SUP Augsburg und Umgebung

  • Ich hatte schon lange mal die Idee von der Lechstaustufe 23 nach Augsburg rein zu paddeln.


    Ist leider nicht möglich, was ich der Anwort nach auch vollkommen nachvollziehen kann.


    Also, wenn einer auch mal darüber schon nachgedacht hat, hier die Antwort der zuständigen Behörde.


    Sehr geehrter Herr ...


    wir bitten Sie, die lange Antwortzeit zu entschuldigen. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage war es notwendig einige Stellungnahmen einzuholen.


    Leider müssen wir Ihnen mitteilein, dass das Befahren des Lochbachs und auch der anderen Bäche und Kanäle im Stadtgebiet Augsburg mit einem Stand-Up-Paddle-Board nicht möglich ist.


    Der Lochbach fließt unter anderem durch das Naturschutzgebiet Stadtwald Augsburg. Im Naturschutzgebiet Stadtwald Augsburg ist es verboten Tiere und ihre Lebensbereiche absichtlich zu stören sowie Pflanzen zu zerstören und nachhaltig zu verändern (§ 4 Abs. 1 Ziffer 7 der Schutzgebietsverordnung). Auch in § 5 der Schutzgebietsverordnung findet sich keine Regelung, die ein Befahren der Gewässer im Naturschutzgebiet erlaubt. Auch außerhalb des Naturschutzgebietes brüten diverse geschützte heimische Vogelarten, die auf Grund der Störwirkungen der Stand-Up-Paddle-Boards ihre Brut aufgeben könnten, was zu Konflikten mit den Belangen des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz führen kann.


    Auf Grund der teilweise geringen Wassertiefe ist von Seiten der Fischerei eine Nutzung des Lochbachs sowie der anderen Bäche und Kanäle im Stadtgebiet nicht möglich. Durch das Eintauchen des Paddels in das Wasser bei geringer Tiefe können Laich und Fische Schaden nehmen.


    Die Fließgeschwindigkeit in den Bächen und Kanälen ist sehr hoch, was ein Unfallrisiko enorm erhöht. Bei niedrigerer Fließgeschwindigkeit ist meist ein Kraftwerk oder eine Überlaufschwelle mit anschließendem Absturz in der Nähe. Der Ein- und Ausstieg in diesen Bereichen ist nicht immer möglich, somit besteht erhöhte Lebensgefahr.


    Im Stadtgebiet Augsburg ist das Baden in Bächen und Kanälen durch eine Badeverbotsverordnung geregelt. Analog zum Badeverbot ist auch eine Nutzung der Bäche und Kanäle durch Stand-Up-Paddle-Boards nicht denkbar. In den Bereichen, in denen das Baden erlaubt ist, ist die Nutzung von Stand-Up-Paddle-Boards zum Schutze der Badenden nicht möglich.


    Ab dem 01.10. bis 30.04. ist jedoch das Befahren des Kuhsees, des Autobahnsees und des Ilsesees mit Stand-Up-Paddle-Boards wieder möglich. Wir hoffen das stellt eine Alternative für Ihre Sportausübung dar.


    Mit freundlichen Grüßen



    Untere Wasserrechtsbehörde


    Stadt Augsburg - Umweltamt