@bernie, deine Rechtsbelehrung in ehren. Hier geht es aber nicht um einen Bade und Schwimmbereich. Und vor einem Gericht ist man sowieso in Gottes Hand, genau wie auf hoher See übrigens.
Und wie gesagt allgemein gilt 2 Mastlängen Abstand, und in Badebereichen fährt man besser gar nicht.
Herumliegendens Windsurfmaterial ist auch mist, sieht man aber wenigstens deutlich besser.
eddy hat sich hier normal meiner Meinung verhalten und ich sehe keinen Grund auf Schadendersatz für den Kiter. Und treibe de Kiteboards sind ein Ärgernis. Da kann man auch als Kiter einfach mal zugeben, das so was mist ist. Und man eben auch darauf achtet sein, Material unmittelbar bei sich zu behalten.
da haben wir wieder das entsprechende Verhalten eines Windsurfers zum Thema "Sicherheitsabstand".
Schon ein Schwimmender ist ausreichend um dich zu den 50m Sicherheitsabstand zu zwingen.
Die 2 Mastlängen gelten zw 2 Windsurfern , sonst gelten andere Sicherheitsabstände.
Auch dir empfehle ich sich mal mit dem Thema gründlicher zu informieren.
Entsprechende Gesetzestexte gibts zuhauf im Internet.