Bodensee neue Bodenseeschifffahrtsordnung !!! Änderung der Vorfahrtsregeln für windsurfer

  • Hallo


    Aufgrund einer Häufung von beinahe Kollisionen mal etwas nachgeforscht.

    Das wirklich gefährliche an der Nr. - es wurde nicht offen kommuniziert.


    Nich einmal eine bekannte Segelschule, geschweige unser extrem gut vernetzter Hafenmeister und viele viele andere haben es gar nicht mitbekommen.

    Ausser ein paar Motorbootfahrer- aber eben auch nicht alle.


    Jetzt gibt es ein paar Windsurfer, die davon ausgehen, Sie hätten Vorfahrt.

    -und es gibt die Motorbootfahrer, die nun wissen- SIe haben Vorfahrt.



    Still und heimlich wurde zum 01.04.2022 die bis dahin bestehende Vorfahrtsregel für uns windsurfer geändert.

    Wir stehen nun an letzter Stelle und müssen jeden und allem ausweichen.



    Auch gilt neuerdings eine Schwimmwestenpflicht.

    Diese wurde seitens der WAPO bis dato aber noch nicht kontrolliert.


    Hier noch die geänderte neue Verordnung im Originaltext ( danke an Kai, war wohl nicht so ganz einfach überhaupt an diesen Text zu kommen ?! ) NeufassungBodenseeschifffahrtsordnung (1).pdf

  • Danke, wurde auch in meinen Kreisen nicht thematisiert.


    Will ja mal sehen, wie sich das mit der Schwimmwestenpflicht entwickelt. Bei uns am Spot tragen etwa 2 von 40 eine Weste. Sind Prallschutzwesten eigentlich auch nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert?

    "Ich komme von einer Farm in der Wüste, wo es weit und breit keine Wellen gibt. Also, wenn ich Wave-Weltmeister werden kann, dann kannst du es auch, wenn du nur willst - Live your dream!!"

  • Finde ich gut, das deutsche durcheinander ist ja Keinem klar zu machen. Wenn das jetzt auch noch den Weg in die BinSchStrO findet, gibt es zumindest keine Irritationen mehr. Andere Länder haben das schon längst so...


    Gruß


    Totti

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  • Wenn das auf dem Müggelsee gelten würde dann gibt's mit Sicherheit Unfälle. Bis jetzt wissen alle: weich den blöden Surfern aus. Wenn man dann mal einparkt weil gerade ein Windloch ist und die Motorboote kommen dann wird das sicher dazu führen das der ein oder andere draufhält und erwartet das der Surfer den Weg frei macht. Die Boote konnten immer drum herum fahren und mussten ggf mal verlangsamen (25 kmh sind freigegeben).

    Ich hoffe die Regeln bleiben wie sie sind.

  • Bis jetzt wissen alle: weich den blöden Surfern aus.

    Was aber ein Zeichen von Unwissenheit ist, es sei denn, der See hat eigene Befahrensregeln.

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  • Hat sich die BinSchStrO geändert? Ich kenn es noch so das wir wie Segelboote behandelt werden und die Freizeitkapitäne uns ausweichen müssen. Windrichtung auf dem See hauptsächlich W und Fahrtrichtung der Motorboote O-W also kreuzt man sich leider zwangsläufig.

  • Werden denn unsere üblichen Impaktwesten unter diese "Rettungswesten" akkzeptiert?

    Gibt es als Rettungsweste zertifizierte Impaktwesten?

  • Naja- Unwissenheit....ja....

    in unserem Fall irgendwie schon auch.


    Seit knapp 20 Jahren surfe ich am Bodensee.

    Bisher galt die alte Regel- Motorboote sind aufgrund besseren Manöverierfähigkeit ausweichpflichtig gegenüber den Windsurfern (auch allen anderen).

    Jetzt wird diese Regel im stillen Kämmerlein geändert, aber nicht nach aussen hin kommunziert.


    Das finde ich sehr gefährlich.

