Mastbruch - Garantiefall?

  • Moin,


    würde mal gerne eure Einschätzung wissen:


    Ich besitze einen RDM 4m 100% Carbon Mast. Dieser Mast ist von 2011 und etwas über ein Jahr alt.
    Letztens war ich auf Römö, im Stehbereich wurde das Rigg von einer <0,5m kleinen Weißwasserwelle mitgerissen, als ich danach das Segel aufrichten wollte, war der Mast gebrochen.
    Die Welle war nicht sehr kraftvoll, wer Römö kennt, weiß, dass dort Wattenmeer ist und die Wellen dort klein und nicht sehr kraftvoll sind. Das Rigg hatte ach keinen Bodenkontakt und die Mastteile waren 100% zusammengesteckt.
    Ich besitze noch ein Jahr Garantie, der Hersteller möchte den Mast jedoch nicht zurücknehmen und sagt, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt.
    Habt ihr schon Erfahrungen damit, haltet ihr das für einen Garantiefall?


    Vielen Dank für die Antworten.

  • Hallo,


    gun war eigentlich immer korrekt bei beanstandungen. wenn ich aber nach dem bild gehe, wär ich da auch skeptisch. es ist ja jetz nicht nur das top gebrochen, sondern der verbindungsteil zwischen top und base. sowas hab ich auch noch nicht gesehn.

  • Ja das stimmt, aber genau das finde ich ja komisch. Wenn doch anscheinend so starke Kräfte auf das Rigg gewirkt haben, wie kann es sein, dass der Mast genau an der Stelle gebrochen ist, wo er doch durchs Verbindungsstück noch verstärkt ist und warum ist die Bruchstelle fast ganz gerade? Ich finde, die Bruchstelle sieht so aus, dass der Mast von unten längs eingerissen ist und dann aufgrund von Hebelwirkung (durch den langen Riss muss es kein starker Druck auf den Hebelarm mehr sein) quer gebrochen ist.


    Mal eine andere Frage, wenn ein Hersteller so überzeugt von seiner Ware ist, dass er Garantie von 2 Jahren vergibt, dann bedeutet das doch, dass wenn man die Ware in dem dafür vorgesehenen Einsatzgebiet benutzt , der Hersteller Funktionsfähigkeit garantiert, richtig?

  • Mast ist gebrochen in der Garantie, also Austausch. Worüber soll man da diskutieren?
    Ist beim Windsurfen gebrochen und nicht beim Drüberfahren mit dem Auto...

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • Genau so einen Bruch hatte ich auch schon einmal in einem Powerex (USA) Mast. Der Mast ist damals noch nicht einmal richtig gebrochen, sondern hatte nur einen leichten Knick in der Biegelinie. Das Oberteil hat den Bruch tatsächlich zusammengehalten, obwohl es so richtig eiförmig verzogen war. Der Mast wa aber auch damals schon älter.

  • Mast ist gebrochen in der Garantie, also Austausch. Worüber soll man da diskutieren?
    Ist beim Windsurfen gebrochen und nicht beim Drüberfahren mit dem Auto...


    Generell sind Überbelastungen auch im flachen Wasser und mit kleiner Shorebreakwelle möglich, bedingt durch die Lage, Winkel usw des Riggs kann es schon zu solchen Brüchen kommen. Viele Hersteller schliessen genau dies aus. Bei NP steht sogar drin das man den Mast (zb. den Wavemast) nicht in der Welle benutzen darf, da sonst die Garantie entfällt.
    In deinem Fall (sprich ab 6 Monate nach dem Kauf) musst du nach den Regeln der Gewährleistung nachweisen, das der Mast schon ab Werk einen Mangel hatte. Seh ich für gar unmöglich an. Es hilft nur nochmal ein freundliches Email an die Jungs von Gun mit der Bitte auf Kulanz.

  • Ich bin mir sicher, dass ich den Mast richtig zusammengeschoben habe, da ich dies jedesmal nachprüfe. Am Bruch erkennt man das auch, da das abgebrochene Stück genau die Länge hat, wie der Stumpf vom unteren Mastteil.
    Was ich mich aber frage, kann eine Mast erst brechen und dann noch einreißen (siehe abgebrochenes Stück), oder ist der Mast erst eingerissen und dann gebrochen? Wenn ich ehrlich bin, so finde ich keine physikalische Erklärung dafür, dass der Mast erst gebrochen ist und dann eingerissen ist. Demnach muss er erst eingerissen sein.
    Wie kann ein Mast während dem surfen einreißen? Ich weiß es nicht und ich weiß auch überhaupt nicht, wie ich den Mast falsch behandelt haben könnte, dass er einreißen konnte.

  • Durch den Riss verkleinert sich die Kontaktfläche doch recht stark und dadurch vergrößert sich die Hebelwirkung um ein vielfaches, sodass leichter Druck genügt, um den Mast zum brechen zu bringen. Vielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei.


