Kontinuierliche Designverbesserungen und Produkthaftung

  • Warum wird in solchen Fällen kein Rückruf gemacht ?

    Wahrscheinlich weil das sehr teuer ist. Manche fahren die Masten vielleicht nur dreimal im Jahr und das halten sie aus. Oder Qualitätsschwankungen sorgen dafür, dass viele Masten kaputtgehen, viele aber auch halten. Da ist es für die Hersteller besser, die kaputten Masten auszutauschen, als alle, auch die, die vielleicht nicht kaputtgegangen wären.

    Ich würde es begrüßen, wenn die Hersteller sowohl was Design, Materialwahl als auch Qualität angeht, den Umweltaspekt wesentlich stärker berücksichtigen würden!

    Es gibt ja zum Beispiel mit dem Gecko Eco Versuche in die Richtung.

    Klar gibt's auch "Allroundboards/-riggs", aber das sind meist nur stiefmütterlich behandelte Nischen-/Anfängerprodukte, die (auch hier im Forum) eher belächelt/verspottet werden.

    Es gibt von Fanatic auch (immer?) eine HRS-Version. Die ist schwerer und billiger. Ist die vielleicht auch haltbarer?

  • Das sind auch alles Brands von Surfern in deren Besitz (bis auf das Duotone).

  • Warum wird in solchen Fällen kein Rückruf gemacht ?

    Wahrscheinlich weil das sehr teuer ist. Manche fahren die Masten vielleicht nur dreimal im Jahr und das halten sie aus. Oder Qualitätsschwankungen sorgen dafür, dass viele Masten kaputtgehen, viele aber auch halten. Da ist es für die Hersteller besser, die kaputten Masten auszutauschen, als alle, auch die, die vielleicht nicht kaputtgegangen wären.

    der Volksmund sagt, aus Schaden wird man klug. Wenn der Schaden aber nur beim Endverbraucher liegt und der sich das gefallen lässt, gibt es in solch einem Fall keinen Grund tätig zu werden. Da versteckt man sich hinter vermeintlich grosszügigen Kulanzregelungen.


    Bei nur einem Fall von ausgeübter Produkthaftung würde die Rechnung schon nicht mehr aufgehen. Denkt mal nur an Schadensersatzklagen in anderen Branchen! Und das nervt mich, einige Hersteller ziehen sich hier aus der Verantwortung. Dabei muss es ja nicht gleich ein Rückruf sein, sondern wie im Fall von Tendon-joints zB. die Empfehlung oder Anweisung des Herstellers die Teile rechtzeitig auszutauschen. Statt dessen lässt man es darauf ankommen und laesst fehlerhafte Teile auf dem Markt. Ein wirtschaftlichkeitsbetrachtung darf niemals über Sicherheitsmängeln stehen, schon gar nicht wenn diese bekannt sind.


  • Produkthaftung. :-D

    Dann frag doch mal den Stationsbetreiber, warum er nicht auf seinen "Sponsor" einwirkt. Ja, sehe ich so.

    Hast du mal die Preise gesehen, die Stationen zahlen?

    Hier werden Dinge verglichen und herbei gezogen, die gar keinen gemeinsamen Nenner verdienen und auch nicht haben.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • Ein gutes Beispiel sind die Neilpryde FLX Masten!

    Als ich die ersten Masten wegen Mastbruch reklamiert habe war die Aussage das es keine Probleme mit den Masten gibt.

    Den fünften den ich bei NP reklamiert den habe ich persönlich in München abgeholt,

    da war ein Regal voller gebrochener Masten !

    Warum wird in solchen Fällen kein Rückruf gemacht ?


    Den Rückruf gab es und nicht nur einmal.

    Wenn dein Shop deines Vertrauens dennoch Masten ausgeliefert hat, würde ich mal mit dem ein ernstes Wörtchen reden oder den Lieferanten wechseln.


    Nichts ist wie es scheint...

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  • ......sondern wie im Fall von Tendon-joints zB. die Empfehlung oder Anweisung des Herstellers die Teile rechtzeitig auszutauschen. Statt dessen lässt man es darauf ankommen und laesst fehlerhafte Teile auf dem Markt. Ein wirtschaftlichkeitsbetrachtung darf niemals über Sicherheitsmängeln stehen, schon gar nicht wenn diese bekannt sind.

    Ist das nicht alles ein wenig "too much" ! Ist ja bald wie in Amerika, wo auch auf jeder Mikrowelle stehen muss, dass man keine lebenden Tiere rein tun darf ;-)


    Dass sich "Verschleißteile" abnutzen ist doch nichts grundsätzlich Neues. Den Fahrradmantel wechselt man ja auch ohne Hinweis darauf, dass er "durchgefahren" ist.....

