Drohendes Foil-Verbot

  • In der Realität weichen doch sowieso immer alle aus ... daher kommt es doch eh nie zu einem Crash ... ^^



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  • So, das Popcorn mit Sour Cream & Onions Geschmack ist fertig. Auf geht's


    International geregelt und in Deutschland als KVR bekannt, ist, dass die Ausweichregeln (KVR Regel 18) unabhängig von der Schiffsgröße gelten. Auch gibt es keinen Unterschied zwischen Berufs- und Nichtberufsschifffahrt. Einziges Kriterium ist die Manövrierfähigkeit des Fahrzeuges, sei es durch Einschränkungen bzgl. des Antriebes, der Tätigkeit oder des Tiefganges.


    Grob gilt:

    1) Alle Fahrzeuge weichen manövrierbehinderten oder manövrierunfähigen Schiffen aus.(Signalführung nach Regel 27)

    2) Alle Fahrzeuge (außer manövrierbehinderte) weichen Fahrzeugen aus, die aufgrund ihres Tiefgangs eingeschränkt manövrierbar sind.(Signalführung nach Regel 28)

    3) Von Fahrzeugen, die mit Netzen, Leinen oder Schleppnetzen fischen und dadurch nur eingeschränkt manövrieren können, halten sich andere Fahrzeuge frei. (Signalführung nach Regel 26)

    4) Segelboote und -schiffe, die unter Segeln fahren, haben Vorrang vor Motorschiffen.

    5) Motorschiffe weichen allen anderen Verkehrsteilnehmern aus


    Weitere Einschränkungen und Regeln basieren dann auf nationalen Vorschriften.

    Und wie bereits erwähnt, fallen wir seit 1998 als Sportgerät nicht mehr unter diese Regelungen und dürfen allem was schwimmt ausweichen (außer anderen Sportgeräten)

  • die wings sind aber gerade keine Flugkörper (die in gewisser Entfernung an Leinen geschleppt werden), sondern werden in der Hand gehalten

    insofern funktional dem Windsurfen und Segeln deutlich näher als dem Kiten und Drachensteigenlassen


    ist ja nicht nur krass, dass die das jetzt so dumm festgelegt haben, sondern insbesondere, dass das auch durchgesetzt wird

    auf dem Schladitzer und dem Cospudener See wird doch schon immer gekitet

    für den Schladitzer gibts, glaub ich, seit diesem oder schon vorigem Jahr endlich die ofizielle genehmigung nach jahrelanger Duldung, in der dort sogar geschult wurde

    dieses Jahr ist allerdings die Kiteschulung und Vermietung eingestellt (grad gelesen)

    "freies" Kiten ist nur erlaubt mit Lizenz Level mind.4 und Registrierung beim Wassersportcenter

  • In der Realität weichen doch sowieso immer alle aus ... daher kommt es doch eh nie zu einem Crash ... ^^



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    Der Name des Segelbootes sagt doch schon alles.


    Was viele vergessen: Neben der Ausweichpflicht einerseits und der Kurshaltepflicht andererseits, gilt auch, dass auch der Kurshaltepflichtige eine Kollision zu vermeiden hat. In Fachkreisen auch als "Manöver des letzten Augenblicks" bekannt

    Mit freundlichen Grüßen,


    Mike


    Dr. Jekyll & Mr. Mike

  • "Kiten ist nur erlaubt mit Lizenz Level mind.4 "

    <= das sagt mir nichts - gibt es eine Kite Zertifizierung? Nur in DT. oder Europa?

  • mir sagt das auch nicht viel

    VDWS-Level, also was Deutsches


    ich kann auf dem See nichtmal Windsurfzeug mieten, da man auch dafür einen Befähigungsnachweis zeigen muss, den ich nicht habe und in nichtdeutschen Vermietstationen auch noch nie gebraucht habe

  • Mit der sächsischen Wapo braucht man nicht zu diskutieren.

    Einfach 30Eur in Bar dabei haben und hoffen dass sie einem ein Sonderangebot machen. :thumbup:

  • Das Thema geistert hier in Sachsen schon geraume Zeit durch einschlägige Whatsappgruppen und Foren. Die meisten Beiträge kamen m.E. von einem Kiter, der sehr mit dem Kiteverbot an den sächsischen Seen hadert. Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher, ob Wingfoiler tatsächlich gefährdet sind oder ob das nicht ein Versuch ist, die Winger für einen gemeinsamen Protest zu mobilisieren.


    An meinem Homespot Cospudener See habe ich schon häufig gesehen oder gehört wie Polizei oder Ordnungshüter Kiter abfischen. Die Wing-, Wind und E-Foiler drehen hier aber immer noch friedlich und unbehelligt ihre Runden.