    Gun sagt, auch eine kleine Weißwasserwelle hat die Kraft, einen Mast zu brechen, daher keine Garantie. Garantie gäbe es nur, wenn ein Verarbeitungsfehler vorliegen würde.
    Auf deren Seite steht unter dem Bereich Belastungstest der Masten: "Wie unschwer zu erkennen ist, werden hier bereits Kräfte simuliert, die weit über dem liegen, was bei normalem Surfeinsatz möglich ist."
    Gehört das Surfen auf Römö nicht zum normalen Surfeinsatz?

  • nein wir Reden nicht aneinander vorbei,ich habe mir gedacht wenn etwas eingerissen ist reisst es bei belastung weiter,
    aber mit der verkleinerten Kontaktfläche und der Größeren Hebelwirkung leuchtet mir ein.
    warum bauen die Hersteller Wave Masten die man nicht in der Welle Fahren darf weil sonst die Garantie entfällt.

  • Nach Ansicht der Bilder kann es eigentlich nur 2 mögliche Erklärungen geben:


    1. Der Mast war nicht ganz zusammengeschoben und ist dann durch die Kerbwirkung der Masttop-Unterseite im Bereich der Steckbuchse gebochen, wobei der Bruch der Buchse und der Bruch des Masttops gleichzeitig erfolgt sein müssen. Das ist sehr unwahrscheinlich!


    2. Der Bruch ist zuerst innen bei der Steckbuchse erfolgt, danach brach dann auch das Masttop an der gleichen Stelle, da jetzt die Steckverbindung jetzt zu kurz war nach dem Innenbruch.
    Wenn die Steckbuchse deutlich weniger flexibel ist wie das Masttop an der Stelle, dann kann unter Maximallast die Bruchdehnung der Steckbuchse erreicht sein, das Masttop könnte dann noch stärker biegen ohne Strukturversagen. Die Maximallast an der Steckbuchse liegt dann genau auf der halben Länge der Buchse, eben da, wo sie jetzt gebrochen ist.


    Also mein Fazit: Material der Steckbuchse ist Mist, Herstellungsfehler!!!


    Übrigends: Römö ist bekannt für eine recht brutale Brandung, ähnlich wie Sylt. Auch kleine Wellen in Ufernähe haben immer die Kraft, einen Mast zu brechen. Typischer Fall: Rigg fällt nach Lee zum Ufer hin, Welle schiebt das Board auch zum Ufer hin und der Mast sticht in den Sandboden ein und bricht fast ohne Gegenwehr. Ist das Weißwasser über das Board weggelaufen hat man nur noch Trümmer vom Mast im Segel stecken. Ist mir schon mehrmals so passiert, also immer die Gabel festhalten und nach Luv fallen bitte!

  • richtig, wenns dumm läuft, bricht der mast auch, wenn das segel genau zur Welle gefallen ist und nicht weit genug unter die Welle getaucht ist (aktiv wurde)


    UND: ich hatte schon mal den Bruch eines Stationsmastes, als beim Wasserstart bei ablandigem Wind eine heftige Böe genau mit dem gegensätzlichen Schub des Boards (und mir an der Gabel)durch eine kleine Welle kollidierte


    und richtig: daß die Steckbuchse gebrochen ist, darf auch meiner Meinung nach nie passieren und ist ein Ansatz bzgl. garantiefall

  • Kommen die nicht aus der selben Factory wie Gun?


    Blick da aber auch nicht mehr durch, aber selbst das sagt nichts aus. Ich meine Gun kommt aus Kroatien, oder nicht?


    Severne produziert bei i.mac. Wenn man da mal mit den Verantwortlichen spricht, ist das was die produzieren so unterschiedlich wie Autos zu Fahrrädern. Der eine Hersteller bezahlt halt gerne etwas mehr und alle Masten werden genauestens überprüft, andere tüten halt alles ein. Hauptsache kostet nichts. Das kann man auch auf den einschlägigen Seiten am Frust der Kunden so rauslesen.

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  • Gerade kam die Antwort vom Hersteller:
    Ich bekomme keine Garantie, da ich den Mast seit dem Kauf schon mehrmals benutzt habe und er funktioniert hat. Daher könne man Verarbeitungsfehler ausschließen. Außerdem sagt er noch, dass man zwischen surfen in der Welle und liegen im Wasser unterscheiden müsse, sprich solange man surft, greift die Garantie, sobald man im Wasser liegt, greift sie nicht mehr.


    Wofür braucht man Garantie, wenn die eh nur greift, wenn ein Materialfehler vorliegt? Dann reicht doch die gesetzliche Gewährleistung.


    Ich habe nochmal gefragt, wie der Hersteller den Riss im Mast begründet. Mal gucken, wie die Antwort ist.

  • so mancher hier wird der Meinung sein, daß eigentlich sogar die Gewährleistung greifen sollte
    ist aber schwer zu beweisen, daß es ein Material/Verarbeitungsfehler ist, der von Anfang an vorhanden war
    welcher Gutachter?
    wie viel kostet der?