    Ich surfe jetzt seit 35 Jahren und habe viel mit dem Stuff zu tun gehabt, habe auch die ein oder andere Entwicklung mitbekommen, die sich in der Praxis als "nicht so optimal" herausgestellt hat, aber so richtig krasser Mist ist mir noch nicht untergekommen, im normalen Einsatz.

  • ob du es glaubst oder nicht, das hat der Stationsbetreiber mehrfach getan ohne eine Reaktion und nicht nur in diesem Fall. Und u.a. wegen dieser (wiederholten) Ignoranz habe ich diese thread eröffnet.


    in dem Fall mit den Gabelmanschetten ist es doch noch nicht mal eine Preisfrage, denn ein Teil welches etwas höhere Materialstärken aufweist hält und kosten in der Herstellung nicht mehr. Man scheut halt die Kosten für eine neue (oder überarbeitete) Spritzgussform und nimmt das Risiko billigend in Kauf. Genau dafür gibt es die Produkthaftung.


    Mit den Kosten fuer das Produkt zu argumentieren ist völlig verfehlt und darf niemals eine Rechtfertigung sein.

  • ob du es glaubst oder nicht, das hat der Stationsbetreiber mehrfach getan ohne eine Reaktion und nicht nur in diesem Fall. Und u.a. wegen dieser (wiederholten) Ignoranz habe ich diese thread eröffnet.


    in dem Fall mit den Gabelmanschetten ist es doch noch nicht mal eine Preisfrage, denn ein Teil welches etwas höhere Materialstärken aufweist hält und kosten in der Herstellung nicht mehr. Man scheut halt die Kosten für eine neue (oder überarbeitete) Spritzgussform und nimmt das Risiko billigend in Kauf. Genau dafür gibt es die Produkthaftung.


    Mit den Kosten fuer das Produkt zu argumentieren ist völlig verfehlt und darf niemals eine Rechtfertigung sein.


    Inwieweit glaubst du denn, greift die Produkthaftung B2B bei durchgereichter Ware?


    Natürlich sind Kosten in Verbindung mit Qualität ein Argumentationsgrund.


    Es steht dem Stationsbetreiber durchaus zu, andere Gabeln zu verwenden, wenn ihm denn die Gesundheit seiner Gäste diesbezüglich so sehr am Herzen liegt. Warum macht er das nicht, hast du ihn das mal gefragt?

    :bonk:

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  • Hat jemand Erfahrung mit der Produkthaftung in der Praxis? Ich frage, weil man ja theoretisch zum Beispiel auch zwei Jahre Gewährleistung hat, praktisch aber in vielen Fällen nach einem halben Jahr Schluss ist.

  • Hat jemand Erfahrung mit der Produkthaftung in der Praxis? ...

    ja - sowohl als produktentwickler als auch als sachverständiger


    klar gibt es manches was aus sicht des endkunden suboptimal produziert oder gestaltet ist.


    die bandbreite ist riesig, es geht tlw um wettbewerbsmaterial etc.


    wenn du da wirklich klagen willst musst du in vorleistung gehen und anhand belastbarer gutachten nachweisen dass es einen fehler beim hersteller / inverkehrbringer gibt.


    auffälligerweise haben selbst todesfälle im bereich windsurfen zu regeländerungen geführt, ich habe aber von keiner erfolgreichen klage einer (z.b. lebens oder unfall)versicherung gehört.


    solche klagen kenne ich aus dem bereich ski durchaus, sogar bei sandalen...


    vermutlich sehen die versicherungen da auch wenig chancen, und das sind mmn die einzigen die da ernsthaft klagen könnten

  • Fjuri,

    Echt jetzt? Die habe ich alle bei dir gekauft😂 nein das war nur Spaß!!!

    Die Masten waren von zwei verschiedenen Surfläden, und keiner hat was gesagt.

    Auch Neilpryde bei denen ich persönlich die ersatz Masten abgeholt habe haben mir nichts gesagt.

  • natuerlich greift die Produkthaftung auch B2B! Denk mal nur an den Abgasskandal.


    dem link oben kann man dazu entnehmen:

    1. Nach § 1 ProdHaftG haftet der Hersteller. Der Herstellerbegriff wird in § 4 ProdHaftG konkretisiert. Es haften:
    • der tatsächliche Hersteller des Endprodukts.
    • der Zulieferer eines Teilprodukts, sofern dieses tatsächlich fehlerhaft war.
    • der Importeur eines Produkts von außerhalb der EU.
    • der Händler, soweit er auf dem Produkt seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen anbringt.
    • der Lieferant, wenn der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden kann. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant innerhalb eines Monats, nachdem er durch den Geschädigten aufgefordert worden ist, den Namen seines Vorlieferanten oder Herstellers mitteilt.

    Alle aufgeführten Personen haften nach § 5 ProdHaftG als Gesamtschuldner, so dass sich der Geschädigte den Finanzkräftigsten herausgreifen kann.



