Beiträge von Carl Aasch

    Bei meiner North PowerXT war der Knopf auch mal defekt, ich meine innen gebrochen (von außen nicht erkennbar). Boards and more hat in Nullkommanix ohne Berechnung nen Ersatz geschickt, der Einbau war völlig problemlos.


    Wenn Deine Verlängerung doubleheelslide halbwegs aktuell ist, sollte das sehr einfach zu regeln sein. Schick doch erstmal Bilder hin

    Vielleicht kann man es als Regierung so angehen und die Pandemie als besiegt erklären, wenn allen Bürgern ein Impfangebot gemacht wurde bzw. alle 6-12 Monate eine Auffrischung oder Update Impfung möglich ist. Aber auch davon sind wir noch entfernt..

    Das sehe ich anders. In unserer Region (Münster-Osnabrück) kannst Du Dich in sehr vielen Arztpraxen und Impfzentren spontan impfen lassen. Hier fallen reihenweise Termine (auch Biontech) aus und Astra und J&J sind quasi „unvermittelbar“.

    Insofern würde ich sagen, dass jeder hier ein „Impfangebot erhalten hat“ (Zumindest für die Erstimpfung und Zweitimpfung nach neuester Stiko Empfehlung 4 Wochen) und gehe davon aus, dass unsere Gegend damit nicht alleine ist. Einen deutschlandweiten Überblick habe ich nicht.

    Also ich kann mit Aquasure Neopren kleben. Das ist halt ein Füllkleber und kein Kontaktkleber, wie zB Blackwitch oder M2.

    Letztere beiden haben bei mir nie wirklich gut funktioniert.

    Aquasure ist auch ausgehärtet noch einigermaßen flexibel, eignet sich daher zumindest auch für nicht allzu lange Risse - v.a. wenn man es nur ganz dünn aufträgt.

    Die alten Fanatic Skate würde ich mit in die Suche einbeziehen. So um 2007/2008 gab es sehr universell einsetzbare Boards. Und mit 98 hat es auch etwas mehr „Restvolumen“, wobei ich ein 107er tatsächlich auch für besser geeigneter halte. Preislich in gutem Zustand (nicht weich, keine Schrott-Reparaturen) aber eher bei 250 - 300€

    Die zwei losen Fäden sind total harmlos.m, kommt sehr sicher vom Board tragen.

    Ich würde ggf der Länge nach auf die Naht (oder auch nur punktuell) Aquasure Neoprenkleber von Mc Nett auftragen. Wenn man das sauber dünn und gleichmäßig aufbringt, sieht das sogar ganz manierlich aus.

    Pattex ist ein Kontaktkleber, das bringt da gar nichts außer Schmiererei…


    Alternativ kann ich noch diese Adresse empfehlen: https://www.neopren-service.com

    Da habe ich schon mal nen Anzug mit nem größeren Riss eingeschickt, wurde sehr ordentlich repariert.

    Ich verstehe nicht, wozu man eine gut sitzende Finne beschleifen sollte. Nur damit mehr Sand zwischen Finne und Box passt..?!

    🤔


    Für mich ist das einfach ein Montagefehler, nix anderes. Und definitiv keine 4 Seiten Diskussion wert…

    Zur Vervollständigung des Bildes ein Foto wie gut die anderen Schrauben aussehen… ist schon seltsam, was auch immer da passiert ist…


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    Check sicherheitshalber mal, ob unter dem Kunststoff auch die dafür notenduge Metallplatte montiert ist. Wer weiß, was da noch so zurechtgepfuscht wurde.


    Und (nur für alle Fälle) zu den Schrauben: Mit ner Gripzange bekommt auch abgerissene Schrauben rausgedreht. 5mm Überstand reichten mir, als ich mal vor der Herausforderung stand…

    da steht was von WD40? Risiken? Wohin damit

    WD40 (und ähnliche Fette) haben mMn an Kunststoffen nix verloren.

    Seifenwasser sollte auch helfen, kannst Du durchs Schraubenloch einfüllen - ich habe sowas noch nie gebraucht.


    An der Finnenvorderseite kann man doller klopfen als an der Rückseite.

    Vorsichtig mit nem weichen Gummihammer oder mit Gummistreifen dazwischen.


    Abwechselnd Vorder- und Rückseite hilft mMn am besten, so habe ich bisherige jede Finne rausbekommen.

    Impfschutz insbesondere gegen Covid ist nicht schwarz-weiß. Auch ein in Prozenten geringerer Schutz vor der Erkrankung kann dennoch ggf zuverlässig gegen schwere Verläufe schützen. Meines Wissens gibt es entsprechende Hinweise auch im Bezug auf die Delta-Variante.

