Moinsen.
Aaalso die Beweislastumkehr ist ne dolle Sache, aber auch nur vor Gericht.
Wenn sich der Händler meines ehemaligen Vertrauens einfach stumpf auf den Standpunkt stellt, dass der Schaden auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist habe ich als Käufer eben das Problem an der Backe. Habe ich große Lust dann sofort ein selbständiges Beweisverfahren vor dem zuständigen Gericht zu betreiben(also Vorschuss fürs Verfahren, für den Anwalt und für den Sachverständigen...übern Daumen gepeilt so locker 2000,-) in der Hoffnung dass der vom Gericht ausgesuchte Sachverständige den Mangel als Mangel erkennt um dann mein Board zurückgeben zu können und das Geld zurück zu bekommen? Ach ja, ich bin auch gut beraten das Board bis zur Begutachtung nicht zu benutzen..
Mache ich es nämlich vor dem Gutachten kaputt, kann ich mir meine Beweissicherung von der Backe putzen...
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