    Möglicherweise gibt es tatsächlich Einzelfälle übereifriger Beamten (wobei ich selbst bei diesen Geschichten skeptisch bin, noch habe ich das von keinem direkt Betroffenen gehört), aber ein drohendes Wingvervot scheint mir bislang überwiegend Propaganda der hiesigen Kiteaktivisten zu sein

  • Das Thema geistert hier in Sachsen schon geraume Zeit durch einschlägige Whatsappgruppen und Foren. Die meisten Beiträge kamen m.E. von einem Kiter, der sehr mit dem Kiteverbot an den sächsischen Seen hadert. Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher, ob Wingfoiler tatsächlich gefährdet sind oder ob das nicht ein Versuch ist, die Winger für einen gemeinsamen Protest zu mobilisieren.


    An meinem Homespot Cospudener See habe ich schon häufig gesehen oder gehört wie Polizei oder Ordnungshüter Kiter abfischen. Die Wing-, Wind und E-Foiler drehen hier aber immer noch friedlich und unbehelligt ihre Runden.


    Möglicherweise gibt es tatsächlich Einzelfälle übereifriger Beamten (wobei ich selbst bei diesen Geschichten skeptisch bin, noch habe ich das von keinem direkt Betroffenen gehört), aber ein drohendes Wingvervot scheint mir bislang überwiegend Propaganda der hiesigen Kiteaktivisten zu sein

    Das relativiert doch einiges. Danke für den Beitrag.


    Kiter ...... was soll ich da noch mehr sagen ! :D:D:D

  • Das Thema geistert hier in Sachsen schon geraume Zeit durch einschlägige Whatsappgruppen und Foren. Die meisten Beiträge kamen m.E. von einem Kiter, der sehr mit dem Kiteverbot an den sächsischen Seen hadert. Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher, ob Wingfoiler tatsächlich gefährdet sind oder ob das nicht ein Versuch ist, die Winger für einen gemeinsamen Protest zu mobilisieren.


    An meinem Homespot Cospudener See habe ich schon häufig gesehen oder gehört wie Polizei oder Ordnungshüter Kiter abfischen. Die Wing-, Wind und E-Foiler drehen hier aber immer noch friedlich und unbehelligt ihre Runden.


    Möglicherweise gibt es tatsächlich Einzelfälle übereifriger Beamten (wobei ich selbst bei diesen Geschichten skeptisch bin, noch habe ich das von keinem direkt Betroffenen gehört), aber ein drohendes Wingvervot scheint mir bislang überwiegend Propaganda der hiesigen Kiteaktivisten zu sein

    Wer verbreitet denn nun Mutmaßungen?

    In der Facebookgruppe Wingsurfer wird sehr klar Stellung genommen und auch schon Kontakt zum zuständigen Minister aufgenommen. Hier dessen Stellungnahme:

    (Auszug aus Facebookgruppe Wingsurfer)

    Sehr geehrter Herr ….

    vielen Dank für Ihre email vom vergangenen Freitag, in der Sie auf die Rechtslage zum Wing-Surfens im Freistaat Sachsen aufmerksam machen. Gerne will ich mich dazu äußern.

    Ich bedaure sehr, dass es im Hinblick auf die Einordnung des Wing-Surfens als gefahrgeneigte Sportart nach § 7 Abs. 3 SächsSchifffVO offenbar bei Ihnen zu einem Missverständnis gekommen ist. Ich ging und gehe davon aus, dass allen Beteiligten bekannt ist, dass wir bis zu einer endgültigen Klärung dieser Frage durch das SMWA bei der ursprünglichen Einstufung dieser Wassersportart als gefahrgeneigt bleiben (müssen). Das Vorgehen des Beamten ist daher aus meiner Sicht nicht zu beanstanden.

    Ich hoffe, dass wir noch in dieser Saison eine Entscheidung des SMWA zu dieser Frage bekommen, so dass damit die ungeklärte Rechtslage beendet wird. Ich bin dazu laufend mit dem SMWA im Gespräch.

    Für die gegenwärtige Einstufung des Wing-Surfens als gefahrgeneigt bitte ich abschließend um Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

  • bernie b Ich hatte in der Tat gemutmasst und ja auch entsprechend formuliert und zum Ausdruck gebracht, dass ich einen persönlichen Eindruck schildere, der nicht auf Faktenwissen beruhte. Ich beobachte einfach auf unserem See an jedem Windtag eine erkleckliche Anzahl von Wingern, die unbehelligt ihrem Sport nachgehen. Bislang hatte ich da nicht den Eindruck einer systematischen Verfolgung.


    Aber offenbar ist da nun doch etwas dran. Schön, dass Du das aufklären konntest und umso besser, dass sich die Wingsurfer bereits darum kümmern. Hoffentlich mit baldigem Erfolg.

  • Übrigens wird die Einstufung wegen der Manövrierfähigkeit gemacht; inwiefern es dann auch Windfoiler treffen kann bleibt abzuwarten.

