Drohendes Foil-Verbot

  • keinersagt wasgegen ausbildung, aber meistens sagt ein schein genau nix über die kompetenz aus.


    Und wenn ich mich an diverse surfschein prüfungsfragen erinnere..... daswar schon jenseitig

    Ja, das hast Du Recht, machte Fragen waren sehr theoretisch formuliert, um es höflich auszudrücken.


    Nur, wie soll man gegenüber Vermietern, Behörden, Seepächtern usw. sonst seine Befähigung nachweisen?

  • das problem besteht natürlich, betrifft m7ch aber nicht.


    Früher beim tauchen sagte cmas was aus, sonst ein checkdive. Die padi scheinflut war für mich eingraus.


    In dem sinnsolle vielleicht der mieter ein ordentliche versicherung vorweisen.


    Wie ist es denn in den bergen oder beim radln, darf auch jederr, es gibt haufenweise unfälle und schäden aber keiner kommt auf die idee einen schein abzufragen.


    Teilweise verstehe ich dich ja, ein foilebdes gerät kann schon sehr gefährl7ch werden für andere, egal ob acat oder efoil, aber von der menge her mmn irrelevant.

    Wer soll denn da überall scheine dafür entwickeln und pflegen

  • Zur Thematik: gegenseitige Rücksichtnahme heißt das zauberwort und sollte so wie im Straßenverkehr mit verschiedenen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer, mopedfahrer, PKW etc etc etc) das Verhalten auf dem wasser bestimmen.

    Von daher kann ich dieses mit den Finger auf die Winger und Kiter zeigen Bzw lästern nicht ganz verstehen. Ich hatte sowohl schlechte Erfahrungen mit windsurfen als auch kitesurfern, wer mit wem wie oft schlechte Erfahrungen hat ist doch absolut subjektiv.

    Normalerweise sind die Reviere und der Platz auf dem wasser so riesig, dass man sich sprichwörtlich meilenweit aus dem weg gehen kann. Viele spots weisen doch schon kite und windsurfzonen aus, wer sich auf "Misch" Gebiete einlässt muss auch damit rechnen , den ein oder anderen blindgänger zu begegnen - genau wie im Straßenverkehr! Ein Führerschein hilft auch null gegen rücksichtsloses fahrverhalten auf den Straßen.


    Mir jedenfalls tun die winger in Sachsen leid, jeder mit gesundem Menschenverstand sieht doch fix dass der Sport nicht gefährlicher ist als zb windfoilen. Vollstes Verständnis für den Unmut der Betroffenen

  • Eins möchte ich noch hinzufügen. Die winger, und ja - sogar die kiter, gehören zu einer randgruppe an Menschen auf diesem Planeten (man könnte schon fast von Minderheit sprechen ;)) die mit uns windsurfern eine gemeinsame Leidenschaft teilen: die Liebe zum Wassersport.

    Ich begegne gleichgesinnten - und dazu zähle ich alle Wassersportler - stets mit einem Lächeln im Gesicht . Sei es der Segler auf dem kat oder wie neulich beim windfoilen die staunenden Gesichter der tretbootfraktion, die ich in diesem Kontext als gemeinsame Wassernomaden mit einschließe

  • Das ist eine sehr romantische Sichtweise, die ich aber grundsätzlich mit Dir teile.


    Behörden, Gerichte und Versicherungen haben aber naturgemäß andere Kriterien.


    Es müssen halt verlässliche Kriterien her, mit denen andere auf dem Wasser einschätzen können, ob der Gegenüber sein Sportgerät beherrscht, die Regeln auf dem Wasser kennt und ggf. einhält und bestenfalls im Schadensfall versichert ist.


    Ich verstehe die Behörden daher schon, bin aber dafür, dass es zeitnah eine sinnvolle positive Regelung gibt, damit jeder seinen Sport ungestört ausüben kann.

  • Behörden, Gerichte und Versicherungen haben aber naturgemäß andere Kriterien.


    Es müssen halt verlässliche Kriterien her, mit denen andere auf dem Wasser einschätzen können, ob der Gegenüber sein Sportgerät beherrscht, die Regeln auf dem Wasser kennt und ggf. einhält und bestenfalls im Schadensfall versichert ist.

    Welche Kriterien sind das beim Skifahren und snowboardern auf der Piste?

    Welche Kritiken sind das beim Inlineskater der mit 30-40kmh auf der Straßenbahn fährt?


    Alle üben Sportarten mit einem Sportgerät aus in verkehrsähnlichen Situation, nur der Untergrund ist anders: Wasser, Piste, Asphalt. Kein schein erforderlich.


    Eins gemeinsam haben alle: Verantwortung.


    Also sehe immer noch keinen Grund das bei den Wingsurfern anders handzuhaben.. :/

  • Sorry, aber dass die Rücksichtnahme und der gesunde Menschenverstand noch nie bei Jedem funktioniert hat, ist ja wohl nichts Neues.

