Naja. Paar Bierchen werden da schon gekippt, bevor der Gesellschaftsvertrag beurkundet ist. (Vorgründungsphase)
Sicher, aber ab dem Notartermin mit Beurkundung (und Gewerbeanmeldung beim OA) darf die GmbH Geschäfte machen, nicht früher. Und der Termin kann ja schnell gemacht sein, wenn man sich einig ist.
Solange trägt die Firma einen Zusatz "in Gründung". Der Zusatz fällt erst weg durch die letztendliche Eintragung, das kann Monate später sein. Hatte bei mir auch so lange gedauert.
Aber es macht ja keinen Sinn, erst eine gemeinsame Gbr anzumelden um dann 4 Wochen später in eine GmbH (in Gründung) aufzugehen.