    Schau mal dieses Video. Ganz schön Manöverierfähig.

    wing breeze - YouTube

  • Übrigens wird die Einstufung wegen der Manövrierfähigkeit gemacht; inwiefern es dann auch Windfoiler treffen kann bleibt abzuwarten.

    Schau mal dieses Video. Ganz schön Manöverierfähig.

    wing breeze - YouTube

    Cooles Video!!

    Und sehr lehrsam diese alten Aufnahmen ...

    ich wußte gar nicht, daß es Wings auch schon in der Weimarer Republik gab! ;)

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    International geregelt und in Deutschland als KVR bekannt, ist, dass die Ausweichregeln (KVR Regel 18) unabhängig von der Schiffsgröße gelten. Auch gibt es keinen Unterschied zwischen Berufs- und Nichtberufsschifffahrt. Einziges Kriterium ist die Manövrierfähigkeit des Fahrzeuges, sei es durch Einschränkungen bzgl. des Antriebes, der Tätigkeit oder des Tiefganges.

    Wir sind hier ja in Deutschland und hier gilt die SeeSchStrO und BinnenSchStrO, außerdem regionale Begebenheiten (etwa auf Binnenseen), KVR hin oder her.

    Deine Aussage ist pauschal betrachtet falsch und zusammenhanglos.



    Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ – stellen internationales Seeverkehrsrecht dar. Sie sind der grundlegende rechtliche Rahmen zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Hoher See und den damit verbundenen Gewässern. Die KVR dienen der Vermeidung von Schiffszusammenstößen. Sie gehen auf die Internationale Marinekonferenz von 1889 zurück und wurden 1972 von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) verabschiedet. Sie gelten für alle Schiffe, auch für Sportboote. Der Originaltitel lautet: Convention on the international regulations for preventing collisions at sea (COLREG).

    Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und bestimmten von Seeschiffen befahrenen Binnenwasserstraßen wie Elbe, Weser und Nord-Ostsee-Kanal gelten zusätzlich präzisierend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Die KVR sind aber trotzdem die grundlegenden Regeln des Seeschiffsverkehrs.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
    Tipp Weltmeister F1 2011 & 2013, Tipp Team-Weltmeister F1 2009, 2010, 2011, 2017, 2019, 2020, 2021!


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  • Dann müsst ihr an Land gehen ;) . Ich habe noch ein unbenutztes Mountainboard im Keller liegen.


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  • DailyDose hat nun bei der Landesdirektion Sachsen nachgefragt - hier die Stellungnahme:


    Der Referatsleiter verwies unsere Anfrage an die Pressestelle der Landesdirektion. Diese hat die Fragen nun beantwortet. Im Folgenden lest ihr die Fragen und Antworten im Original:


    Frage: Ist die Gleichstellung von Kitesurfen und der Nutzung von handgehaltenen Wings in Sachsen beschlossene Sache oder ist das ein Prozess, der gerade läuft? Die Aktionen der Wasserschutzpolizei deuten ja darauf hin, dass hier eine Gleichstellung von Wings und Kites bereits erfolgt ist.
    Antwort der Landesdirektion Sachsen: Der Entscheidungsprozess über die Einstufung des Wingsurfens (§ 7 Abs. 3 SächsSchifffVO) ist gerade im Gange. Er wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) geführt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt es bei der bisherigen Einstufung des Wingsurfens als gefahrgeneigt und somit bußgeldbewehrt.


    Fragen: Falls in ihrem Haus noch eine Einordnung der Sportart Wingsurfen (Wingfoilen) läuft, wie ist das Prozedere? Wer wird dort gehört? Wird das ohne fachliche Stellungnahmen nur intern bei ihnen erörtert und entschieden?
    Gibt es einen Zeitraum, in dem geplant ist, das Thema zu klären?
    Antwort der Landesdirektion Sachsen: Da der Entscheidungsprozess beim SMWA läuft, bitten wir Sie, die beiden Fragen an das SMWA zur richten.


    Frage: Falls ihre Behörde das Kiten und Wingen gleichstellt, steht den Betroffenen dann z.B. über Verbände der Klageweg offen?
    Antwort der Landesdirektion Sachsen: Es gibt kein Verbandsklagerecht. Eine gerichtliche Überprüfung kann lediglich im Einzelfall durch einen Einspruch gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid erfolgen.



    Vorläufiges Fazit:
    Die Behörde steht auf dem Standpunkt, dass aktuell die Nutzung von Wings im Geltungsbereich der SächsSchifffVO verboten ist. Wer in Sachsen mit Wings auf dem Wasser erwischt wird, riskiert ein Bußgeld. Gegen die Bußgelder kann im Einzelfall Einspruch erhoben werden, bzw. geklagt werden. DAILY DOSE hat beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr um die Beantwortung der noch offenen Fragen gebeten.

  • Das kann jedes Land individuell, der Kreis nochmals und der Betreiber der Seen (meist städtische GmbH's) mit Nießbrauchrecht sowieso.

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