  • Im Bereich der Binnengewässer und der BinSchStrO gelten Windsurfer nach § 1.01 Nr. 14 BinSchStrO als „Kleinfahrzeug unter Segeln“. Sie sind damit Segelbooten gleichgestellt. Sie müssen ausweichen:

    1. Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheitsdienste wenn sie im Einsatz (Blaulicht etc.) sind: Polizei, Hafenbehörden, Rettungsdienste, Feuerwehr, Zoll und andere
    2. Vorrangfahrzeugen und schwer bewegliche Fahrzeuge (Linienschiffe (grüner Ball), Fähren und andere)
    3. Fahrzeugen der Berufsfischerei (Kennzeichen in Österreich: weißer Ball)
    4. Großfahrzeugen (d. h. Fahrzeugen ab 20 m Länge) ist der nötige Raum zu lassen, diese sind nicht ausweichpflichtig
    5. Gegenüber Segelfahrzeugen gelten die Ausweichregelungen zwischen Segelfahrzeugen

    Vorrang besteht gegenüber Kleinfahrzeugen mit Motorantrieb und Kleinfahrzeugen, die weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fahren.



    Im Bereich der SeeSchStrO haben nach § 31 Abs. 2 SeeSchStrO Wassersportgeräte (Zugboote der Wasserskiläufer und von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahrer, Kite- und Segelsurfer) allen anderen Fahrzeugen auszuweichen. Für die Wassersportgeräte untereinander gelten die allgemeinen Kollisionsverhütungsregeln. Auf den Seeschifffahrtstraßen sind Windsurfer also ausweichpflichtig gegenüber:

    1. Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheitsdienste wenn sie im Einsatz (Blaulicht etc.) sind: Polizei, Hafenbehörden, Rettungsdienste, Feuerwehr, Zoll und andere
    2. Vorrangfahrzeugen und schwer bewegliche Fahrzeugen (Linienschiffe (grüner Ball), Fähren und andere)
    3. Fahrzeugen der Berufsfischerei (Kennzeichen in Österreich: weißer Ball)
    4. Flößen
    5. Segelfahrzeugen
    6. Ruderfahrzeugen
    7. Fahrzeugen mit Maschinenantrieb ausgenommen (Fahrzeuge gemäß Ziffer 1 bis 3)
    8. Schwimmkörper, ausgenommen Flöße.



    Quelle: Wikipedia von heute, die zugehörigen Gesetzestexte kann ja jeder selber aufrufen zwecks Überprüfung.

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  • Im Bereich der Binnengewässer und der BinSchStrO gelten Windsurfer nach § 1.01 Nr. 14 BinSchStrO als „Kleinfahrzeug unter Segeln“. Sie sind damit Segelbooten gleichgestellt. Sie müssen ausweichen:

    1. Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheitsdienste wenn sie im Einsatz (Blaulicht etc.) sind: Polizei, Hafenbehörden, Rettungsdienste, Feuerwehr, Zoll und andere
    2. Vorrangfahrzeugen und schwer bewegliche Fahrzeuge (Linienschiffe (grüner Ball), Fähren und andere)
    3. Fahrzeugen der Berufsfischerei (Kennzeichen in Österreich: weißer Ball)
    4. Großfahrzeugen (d. h. Fahrzeugen ab 20 m Länge) ist der nötige Raum zu lassen, diese sind nicht ausweichpflichtig
    5. Gegenüber Segelfahrzeugen gelten die Ausweichregelungen zwischen Segelfahrzeugen

    Vorrang besteht gegenüber Kleinfahrzeugen mit Motorantrieb und Kleinfahrzeugen, die weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fahren.


    Nun eben nicht mehr.

    Bodensee ist Binnen See

  • Bis jetzt wissen alle: weich den blöden Surfern aus.

    Was aber ein Zeichen von Unwissenheit ist, es sei denn, der See hat eigene Befahrensregeln.


    Es geht ja darum, dass Surfer in manchen Situationen gar nicht ausweichen KÖNNEN und das sollte man ruhig wissen.

    Das ist kein Zeichen von Unwissenheit, wenn man da vorsichtig ist.


    Dass sie eigentlich ausweichen MÜSSEN sollte man natürlich auch wissen. :)



    Im Übrigen finde ich die neue Verordnung ziemlich fehlerhaft und unausgegoren.
    Bei Wasserski widerspricht sie sich selbst, oder wie seht ihr das?

    Artikel 6.15
    Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
    Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, darunter fallen zum Beispiel auch
    Geräte wie Wakesurfbretter, die auf der Heckwelle eines vorausfahrenden Fahrzeuges fahren, ist nur bei Tag und klarer Sicht gestattet.


