Benni2002 Melde dich einfach wieder, wenn du kurz vor Weihnachten die Ausgabe 1/2 2025 erhalten hast.
Nö, ich melde mich jetzt schon. Hätte mich sogar gerne früher gemeldet, aber die schriftliche Antwort des Verlages hat leider auf sich warten lassen. Nach den teilweise etwas verwirrenden Telefonaten habe ich auf einer schriftlichen Auskunft bestanden.
Ausgabe 12a: Du hast Recht. Mein Abo mit Beginn in 2023 umfasste letztendlich durch diese Ausgabe 12 a genau 11 Ausgaben. Du irrst Dich aber, wenn Du hier als Tatsache (und nicht als persönliche Meinung) verkaufst, dass diese Ausgabe eine für Abonnenten kostenlose Zugabe war. Diese Ausgabe hat den Beginn meines Anschlussabos 2024 um eine Nummer nach vorne geschoben. Insofern habe ich die Nummer 12a bezahlt. Ich gehe davon aus, dass ich kein Einzelfall bin, sondern dass das ganz allgemein, z.B. auch bei deinem Abo, so gehandhabt wird. Schade, dass Du Deine Falschinfos hier so forsch verbreitest. Da Du mir das ja wahrscheinlich nicht glaubst, zitiere ich hier den entsprechenden Abschnitt aus der Antwort des Verlages:
Zitat Anfang:
„Die Rechnung aus dem Vorjahr vom 26.04.2024 über 59,90 Euro bezog sich auf den Zeitraum 26.04.2023, Ausgabe 5/2023 bis einschließlich 22.03.2024, Ausgabe 4/2024 vom 19.03.2024, durch die nach der Rechnungsstellung zusätzlich erschiene Sonderausgabe 12a/2023 erhielten Sie hier 11 Ausgaben, berechnet waren aber nur 10 Ausgaben. Somit wurde die aktuelle Rechnungstellung um eine Ausgabe nach vorn verschoben.
Das Sonderheft ist Teil Ihres Abonnements und hat damit den gleichen, vergünstigten Wert wie die anderen Hefte, die Sie im Rahmen Ihres Abonnements beziehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ein solch hochwertiges Heft nicht kostenlos anbieten können. Für dieses Heft sind Aufwände in der Redaktion, im Druck und im Versand entstanden – wie für eine reguläre Ausgabe.
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Zitat Ende
Ausgabe 5a: Dass diese Sonderheft-Nummer in meinen 10 Ausgaben mit Beginn in 2024 zu den kostenpflichtigen Heften gehört, habe ich durch meine hochgeladene neue Aborechnung ja schon bewiesen. Ist durch den Beitrag von twofingers bestätigt worden. Schade, dass Du selbst solche belastbaren Belege ignorierst.
Wahrscheinlich ist das vielen Abonnenten durch die Umgestaltung der Rechnung, Umbenennung der Bezugszeiträume und incl. Übergang zum Kombi-Abo mit neuem Preis gar nicht aufgefallen. Ich halte deshalb fest: Sowohl Ausgabe 12a als auch 5a sind Sonderausgaben, die entweder zum Einzelpreis im Handel gekauft werden konnten oder für Abonnenten wie die ganz „normalen“ Einzel- oder Doppelausgaben zum reduzierten Abopreis kostenpflichtig bezogen werden. Man kann drüber diskutieren, ob einem das gefällt oder nicht (wenn ich mich recht erinnere, gab es früher auch mal die Meinung, die "surf" könnte ruhig 12mal im Jahr erscheinen), aber so isses halt nun mal.