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Surfline Surfbox weiß oder schwarz ????

  • kemot_surf
  • 27. März 2018 um 13:01
  • reggi
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    • 28. März 2018 um 13:52
    • #41

    Tachchen,

    §-Reiterei?

    Ich habe immer noch keinen genannt bekommen.

    Dein Zitat beschreibt ebenfalls die grundlegende Beladungsproblematik. Ich habe noch niemand erlebt, dass er aufgrund hoher Dachlast den Reifendruck erhöht, wenn der Rest des Wagens leer ist.

    Tschüss

    P.s. das Leergewicht aus dem Schein sollte man im übrigen auch mal überprüfen. Häufig aber nicht nur sind hier Womo´s und Anhänger betroffen.

    Tschüss reggi

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 13:56
    • #42

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    :/ Beladungsproblematik

  • reggi
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    • 28. März 2018 um 13:59
    • #43

    https://blog.mercedes-benz-passion.com/wp-cb4ef-conte…505201502kl.jpg


    ...etwas mehr Bezug zum Thema mit Surfstuff.

    Tschüss

    Tschüss reggi

  • Totti-Amun
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    • 28. März 2018 um 14:01
    • Offizieller Beitrag
    • #44
    Zitat von kemot_surf

    ...Paragraphenreiterei, aber ok.

    Welche Lasten sind zulässig?

    Wie viel das Auto buckeln kann, steht im Fahrzeugschein. Die Summe von Grundträger, Dachbox und Gepäck darf, abgezogen vom zulässigen Gesamtgewicht, das Leergewicht nicht unterschreiten. Bei hoher Beladung sollten anschließend Reifendruck und Scheinwer­fereinstellung angepasst werden.

    Daten lt. meinem Fahrzeugschein

    [F.1] Zulässiges Gesamtgewicht: 2080 kg

    [G] Leergewicht: 1666 kg

    Gesamtgewicht minus Leergewicht: 2080 - 1666 = 414 kg --> maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck ???????:/

    Ist dabei der Fahrer abgezogen ?

    Wie komme ich jetzt auf 75 oder 50 kg ???

    Alles anzeigen

    Das wurde doch schon zig mal geschrieben!! Die Dachlast ist in der Bedienungsanleitung vermerkt, bei mir z.B. 75kg.

    Paragraphen hin oder her, damit muss man halt leben, genauso mit dem Bussgeldkatalog und den relevanten Strafen bei Überladungen.

    Ausstattungsbereinigt können sich Gewichte übrigens verändern, da reichen nicht die im Fahrzeugschein. Steht aber dann haarklein in der EG-Übereinstimmungserklärung.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 14:12
    • #45

    steht bei meine Bedienungsanleitung auch ;)

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  • reggi
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    • 28. März 2018 um 14:15
    • #46

    Tachchen,

    @ totti: und - was kosten nun 5kg zuviel? Oder gelten da auch %-Regeln? Was ist, wenn es nicht in der Bedienungsanleitung steht (soll bei einige VW-T4 der Fall sein)?

    Tschüss

    Tschüss reggi

  • sheshe
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    • 28. März 2018 um 14:28
    • #47

    reggi, du wolltest einen Artikel? hier:

    § 81
    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

    (2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

    Die Dachlast ist angegeben, wenn du die nicht beachtest handelst du (grob) fahrlässig und der Versicherer ist zum Regress berechtigt.

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  • CHARON
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    • 28. März 2018 um 14:48
    • #48

    Alle haben Recht, aber ganz grundsätzlich gesehen ist in unseren Breiten sowieso alles überreguliert. Wenn ich mir die Lockerheit unserer südlichen Nachbarn ansehe, dann haben wir da grundsätzlich einen anderen Ansatz. Ob der letztlich besser ist, kann jeder selber beurteilen.

    Bleiben wir pragmatisch. Ich habe gehört, dass in der Schweiz manchmal WOMOS gewogen werden, die sind aber auch zu leichte Beute, weil wirklich jedes überladen ist. Da erwischt zu werden ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto.

    Aber hat schon mal jemand eine Verkehrskontrolle erlebt, bei der die Boards vom Dach abgeladen und gewogen wurden?

    Oder kennt jemanden, der soetwas behauptet?