    Also muss man Regeln schaffen, an die sich alle zu halten haben. Darüber brauchen wir hier wohl wirklich nicht diskutieren.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • und umso kleiner das (Binnen)revier/See desto wichtiger sind sie.


    In Griechenland oder Hvide Sande/Westwind da kann ich jederzeit 2-3 kilometer höher gehen und lasse die "Massen" an anderen Wassersportler hinter mich.


    Aber wenn in einem klassischen See von 1 x 1 km sich eine Minderheit aus Unwissenheit oder Unwillen an nichts halten tut ...


    Ich unterstellen den Behörden und Ihren Mitarbeitern übrigends keine böse Absicht. Die sind verpflichtet das zu prüfen, bevor was passiert und Klagen aufpoppen, die dann eine Mitschuld der Ämter wegen unklaren oder fehlerhaften Regelungen unterstellen.

  • Selbstverständlich müssen sich alle, auch Fußgänger im Verkehr und Badende im See, an Regeln halten.

    Auch wenn sie keinen Schein dafür erworben haben.

  • Neuigkeiten: https://www.dailydose.de/news-…aHhA89rHJu4vMIo&fs=e&s=cl


    Sachsen: Foils und Wings im Fokus der Legislative

    Der Freistaat Sachsen verbietet Windsurfen mit Foils und Wingen mit Foils. Wingen ohne Foil ist jetzt erlaubt.

    Wer sich als Wassersportler mit der Legislative des Freistaates Sachsen beschäftigt, benötigt momentan gute Nerven. Am 23.05.2022 wurde vom Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach Auskunft des ministerialen Pressereferenten ein Erlass verabschiedet, der die Nutzung von Wings regelt. Gleichzeitig wurde aber nach Auskunft des Referenten auch die Nutzung von Foils für Windsurfer geregelt und so gibt es gute und schlechte Nachrichten:


    Die gute Nachricht:

    Wingsurfen (die Nutzung eines Wings mit Board ohne Foil) ist jetzt in Sachsen erlaubt.


    Die schlechte Nachricht:

    Wingfoilen (Wingen auf Boards mit Foil) und Windfoilen (Windsurfen mit Foils) werden als gefahrgeneigt eingestuft und sind damit in Sachsen überall dort verboten, wo sie nicht explizit per Ausnahme erlaubt wurden.


    Demnach dürfte in Sachsen auch kein Windsurf-Olympia-Training auf iQ Foil-Material ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.


    Die Antwort des Ministeriums im Detail

    Aus Transparenzgründen veröffentlichen wir nachfolgend die die Antwort des Pressereferenten des Sächsische Staatsministeriums (SMWA) für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 25.05.2022 auf die Anfrage von DAILY DOSE vom 19.05.2022 im

    Waiting for wind, is better than waiting for nothing :)

  • gibts noch andere Länder auf der Welt, wo das verboten ist?

    sensationell

    andere Bundesländer mit Verbot wirds vermutlich noch geben, oder? grad wenn die seen auch als Schiffahrtsstraßen angesehen werden

  • „Denn derartige technische Maßnahmen können die erreichbaren Geschwindigkeiten und daher die Gefahrneigung deutlich erhöhen.“


    Dann muss man eben „Tempo 30“ auf Sachsens Gewässern einführen. :D

  • Dann ist Windsurfen mit Finne also genau so gefährdet ?( Denn derartige technische Maßnahmen können die erreichbaren Geschwindigkeiten und daher die Gefahrneigung deutlich erhöhen. So können etwa beim Foil-Surfen (darunter sind auch Mischsysteme wie z.B. Wing-Foilen/E-Foilen/Wind-Foilen einzuordnen) Geschwindigkeiten bis zu über 50 km/h erreicht werden, womit diese Sportart ein entsprechendes Gefährdungspotential aufweist und – wie u.a. das Kite-Surfen auch – nach § 7 Abs. 3 SächsSchiffVO nur ausnahmsweise durch die Schifffahrtsbehörde auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten im Freistaat Sachsen gestattet werden kann."

  • Hab ichs nicht prophezeit =O

    Wartet ab, das wird noch weitere Kreise ziehen.

    Dass du auch nicht mal still sein kannst...

    :38:


    Das wird in den anderen Ländern sicherlich Beachtung finden.

    Und Ausnahmen gibt es dann sicher auch nur, wo es eine starke Lobby gibt.

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  • Sachsen: Foils und Wings im Fokus der Legislative

    Der Freistaat Sachsen verbietet Windsurfen mit Foils und Wingen mit Foils. Wingen ohne Foil ist jetzt erlaubt.

    Wer sich als Wassersportler mit der Legislative des Freistaates Sachsen beschäftigt, benötigt momentan gute Nerven. Am 23.05.2022 wurde vom Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach Auskunft des ministerialen Pressereferenten ein Erlass verabschiedet, der die Nutzung von Wings regelt. Gleichzeitig wurde aber nach Auskunft des Referenten auch die Nutzung von Foils für Windsurfer geregelt und so gibt es gute und schlechte Nachrichten:


    Die gute Nachricht:

    Wingsurfen (die Nutzung eines Wings mit Board ohne Foil) ist jetzt in Sachsen erlaubt.