    Sorry coastglider, dann habe ich Dich falsch verstanden.

    Du schriebst: „…die 18€ werden einmal monatlich […] abgerechnet .“ Nach meinem Sprachverständnis bedeutet „monatlich“ genau 12x pro Jahr.


    Aber offensichtlich hast Du das ja anders gemeint und alles ist gut. :beerchug:


    Und ja, der Impfling zahlt nichts.



    Das ganze ist ein riesiger Aufwand, zumal auch noch die Chargenbezeichnung, Impfdaten usw auf Plausibilität geprüft werden sollen - von Menschen, die eigentlich auch durch ihren normalen Job schon gut gefordert sind.

    Der Abgleich beim RKI erfolgt automatisch, genauso wie in der App, die für die Nachimpfberichte zum Gesundheitszustand genutzt wird.

    Habe jetzt die Eingabemaske gesehen. Es gibt kein Feld für die Chargenbezeichnung, diese kann also auch nicht an das RKI übermittelt werden.

    Es wird neben den persönlichen Daten nur der Impfstoff, Datum der Impfung und ob Erst- oder Zweitimpfung eingetragen.


    Und nach meinem Kenntnisstand wurden auch bei keiner Behörde die persönlichen Daten aller Impflinge gesammelt, mW erfolgt die Datenübertragung zB aus den Praxen anonymisiert bzw in Summe der Impfungen.

    Andernfalls (wenn es denn dokumentiert wäre) wäre auch eine Fehlzuordnung durchaus möglich und wahrscheinlich. Ich gehe davon aus, dass es zB etliche Josef Müller mit gleichen Geburtsdaten gibt.


    Ergebnis für mich: Das RKI überprüft da gar nichts, sondern generiert nur den Code aus den übermittelten Daten.

    Die Prüfung der Dokumente und Inhalte erfolgt ausschließlich in der Apotheke, was ja auch sehr „artverwandt“ mit der Überprüfung einer ärztlichen Verordnung (Rezept) ist.

    Das ganze ist ein riesiger Aufwand, zumal auch noch die Chargenbezeichnung, Impfdaten usw auf Plausibilität geprüft werden sollen - von Menschen, die eigentlich auch durch ihren normalen Job schon gut gefordert sind.

    Der Abgleich beim RKI erfolgt automatisch, genauso wie in der App, die für die Nachimpfberichte zum Gesundheitszustand genutzt wird.

    Mag sein, dass das RKI auch noch prüft, dann eben doppelt…

    Wird ein großer Spaß, da wurden in Impfzentren teilweise ja sogar Verfalldaten statt der Chargenbezeichnung eingetragen - von Zahlendrehern mal ganz abgesehen…


    Übrigens soll es am Montag losgehen, und das genaue Procedere ist heute noch nicht mal klar. Die ersten (inoffiziellen) Screenshots der Eingabemaske sind zum Glück durchgesickert, das wird ein Heidenaufwand - alles muss manuell eingepflegt werden, über mehrere Seiten mit viel Potential für Bedienfehler…

    Heute kam zumindest mal eine Vorab-Information, aus der ich mal einen kleinen Teil entnommen habe:


    Im Folgenden möchten wir Ihnen noch wichtige Informationen weiter geben, die bei der Ausstellung der Impfzertifikate zu beachten sind.


    Sie müssen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Ausstellung eines unrichtigen COVID-19-Impfzertifikats ergreifen. Dazu zählen:


    o Identität der geimpften Person anhand eines Ausweisdokuments (z. B. Personal- ausweis) prüfen


    o Authentizität der Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) prüfen


    o Die Ausstellung soll in der Regel nur erfolgen, wenn die Impfung in räumlicher Nähe – etwa in der gleichen oder umliegenden Gemeinde, dem gleichen oder um- liegenden Landkreis, dem gleichen oder umliegenden Regierungsbezirk bzw. Ge- bietskörperschaft – erfolgt ist. Durch die räumliche Nähe zum Ort der Impfung soll gewährleistet werden, dass die ausstellenden Leistungserbringer (z.B. Arztpraxis oder Impfzentrum) und die Form der Nachweise bekannt sind. Hiervon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn etwa die Ausstellung aus beruflichen

    Gründen oder bei Wohnsitzwechsel nicht am Ort der Impfung erfolgen kann.


    o Belehrung des Kunden über die Konsequenzen der Vorlage einer unrichtigen Impfdokumentation: Der wissentliche Gebrauch eines nicht richtigen digitalen Co- vid-19-Impfzertifikats zur Täuschung im Rechtsverkehr (z.B. um ins Ausland zu reisen) kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

    werden.

