Die Frage, ob man mänövrierunfähig ist oder nicht, ist klar geregelt: Wenn man im Sinne der Vorschrift mänövrieren kann, ist man es nicht. Sprich: "Hätte der Surfer ausweichen können, hätte er ausweichen müssen.". Und das Gericht hat festgestellt, dass er es dümpelnd eben nicht konnte. Vermutlich hätte das Gericht auch so entschieden, wenn das Opfer wasserstartend "unterwegs" gewesen wäre.
Deshalb durfte der Eigner ja den Strafbefehl bezahlen - für ihn ist es ein Nasenwasser - auch klar - und das Leid auf Betroffenenseite ist damit natürlich nicht aufzuwiegen. Aber das ist eine andere Diskussion. Immerhin dürfte das Urteil bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen äußerst hilfreich sein - hoffentlich zumindest.
Und ganz ehrlich habe ich kein Problem damit Booten auszuweichen, wenn ich es kann. Wasserstartend geht das natürlich nicht und dümpelnd halt auch nicht.
Dass die SeeSchStrO Motorboote gegenüber der KVR "unsachlich bevorzugt" ist wie gesagt graue Theorie, aus meiner Sicht jedenfalls. Windsurfen im ausschließlichen Geltungsbereich der KVR kommt bei mir zumindest eher selten vor. Und wenn ich soweit draußen bin ist mir auch klar, dass ich noch ein paar andere Risiken eingehe, als in Scettino-Manier über den Haufen gerumpelt zu werden.
Vor einigen Jahren gab es mal einen anderen Fall, der durch die Presse ging, bei dem ein Schwimmer oder Taucher von einer Windsurffinne getötet wurde. Es muss jedem klar sein, dass schwere Unfälle möglich sind und es sollte jedem klar sein, dass die juristische Aufarbeitung hinterher, besser zu vermeiden ist. Und mit diesem Gedanken sollte man auch auf Wasser gehen, sowohl als Surfer, Sportbootfahrer, Schwimmer, Taucher oder was auch immer...