  • kemot_surf
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    • 28. März 2018 um 14:52
    • #49

    na gut das sich der Thread auf die Box Farbe bezieht...hahahah

  • reggi
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    • 28. März 2018 um 14:57
    • #50
    Zitat von sheshe

    reggi, du wolltest einen Artikel? hier:

    § 81
    Herbeiführung des Versicherungsfalles

    (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

    (2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

    Die Dachlast ist angegeben, wenn du die nicht beachtest handelst du (grob) fahrlässig und der Versicherer ist zum Regress berechtigt.

    Tachchen,

    a) Danke!

    b) Gibt es Fälle die eine Dachlastüberladung als grob fahrlässig bestätigen?

    c) Wie wird ermittelt, zu welchem Teil die Dachlastüberschreitung zur Schadenshöhe beigetragen hat?

    Tschüss

    Tschüss reggi

  • sheshe
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    • 28. März 2018 um 15:28
    • #51

    Hi,

    zu b):

    Ich denke, sobald es zu einem Unfall kommt, ist die grobe Fahrlässigkeit immer im Fokus der Untersuchungen. Es gibt keine Definition, ausser vielleicht: "Dementsprechend begeht derjenige eine fahrlässige Handlung, der es an jener Sorgfalt vermissen lässt, welche von einer Person in seiner Situation zu erwarten wäre."

    Da es zu erwarten ist, dass man als Fahrer die Bestimmungen zur Ladungssicherung und Gewichtsgrenzen kennen muss, ist die grobe Fahrlässigkeit bereits gegeben, sobald man auch nur schon leicht über der in der Bedienungsanleitung festgesetzten Limite ist.

    zu c):

    Das ist noch schwieriger zu sagen und hängt wohl auch vom Schadenbeauftragten ab. Wenn natürlich eine extreme Überschreitung bewiesen werden kann, kann man zum Schluss kommen, dass sich das Fahrzeug anders (höherer Schwerpunkt, Lastenträgheit, etc) verhalten hat. In so einem Fall denke ich, dass es je nach Schadenbeauftragter bis zu 50% sein könnte. Bei Schnee/Regen evtl. noch mehr. Dies sind aber nur reine Schätzungen von mir. Eventuell müsstest du eine Anfrage bei deiner Versicherung starten.

    PS: Ich bin im Versicherungsgeschäft tätig und sehe tagtäglich, wie sich Versicherungen vom Entschädigen eindeutiger Fälle drücken. Insofern kann wohl keiner 100% richtige Aussagen zu diesem Thema liefern und man müsste einen konkreten Schadenfall vorliegen haben um zu sehen, wie die Versicherung reagiert. Wenn es nur eine geringe Schadenhöhe ist (z.B. Sachschaden), wird sowieso eher ein Auge zugedrückt, als wenn es um einen massiven Schaden (z.B. Personenschaden) geht.

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  • Totti-Amun
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    • 28. März 2018 um 17:21
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    • #52

    Unabhängig davon würde ich als Unfallgegner immer alle Register ziehen und zwischen grob fahrlässig und Vorsatz ist es eh nur ein schmaler Pfad. Versicherungen verweigern schnell eine Zahlung und dann wird es erst richtig teuer bis Existenz bedrohend (hatte das auch mal gemacht für die Allianz)...

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    • 28. März 2018 um 17:24
    • #53

    Verkauft jemand zufällig so eine Surfbox?

  • Longboardheizer
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    • 28. März 2018 um 20:03
    • #54

    Mal gut das ich auf dem Wasser war. Da musste ich mir zum Glück nicht diese sinnvolle Diskussion antun. Bin auch eine Runde für alle die heute arbeiten mussten mitgefahren.

    kemot_surf

    ich bin auf jeden Fall mit meiner erstmal zufrieden. Interessant wird's bestimmt wenn so richtig Wind ist. Dann muss man wahrscheinlich schauen das man in die richtige Richtung steht.

  • Totti-Amun
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    • 29. März 2018 um 08:36
    • Offizieller Beitrag
    • #55
    Zitat von Longboardheizer

    Mal gut das ich auf dem Wasser war. Da musste ich mir zum Glück nicht diese sinnvolle Diskussion antun. Bin auch eine Runde für alle die heute arbeiten mussten mitgefahren.

    kemot_surf

    ich bin auf jeden Fall mit meiner erstmal zufrieden. Interessant wird's bestimmt wenn so richtig Wind ist. Dann muss man wahrscheinlich schauen das man in die richtige Richtung steht.

    Der sinnloseste Beitrag des Themas.