    Artikel 10.08
    Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
    Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die
    Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.

  • Darum ging es nicht. Wenn alle ausweichen, ist das ja schön. Aber unnötig, weil nicht jeder ausweichpflichtig ist.

    Darum ging es mir.

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  • Im Bereich der Binnengewässer und der BinSchStrO gelten Windsurfer nach § 1.01 Nr. 14 BinSchStrO als „Kleinfahrzeug unter Segeln“. Sie sind damit Segelbooten gleichgestellt. Sie müssen ausweichen:

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    2. Vorrangfahrzeugen und schwer bewegliche Fahrzeuge (Linienschiffe (grüner Ball), Fähren und andere)
    3. Fahrzeugen der Berufsfischerei (Kennzeichen in Österreich: weißer Ball)
    4. Großfahrzeugen (d. h. Fahrzeugen ab 20 m Länge) ist der nötige Raum zu lassen, diese sind nicht ausweichpflichtig
    5. Gegenüber Segelfahrzeugen gelten die Ausweichregelungen zwischen Segelfahrzeugen

    Vorrang besteht gegenüber Kleinfahrzeugen mit Motorantrieb und Kleinfahrzeugen, die weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fahren.


    Nun eben nicht mehr.

    Bodensee ist Binnen See

    Nein, das war doch schon immer so. Der Bodensee hat eine eigene Schifffahrtsordnung, darin steht:

    Art. 6.0541 Ausweichpflichtige Fahrzeuge

    41 Fassung gemäss Beschluss der Internationalen Schifffahrtskommission vom 15. Dez. 2021, genehmigt vom BR am 13. April 2022 und in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 253).

    Abweichend von Artikel 6.04 und unbeschadet des Artikels 6.03 müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen:

    a. den Vorrangfahrzeugen und Schleppverbänden: alle anderen Fahrzeuge;

    b. den Güterschiffen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge und Schleppverbände;

    c. den Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Güterschiffe;

    d. den Segelfahrzeugen: alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen;

    e. den Ruderbooten: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Artikel 3.10 Absatz 1 führen;

    f. allen anderen Fahrzeugen: Segelsurfbretter und Drachensegelbretter.


    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/1338_1338_1338/de

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  • Es sollen ja nicht alle ausweichen. Die Motorbootfahrer sollen nur wissen, dass sie bei Windsurfern
    damit rechnen müssen, dass diese nicht immer ausweichen können.


    Das ist kein Unwissen, wenn man das im Hinterkopf behält.

  • Stimmt, die sind alle total doof und halten stumpf auf einen Windsurfer drauf, der schon seit 10 Minuten erfolglos einen Wasserstart versucht zu machen und da rum plantscht.


    Im Übrigen ging es dazu gerade um den Müggelsee, der andere Befahrensregeln hat als der Bodensee (und da Gleichstellung mit Seglern).

    Darum bin ich für eine gleich geltende Regel Binnen wie See (damit ist der Geltungsbereich der SeeSchStrO gemeint und nicht ein See!!), wie das auch international in der Regel der Fall ist. Eben leider nur nicht in Deutschland und das ist das Einzige, was wirklich irritiert.

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  • Werden denn unsere üblichen Impaktwesten unter diese "Rettungswesten" akkzeptiert?

    Gibt es als Rettungsweste zertifizierte Impaktwesten?

    Achtung: Rettungswesten werden, zumindest auf dem Bodensee, nicht gefordert. Gefordert ist eine Schwimmhilfe gemäß EN ISO 12402-5. Die muss mindestens 50N Auftrieb haben und mit einer Rettungsweste nicht wirklich zu vergleichen.

    Ich habe jetzt nur kurz bei Ion geschaut, wie das bei meiner Booster X Vest ist. Die ist dementsprechend zertifiziert. So wie ich es sehe, sind es deren Prallschutz-Westen nicht, ich finde jedenfalls keinen Hinweis darauf. Ich würde vermuten, dass das eher nicht der Fall ist, bisher.

  • Die Secumar Free 100 erfüllt das auch, allerdings schlecht bei der einen oder anderen Trapezvariante:

    https://www.secumar.com/free100qr/

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