung und Ladungssicherung ist geregelt - aber wo steht DACHLAST??

    Tschüss

    Tschüss reggi

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    • 28. März 2018 um 13:33
    • Offizieller Beitrag
    • #38
    Zitat von Lurchi

    Grundsätzlich wird eine Überladung am Fahrzeug je nach der Größe der Überladung gemäß Bußgeldkatalog bestraft.

    https://www.bussgeldkatalog.org/ladungssicherung/

    Und es wäre für mich überraschend wenn eine Versicherung bei einem bußgeldpflichtigen Verhalten freiwillig zahlen würde.


    Um mal eines klarzustellen: Der Bussgeldkatalog greift bei Überladungen, dazu gibt es noch den Punkt der (richtigen) Ladungssicherung. Eine Dachüberladung ist auch eine Überladung. Sich schlicht auf das zul.GG zu berufen, funktioniert nicht.

    Eines muss man sich vor Augen halten: Fällt man auf durch Überladen ist die Strafe das kleinste Übel. Fakt ist, es wird an Ort und Stelle ausgeladen, vorher gibt es keine Weiterfahrt. Davon können viele Womo/WoWa-Fahrer ein Lied singen. Kriegt man das Zeug nicht im PKW unter und bleibt dann noch unter dem zul.GG, endet die Fahrt bis aus weiteres auf dem Autobahnparkplatz.

    Wenn man in einen Unfall verwickelt ist und es wird nachgemessen oder gewogen, drehen die Probleme noch ganz andere Kreise.

    Gruß

    Totti

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    • 28. März 2018 um 13:43
    • #39
    Zitat von Totti-Amun
    Zitat von Lurchi

    Grundsätzlich wird eine Überladung am Fahrzeug je nach der Größe der Überladung gemäß Bußgeldkatalog bestraft.

    https://www.bussgeldkatalog.org/ladungssicherung/

    Und es wäre für mich überraschend wenn eine Versicherung bei einem bußgeldpflichtigen Verhalten freiwillig zahlen würde.


    Um mal eines klarzustellen: Der Bussgeldkatalog greift bei Überladungen, dazu gibt es noch den Punkt der (richtigen) Ladungssicherung. Eine Dachüberladung ist auch eine Überladung. Sich schlicht auf das zul.GG zu berufen, funktioniert nicht.

    Eines muss man sich vor Augen halten: Fällt man auf durch Überladen ist die Strafe das kleinste Übel. Fakt ist, es wird an Ort und Stelle ausgeladen, vorher gibt es keine Weiterfahrt. Davon können viele Womo/WoWa-Fahrer ein Lied singen. Kriegt man das Zeug nicht im PKW unter und bleibt dann noch unter dem zul.GG, endet die Fahrt bis aus weiteres auf dem Autobahnparkplatz.

    Wenn man in einen Unfall verwickelt ist und es wird nachgemessen oder gewogen, drehen die Probleme noch ganz andere Kreise.

    Gruß

    Totti

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    Tachchen,

    folgender Sachverhalt ist doch "normal" bei Surfern:

    2 Personen im Auto

    einiges an Stuff im Auto

    und 75kg Dachlast, die sagen wir um 20 kg überschritten ist. Zum zGG sind noch 200kg Luft.

    Wo steht geschrieben, welche OWI hier vorliegt und was es kostet?

    Tschüss

    Tschüss reggi

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 13:45
    • #40

    ...Paragraphenreiterei, aber ok.

    Welche Lasten sind zulässig?

    Wie viel das Auto buckeln kann, steht im Fahrzeugschein. Die Summe von Grundträger, Dachbox und Gepäck darf, abgezogen vom zulässigen Gesamtgewicht, das Leergewicht nicht unterschreiten. Bei hoher Beladung sollten anschließend Reifendruck und Scheinwer­fereinstellung angepasst werden.

    Daten lt. meinem Fahrzeugschein

    [F.1] Zulässiges Gesamtgewicht: 2080 kg

    [G] Leergewicht: 1666 kg

    Gesamtgewicht minus Leergewicht: 2080 - 1666 = 414 kg --> maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck ???????:/

    Ist dabei der Fahrer abgezogen ?

    Wie komme ich jetzt auf 75 oder 50 kg ???

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