Plattformtransparenzgesetz

  • nein keinen Gewinn- natürlich nicht. Aber das FA hat zum Teil seltsame Vorstellungen über den Wert - und dann sollte man seine eigenen Angaben belegen können - das ist alles was ich sagen will.

    ich hatte das Thema mal mit dem Steuerberater diskutiert - die FA wollen automatisiert diese Rückmeldungen der Verkaufsplattformen bearbeiten (das war noch vor den KI). Wenn man 2 Foil-Sets (gebrauchte) inkl. gebrauchter Kleinteile über (ebay-)kleinzeigen verkauft hat, könnte man eine Nachfrage bekommen - die aber zu nichts führen wird, da den verkäufen keine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt.

    Ich teile diese Einschätzung. Wenn das FA erstmal ein Aktenzeichen vergeben hat, dann geht für Antwortschreiben mit Rechnungskopie(n) halt eine Stunde Arbeit und Nerven drauf, die man für sinnvolleres einsetzen kann...