    Die schlechte Nachricht:

    Wingfoilen (Wingen auf Boards mit Foil) und Windfoilen (Windsurfen mit Foils) werden als gefahrgeneigt eingestuft und sind damit in Sachsen überall dort verboten, wo sie nicht explizit per Ausnahme erlaubt wurden.


    Demnach dürfte in Sachsen auch kein Windsurf-Olympia-Training auf iQ Foil-Material ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.


    Die Antwort des Ministeriums im Detail

    Aus Transparenzgründen veröffentlichen wir nachfolgend die Antwort des Pressereferenten des Sächsische Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) vom 25.05.2022 auf die Anfrage von DAILY DOSE vom 19.05.2022 im originalen Wortlaut:


    "Das SMWA hat inzwischen dem Einordnungsvorschlag der Schifffahrtsbehörde in der Landesdirektion Sachsen zugestimmt, wonach das Wing-Surfen keine gefahrgeneigte Nutzung darstellt und somit nicht genehmigungspflichtig ist. Ein dementsprechender Erlass erging am 23. Mai 2022 und somit noch zu Beginn der angelaufenen Wassersportsaison 2022.


    Somit kann ab sofort im Freistaat Sachsen das Wing-Surfen auf jeglichen – wasserrechtlich freigegebenen Flächen - ohne besondere schifffahrtsrechtliche Erlaubnis oder Ausnahme ausgeübt werden.


    Gleichzeitig stellt der Erlass klar, dass sich die Zustimmung ausdrücklich nicht auf systematische Erweiterungen am Wing-Surf-Sportgerät, wie etwa motorische Antriebe, auftriebserhöhende Bordan- oder –umbauten bezieht. Denn derartige technische Maßnahmen können die erreichbaren Geschwindigkeiten und daher die Gefahrneigung deutlich erhöhen. So können etwa beim Foil-Surfen (darunter sind auch Mischsysteme wie z.B. Wing-Foilen/E-Foilen/Wind-Foilen einzuordnen) Geschwindigkeiten bis zu über 50 km/h erreicht werden, womit diese Sportart ein entsprechendes Gefährdungspotential aufweist und – wie u.a. das Kite-Surfen auch – nach § 7 Abs. 3 SächsSchiffVO nur ausnahmsweise durch die Schifffahrtsbehörde auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten im Freistaat Sachsen gestattet werden kann."


    Zwischenfazit:

    Momentan gibt es lediglich übereinstimmende Stellungnahmen des Pressereferenten des Ministeriums sowie der Pressestelle der Landesdirektion Sachsen. Der Erlass selber wird als behördeninternes Dokument nicht öffentlich gemacht.


    Insgesamt wirft der Themenkomplex Fragen auf, denn anders als beim Segelsport, bei dem Foils die Endgeschwindigkeit eines Bootes erhöhen, ist das beim Surfen nicht der Fall. Foils unter Windsurf-/Wingboards ermöglichen das Gleiten bei geringeren Windstärken und verbessern die Eigenschaften beim Höhelaufen, bewirken aber bisher keine Erhöhung der maximalen Endgeschwindigkeit gegenüber Finnen bei stärkerem Wind.


    Insofern erscheint uns die Begründung, die der Pressereferent in seiner Antwort anführt, nämlich die angeblich höheren Geschwindigkeiten, die durch Foils erreicht werden können, als undifferenziert und für den Surfsport sogar sachlich falsch.


    Wenn man dieser Logik folgt, soll dann in Zukunft jedes Fahrzeug und Fortbewegungshilfsmittel, das theoretisch in der Lage ist, von der Behörde ohne fachliche Begründung als gefährlich eingestufte Geschwindigkeiten zu erreichen, verboten werden?


    Unbeantwortete Frage zur Transparenz der Entscheidungsfindung

    Sowohl das Ministerium als auch die Landesdirektion Sachsen ließen die folgende Frage zur Transparenz der Entscheidungsfindung unbeantwortet: "Falls in ihrem Haus noch eine Einordnung der Sportart Wingsurfen (Wingfoilen) läuft, wie ist das Prozedere? Wer wird dort gehört? Wird das ohne fachliche Stellungnahmen nur intern bei ihnen erörtert und entschieden?"

    Wir haben die hier zitierte Frage nochmals vorgelegt und um Beantwortung gebeten. Das Ministerium kündigte daraufhin zu Pfingsten eine Stellungnahme an.


    was sagt ihr dazu

  • Totti-Amun

    Hat den Titel des Themas von „Drohendes Wing-Verbot“ zu „Drohendes Foil-Verbot“ geändert.
  • gilt das auch am Kabel?
    da wäre ich mal auf die Argumentation gespannt von wegen schneller und so


    und was ist mit Kitefoilen? dem Kiten genehmigungspflichtig gleichgesetzt oder wegen Geschwindigkeitserhöhung nochmal zusätzlich genehmigungspflichtig?