Ich habe bei meinem Ducato die H7 durch Osram Night breaker LED (95€ und für viele fahrzeuge zugelassen)getauscht, sehr schönes Licht.
Kann ich jedem empfehlen der mit seinem Licht nicht zufrieden ist.
Ich habe bei meinem Ducato die H7 durch Osram Night breaker LED (95€ und für viele fahrzeuge zugelassen)getauscht, sehr schönes Licht.
Kann ich jedem empfehlen der mit seinem Licht nicht zufrieden ist.
Hab ich bei meinem Boxer auch gemacht. Deutlich besseres Licht!
Auch mal das Kleingedruckte lesen:
Zugelassenes H7-LED Abblendlicht für Deutschland. Gilt nur für die in der ABG aufgeführten Fahrzeugmodelle. Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck sowie Mitführen von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr (z.B. England) erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.
Hi Rüdi,
gut das du das Thema auf den Tisch gebracht hast, da evtl. einige hier mit zulassungsfähige LED Fahrzeugen unterwegs sind.
Und ja, das Licht einfach besser und jeden cent Wert.
Hatte seit 3 Jahren das im Blick leider ist Berlingo LED nicht lieferbar.
Bleibt mir weiterhin nur Blaubeersaft als Tuning übrig.
Aber für andere hier der citroen Jumper 2006-2014 und ab 2014 schon.
Siehe Liste.
file:///C:/Users/User/Downloads/LEDriving_LED_H7_H4_Fahrzeugliste_EN_19042023%20(1).pdf
Ist natürlich super, wenn die LED dann durch die zerkratzten oder durch UV-Strahlung halbblinden Kunststoffscheiben der Scheinwerfer den Gegenverkehr noch besser blenden können.
Die Zulassung ist sehr streng für LED Ersatz und zerkratzen können und werden auch Serien LED Scheinwerfer.
Und der Kegel ist von Osram so ausgerichtet das der Fahrbereich besser ausgeleuchtet wird.
Aber wer als Fahrer nun mal besser sieht, besonders im Wohnbezirken, vermeidet evtl. , durch früheres erkennen
einen Personenunfall.
Alles hat halt Vor und Nachteile.
Aber natürlich wenn man dann , bei besserer Nachtsicht, seiner Affenschleuder Zucker gibt .... ja mei dann
Ist natürlich super, wenn die LED dann durch die zerkratzten oder durch UV-Strahlung halbblinden Kunststoffscheiben der Scheinwerfer den Gegenverkehr noch besser blenden können.
In der regel bekommt man ja keinen TÜV wenn die Scheinwerfer halb blind und zerkratzt sind.
Menschen die mit Blinden Scheinwerfern fahren sind warscheinlich genau die wo nicht 100€ für Verkehrssicherheit ausgeben .
Auch mal das Kleingedruckte lesen:
Zugelassenes H7-LED Abblendlicht für Deutschland. Gilt nur für die in der ABG aufgeführten Fahrzeugmodelle. Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck sowie Mitführen von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr (z.B. England) erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.
Dass man die Zulassung mitführen muss wusste ich bereits und habe die gleich im Fzg hinterlegt.
Die Rückrüstung im Linksverkehr war mir neu, danke fürs raussuchen. Werde ich dran denken falls es mal nach GB geht.
Die Vorteile überwiegen für mich dennoch.
Ist natürlich super, wenn die LED dann durch die zerkratzten oder durch UV-Strahlung halbblinden Kunststoffscheiben der Scheinwerfer den Gegenverkehr noch besser blenden können.
In der regel bekommt man ja keinen TÜV wenn die Scheinwerfer halb blind und zerkratzt sind.
Menschen die mit Blinden Scheinwerfern fahren sind warscheinlich genau die wo nicht 100€ für Verkehrssicherheit ausgeben .
Meine Erfahrungen sind da leider andere...
Alles anzeigenAuch mal das Kleingedruckte lesen:
Zugelassenes H7-LED Abblendlicht für Deutschland. Gilt nur für die in der ABG aufgeführten Fahrzeugmodelle. Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck sowie Mitführen von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr (z.B. England) erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.
Dass man die Zulassung mitführen muss wusste ich bereits und habe die gleich im Fzg hinterlegt.
Die Rückrüstung im Linksverkehr war mir neu, danke fürs raussuchen. Werde ich dran denken falls es mal nach GB geht.
Die Vorteile überwiegen für mich dennoch.
War mal eines meiner "Spezial-Themen", -> Veränderungen an lichttechnischen Einrichtungen.
Welche im Großen und Ganzen nicht möglich sind in Deutschland und darum bin ich da etwas übersensibilisiert.
Gerade im Scheinwerferbereich wird ja viel auf dem Markt angeboten, das Allerwenigste ist legal.
Die Folgen sind teuer: Im Grunde ist die ABE des Fahrzeugs erloschen, damit einhergehend auch der Versicherungsschutz.
Wenn ich bei einem Unfall behaupte, ich wurde geblendet (oder die Rückleuchte war zu schwach (weil mit Tönungsspray überlackiert, häufig zu sehen), kommt viel Dynamik in die Sache. Da ist jede Versicherung dankbar...
Da darf man sensibel sein bei dem Thema, das sind aber keine Chinakracher sondern Osram.
Die s8llten schonmwissen was sie machen.
Da darf man sensibel sein bei dem Thema, das sind aber keine Chinakracher sondern Osram.
Die s8llten schonmwissen was sie machen.
Auch Osram hatte bereits Produkte im Programm, die im Bereich der StVZO. nicht betrieben werden durften.
Aber auf anderen Märkten und dann über findige Händler wiederum in Deutschland vermarktet wurden.
Bei sehr sehr vielen Angeboten bei Ebay und Co. finden sich die Ausschlüsse im Kleingedruckten und meist blass geschrieben.
Eigentlich so wie im o.s. Artikel ähnlich, denn uneingeschränkt sind die Leuchtmittel ja nun nicht benutzbar, aber zu kaufen.