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    • 29. März 2018 um 08:40
    • #56
    Zitat von Totti-Amun

    Unabhängig davon würde ich als Unfallgegner immer alle Register ziehen und zwischen grob fahrlässig und Vorsatz ist es eh nur ein schmaler Pfad. Versicherungen verweigern schnell eine Zahlung und dann wird es erst richtig teuer bis Existenz bedrohend (hatte das auch mal gemacht für die Allianz)...

    Hat auch nichts mit Überregulierung zu tun.

    sehe ich genauso, v.a. verschärft durch den aspekt dass nichtmal der unfallgegner selbst klagen muss sondern die versicherung von sich aus klagt sobald der schaden eine gewisse höhe erreicht.

  • powerded
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    • 1. April 2018 um 22:57
    • #57

    Schwarz in Kontext der Thema bezieht sich auf die Farbe der Box ;)

    wir sind aber bei "schwarz beladen" gelandet 8o

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  • silversurfer22002
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    • 2. April 2018 um 00:57
    • #58
    Zitat von kemot_surf

    ...Paragraphenreiterei, aber ok.

    Welche Lasten sind zulässig?

    Wie viel das Auto buckeln kann, steht im Fahrzeugschein. Die Summe von Grundträger, Dachbox und Gepäck darf, abgezogen vom zulässigen Gesamtgewicht, das Leergewicht nicht unterschreiten. Bei hoher Beladung sollten anschließend Reifendruck und Scheinwer­fereinstellung angepasst werden.

    Daten lt. meinem Fahrzeugschein

    [F.1] Zulässiges Gesamtgewicht: 2080 kg

    [G] Leergewicht: 1666 kg

    Gesamtgewicht minus Leergewicht: 2080 - 1666 = 414 kg --> maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck ???????:/

    Ist dabei der Fahrer abgezogen ?

    Wie komme ich jetzt auf 75 oder 50 kg ???

    Alles anzeigen

    meines Wissens nach ... Leergewichte des Autos sind Immer mit einem 75 Kg Fahrer und halbvollem Tank

    also jeder Beifahrer & Gepäck ... manch 2 witziges Auto hätte noch nicht einmal einen Beifahrer mitnehmen dürfen, ohne das GG zu überschreiten

    wie schon geschrieben, sind die Leergewichte der Autos immer ausstattungsbedingt völlig anders, das maximale GG ist aber identisch ... => ein gut ausgestattetes Auto hat teilweise nur 200-300 Kg Zuladung und die sind durch weitere Mitfahrer und etwas Gepäck SEHR schnell überschritten ... vom DGT ist dabei noch garnicht gesprochen worden

  • Charli
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    • 2. April 2018 um 07:56
    • #59

    Zum eigentlichen Thema: ich würde nur noch weiß nehmen!

    Ich hatte über viele, viele Jahre (ca. 20) eine weiße Surflinebox ganzjährig im Einsatz. Mit etwas Pflege sah sie immer gut aus und wurde mir beim Verkauf förmlich aus der Hand gerissen.

    Die "Neue", die ich wegen der Größe fast ungebraucht gekauft habe, ist jetzt grau. Temperaturprobleme konnte ich bisher nicht feststellen. Nach zwei Jahren Dauereinsatz sieht das Ding aber aus wie sau. Stumpf und ausgeblichen. Selbst Pflege hält nicht lang vor.

    Die nächste wird wieder weiß!

  • Totti-Amun
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    • 2. April 2018 um 11:29
    • Offizieller Beitrag
    • #60
    Zitat von silversurfer22002

    meines Wissens nach ... Leergewichte des Autos sind Immer mit einem 75 Kg Fahrer und halbvollem Tank

    also jeder Beifahrer & Gepäck ... manch 2 witziges Auto hätte noch nicht einmal einen Beifahrer mitnehmen dürfen, ohne das GG zu überschreiten

    wie schon geschrieben, sind die Leergewichte der Autos immer ausstattungsbedingt völlig anders, das maximale GG ist aber identisch ... => ein gut ausgestattetes Auto hat teilweise nur 200-300 Kg Zuladung und die sind durch weitere Mitfahrer und etwas Gepäck SEHR schnell überschritten ... vom DGT ist dabei noch garnicht gesprochen worden

    Das reale Gewicht des eigenen Fahrzeugs findet man ausstattungs-berücksichtigt in der EG-Übereinstimmungserklärung, welche mit dem Fahrzeug (-Brief) kommt.

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