    Und nochmals Nein zu dem Kostenargument. Es darf aus Kostengruende keine mangelhafte Qualität geliefert werden wenn diese Mängel zu einem Schaden gem der Produkthaftung führen. Wenn der Hersteller das trotzdem macht, greift eben die Produkthaftung.


    Prominentes Beispiel aus meiner Branche: Boeing hat mit der 737Max genau das gemacht (aus Kostengründen das System simplex ausgelegt, aus Kostengruenden die Piloten nicht ausreichend trainiert) und 2 Flugzeuge sind nachweislich deswegen abgestuerzt. 346 Tote. Die Zivilklagen kommen noch und das wird noch richtig teuer fuer Boeing.


    Warum die Station keine andere Gablen verbaut? Vermutlich aus demselben Grund. Ich habe auch nicht behauptet, dass die Station ein weitergehendes Problem sieht. Im Schadensfall sind sie höchstwahrscheinlich genauso haftbar.


    Versteh mich nicht falsch. Ich moechte nicht Schadensersatzklagen sehen, ich moechte ein anderes Bewusstsein bzgl Qualitaet und Sicherheit, und Kundenorientierung.

  • Versteh mich nicht falsch. Ich moechte nicht Schadensersatzklagen sehen, ich moechte ein anderes Bewusstsein bzgl Qualitaet und Sicherheit, und Kundenorientierung.

    Sorry, ich sehe kein Problem.


    Du postest hier Verschlusshebel, die an einer Surfstation in der Ägäis kaputt gegangen sind, wo es an über 300 Tagen im Jahr Wind von über 40 Knoten hat und dazu ablandig.

    Wenn diese Station so was blind einkauft und dann noch nachkauft, ist das fahrlässig.
    Es gibt genug HD Produkte, die man verlässlich kaufen kann und genau das sollte ein verantwortungsbewusster Entscheidungsträger auch machen.


    Den Vergleich Boeing zu Airbus lasse ich nicht gelten, da nimmst du mir dann meine Sicht der Dinge noch persönlicher. Immerhin arbeitest du ja dort und ich verstehe auch, dass die Surfstation dir am Herzen liegt.


    Aber das Pferd ist in dem Fall verkehrtherum aufgesattelt. Es gibt genug Produkte, die man kaufen kann und die die Saison schadlos überstehen. Man kann auch aus Kostengründen einen anderen Weg gehen und hat dann Bruch. Diese Verschlusshebel überleben eine Stationssaison in Deutschland sicher einwandfrei, im Privatbesitz möglicherweise gar 10 Jahre. Wer weiss...


    Es steht jedem frei, gute Ware gegen gutes Geld zu kaufen oder auch nicht.

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  • Sorry, Totti, aber du hast die Motivation und das Prinzip der Produkthaftung nicht verstanden, oder willst es nicht verstehen.


    Es geht um den Schutz des Verbrauchers vor potenziell gefährlichen Produktdesigns.


    im Fall der dutzendfach gebrochenen Manschetten die Schuld dem Käufer/Verbraucher zuzuschieben konterkariert das Prinzip und ist fuer mich ein Witz.


    Mit Deinen Aussagen unterstellst du, dass die Gabeln nicht fuer den Verleihbetrieb geeignet sind. Das hilft dem Hersteller leider gar nichts, da er keinen mir bekannten Haftungsausschluss fuer einen derartigen Betrieb ausgesprochen hat.


    Du suggerierst dass eine Standard-Ausruestungsgegenstand eine ‘Verfallszeit’ hat, was sicher auch richtig ist. Ich hab aber mal grob und wohlwollend überschlagen und im besagten Fall liegt die durchschnittliche Zeit zwischen den Schäden in einem Bereich (ohne hier Zahlen nennen zu wollen), die durchaus auch fuer Normalsurfer relevant ist.


    Deine Unterstellung ich waere hier bzgl der Surfstation befangen stimmt nicht, fand das Beispiel lediglich so krass. Gibt aber noch genug andere.

  • Produkthaftung muss man einklagen. Ich fürchte im Windsurfen wird das in 9 von 10 Fällen Ergebnislos bleiben. Im Kleimgedruckten jeder Sirfwate steht doch nur bei auflamdigen Wind bzw. in sicheren Bereichen benutzten. Scheiben die Herstellet nicht umsonst rein, die haben bestimmt eine Rechtsberatung. Wenn da jemand in Seenot gerät, hat er schon die Benutzung vorhanden verletzt.

    Ich schätze auch das der Richter in einem solchen Fall nur müde lächelt.

    Bei Abgashandel liegt die Sache anders.

    Mit Produkthaftung kommen wir hier nicht weiter. Wenn aber Hersteller merken, das sie ihre Ware nicht los werden, sieht das schon anders aus.