    Wir empfehlen Ihnen im QMS aufzunehmen, dass die Mitarbeiter:innen der Apotheke, die mit der Ausstellung der Zertifikate beschäftigt sind, diese Belehrung immer vornehmen. Außerdem können Sie eine Liste mit den Dienstzeiten der die Zertifikate ausstellenden Mitarbeiter:innen erstellen, in der nach Dienstende die jeweilige Person kurz dokumentiert/abzeichnet, dass jede Person, der ein Zertifikat ausgestellt wurde, über die Konsequenzen der Vorlage einer unrichtigen Impfdokumentation belehrt wurde.


    o Die das Zertifikat ausstellende Person soll ausreichende Kenntnisse von den formellen Anforderungen an die Impfdokumentation nach den Bestimmungen des Infektionsschutzrechts haben. Um diese Kenntnisse zu erlangen empfehlen wir Ihnen die Lektüre der ABDA-Handlungsempfehlung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sobald sie uns vorliegt. (sic!)


    o Die Ausstellung des Covid-19-Zertifikats ist zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass die geimpfte Person eine unechte oder gefälschte Impfdokumentation vorgelegt hat.


     Das Muster eines aktuellen Impfzertifikats (Stand 23.04.2021), welches die KVWL den mobilen Teams und Impfzentren als Vorlage zur Verfügung gestellt hat, stellen wir Ihnen im Mitgliederbereich unserer Homepage im Anhang zu dieser Information zur Verfügung. Diese Vorlage musste nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass zu Beginn der Covid-Impfungen im Dezember 2020 das Dokument noch keinen „orangen Randstreifen“ und nur den Impfstoff „BioNTech“ trug. Die Bescheinigungen können auch einen Randstreifen in einer anderen Farbe haben. Insbesondere Impfdokumentationen von Betriebsärzten oder aus Kliniken können von diesem Muster abweichen.


     Zur Prüfung der Authentizität der Impfdokumentation beachten Sie bitte die Startzeitpunkte der einzelnen „Impfstationen“:

    o Ab dem 27.12.2020 wurden die ersten Impfungen durch mobile Impfteams durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Chargen-Etiketten, die Dokumentation der Charge in der Impfbescheinigung und dem Impfausweis musste händisch erfolgen.

    o Ab dem 08.02.2021 sind die Impfungen im Impfzentrum gestartet.

    o Das Impfen in den Arztpraxen ist am 06.04.2021 gestartet.


     Bitte denken Sie daran, dass Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn Sie wissentlich (und nur dann!) ein unrichtiges COVID-19-Impfzertifikat ausstellen. Wenn Sie die oben genannten Maßnahmen zur Vermeidung eines unrichtigen Impfzertifikats beachten, müssen Sie sich keine Sorgen um strafrechtliche Konsequenzen machen.



    Der letzte Absatz ließt sich sehr nett. Aber ich bin sehr gespannt auf die Frage der Beweislast. Meine Kolleg:innen machen sich da durchaus große Sorgen, die drohende Freiheitsstrafe ist kein Spaß… :(

    Moin ,

    die 18€ werden einmal monatlich vom Apotheker abgerechnet .

    Also gehe ich davon aus das das die Allgemeinheit trägt.

    Also indirekt auch die Impfverweigerer oder Querdenker ,sofern sie denn Steuern oder Krankenkassenbeiträge zahlen .

    Einmalig 18,00 €, nicht monatlich. Das ist ja kein Abo…

    Und der Betrag ist brutto (incl USt), bleiben 15,13 € netto. Die Differenz fließt direkt wieder in die Staatskasse.


    Für das Geld überprüft die Apotheke die Impfzertifikate (Impfausweis oder Ersatzbescheinigung/en), trägt diese Daten (Impfstoff, Datum der Verabreichung/en) und Daten vom ebenfalls zu überprüfenden Personalausweis in eine Onlinemaske ein und überträgt alles zum RKI.

    Dort wird ein Zertifikat (PDF mit QR-Code) generiert und in die Apotheke zurück übertragen. Dieser Vorgang kann einige Minuten dauern, heißt es.

    Das PDF wird dann ausgedruckt und dem Impfling überreicht. Der QR-Code kann dann in der CovPass- oder Corona WarnApp eingelesen werden. Auch dabei sind die freundlichen Mitarbeiter(innen) sicher in viele Fällen gerne behilflich.


    Das ganze ist ein riesiger Aufwand, zumal auch noch die Chargenbezeichnung, Impfdaten usw auf Plausibilität geprüft werden sollen - von Menschen, die eigentlich auch durch ihren normalen Job schon gut gefordert sind.


    Und letztlich wird damit nur repariert, dass man nicht von Anfang an alle Impfungen direkt digital erfasst hat.