Hi,
zu b):
Ich denke, sobald es zu einem Unfall kommt, ist die grobe Fahrlässigkeit immer im Fokus der Untersuchungen. Es gibt keine Definition, ausser vielleicht: "Dementsprechend begeht derjenige eine fahrlässige Handlung, der es an jener Sorgfalt vermissen lässt, welche von einer Person in seiner Situation zu erwarten wäre."
Da es zu erwarten ist, dass man als Fahrer die Bestimmungen zur Ladungssicherung und Gewichtsgrenzen kennen muss, ist die grobe Fahrlässigkeit bereits gegeben, sobald man auch nur schon leicht über der in der Bedienungsanleitung festgesetzten Limite ist.
zu c):
Das ist noch schwieriger zu sagen und hängt wohl auch vom Schadenbeauftragten ab. Wenn natürlich eine extreme Überschreitung bewiesen werden kann, kann man zum Schluss kommen, dass sich das Fahrzeug anders (höherer Schwerpunkt, Lastenträgheit, etc) verhalten hat. In so einem Fall denke ich, dass es je nach Schadenbeauftragter bis zu 50% sein könnte. Bei Schnee/Regen evtl. noch mehr. Dies sind aber nur reine Schätzungen von mir. Eventuell müsstest du eine Anfrage bei deiner Versicherung starten.
PS: Ich bin im Versicherungsgeschäft tätig und sehe tagtäglich, wie sich Versicherungen vom Entschädigen eindeutiger Fälle drücken. Insofern kann wohl keiner 100% richtige Aussagen zu diesem Thema liefern und man müsste einen konkreten Schadenfall vorliegen haben um zu sehen, wie die Versicherung reagiert. Wenn es nur eine geringe Schadenhöhe ist (z.B. Sachschaden), wird sowieso eher ein Auge zugedrückt, als wenn es um einen massiven Schaden (z.B. Personenschaden) geht.