Kiteboard kaputt gemacht

  • Seit ein Kit in meiner Nähe beim Vorbeifahren mal einschlug, fahre ich min 40 m in Lee (wenn LUV nicht mehr zu schaffen ist (auch wenn ich dadurch viel Höhe verliere und/oder gar Vorfahrt hätte, egal) vorbei. Niemals unter einem Kite durch (Leinen 25m). Wenns den Kiter nach Lee zerreißt, er's Board verliert und der Kite runterkracht kannst selber ausrechnen welche Distanz man braucht, um dem aus dem Weg zu gehen. Wenn's wimmelt und viele Kiter auf dem Wasser sind, kann ich nur raten S E H R vorausschauend zu fahren und die Kurse der entgegenkommenden Kiter in den eigenen Kurs einzubeziehen und auch die parallel in der Nähe mitfahrenden nicht aus dem Blick zu verlieren. Liegt einer im Wasser, schaue ich immer, ob der sein Brett noch an den Füssen hat (sieht man ja an der Haltung), wenn zweifel bestehen ändere ich weiträumig meinen Kurs und fahre min 30m in LUV vorbei, meißt kurz dümpelnd mit max Höhengewinn (um mich auch beim nächsten Kurs von ihm fernhalten zu können). Gelingt vll nicht immer perfekt. Zur Not mach ich ne Vollbremsung, bis die Luft wieder rein ist. Hilft Eddy zwar jetzt nicht, aber nur mal so.

    Da müssen wohl erst ein paar Urteile gefällt werden, damit wir wissen, woran wir da so sind. Ab wann uns eine Mitschuld beglückt. Ich hoffe aber, dass dies dem TE erspart bleibt und die Versicherung da stark genug agiert.

  • Also, ich habe gerade meinen Kontakt zu meiner Haftpflichtversicherung gehabt.

    Ergebnis:

    Die wichtigste zu klärende Frage wäre, ob der Windsurfer (in diesem Fall) das im Wasser treibende Kiteboard, bei vorsichtiger Fahrweise (weil er resultierend des im Wasser liegenden Kiters mit einem im Wasser befindlichen Kiteboard hätte rechnen müssen) rechtzeitig sehen und ausweichen können?

    Nach Ansicht des Foto's, muss dies verneint werden, da das Kiteboard eine tarnfarbene Optik/Muster aufwies, die die Sichtbarkeit/Wahrnehmbarkeit so stark herabsetzte, dass es von anderen Wassersportlern nicht wahrnehmbar war, noch dazu wenn es sich kurz unterhalb der Wasseroberfläche befand. Der Anspruch auf Teilschuld ist abzulehnen.:!:

    Hoffe, so gehts auch bei eddy aus.

  • Das ist doch alles Spekulation hier.


    Eine Versicherung tut doch immer alles um nicht zahlen zu müssen, das gehört nunmal zu ihrem Gewinnstreben.


    Die Schilderungen vom TE sind nebulös, ob nun 10 oder 50m, aufmerksames ggfs langsames Fahren hätte helfen können, das der Kiter gestürzt war, lässt vermuten das das Board irgendwo liegt.


    Ob es zu vermeiden war? Wer weiß das schon.


    Klar, quer im Wasser liegende gestürzte Kiter nerven, kommt man nicht drumrum muss man halt umdrehen.

    Nervt, aber so ist das im Zusammenleben.


    Zuletzt habe ich einen dämlichen Kiter angebrüllt, der auf <5m an meine Kids rangefahren ist, immer wieder.


    Ein Surfer musste auch dran glauben, da waren es nichtmal 100cm, um übende Kids.


    Dafür habe ich auch wieder Schirme entgegengenommen und Bretter gebracht, es ist alles ein Miteinander, im Verkehr im Leben und auf dem Wasser.


    Grüße

    teenie

  • Ab wann uns eine Mitschuld beglückt. Ich hoffe aber, dass dies dem TE erspart bleibt und die Versicherung da stark genug agiert.

    Die Frage einer Mitschuld wird vermutlich - analog dem Verkehrsrecht - immer eine Frage des Einzelfalles bleiben. Es spielen zu viele unterschiedliche Faktoren mit, um standardisierte tabellarische Lösungen anzuwenden.


    Zum konkreten Fall: Da der TE eine Haftpflichtversicherung hat (bezahlt, mit Einschluss Surfen, und er hat das Teil nicht vorsätzlich überfahren), ist es dem TE finanziell egal, ob er für die Beschädigung des Kiteboards überhaupt nicht, teilweise oder zu 100% haftet. Es bleibt ihm immer "ALLES" erspart.


    Wurde zwar im Fred schon 5 -6 mal erwähnt, aber o.k. ...

  • überhaupt nicht, teilweise oder zu 100% haftet. Es bleibt ihm immer "ALLES" erspart.


    Wurde zwar im Fred schon 5 -6 mal erwähnt, aber o.k. ...

    ...jaaaaha - das ist schon klar - haben wir (schon ;)) verstanden .... wir wollen aber auch im "allgemeinen" das Ergebnis des Vorfalls kennen - also was wäre .... z.B. keine Haftpflicht vorhanden ist .... und auch wenn diese jetzt im konkreten Fall einspringt ... - wird ja auch in diesem Fall mal der "Schuldanteil" festgestellt / oder verhandelt werden müssen ..... Also: Abseits von allen finanziellen Folgen für den TE - wie ist die Sach,- Rechtslage ..... (??) ...

  • Du hast das Wort "erspart" verwendet!


    Ich wusste ja nicht, dass du damit die ersparten "seelischen" Leiden des TE meinst.


    Ich gehe einfach mal davon aus, dass der TE seelisch so stark sein wird, eine eventuelle Teilschuld locker wegzustecken, sollte es wirklich dazu kommen. :)

  • Die wichtigste zu klärende Frage wäre, ob der Windsurfer (in diesem Fall) das im Wasser treibende Kiteboard, bei vorsichtiger Fahrweise (weil er resultierend des im Wasser liegenden Kiters mit einem im Wasser befindlichen Kiteboard hätte rechnen müssen) rechtzeitig sehen und ausweichen können?


    Warum MUSS jeder Wassersportler damit rechnen, dass im Umkreis von 15 Metern eines Kiters

    ein Board im Wasser treibt? Wo ist die Grenze? Das kann genauso auch 50 oder 100 Meter entfernt treiben.


    Die Konsequenz daraus ist: Sobald Kiter unterwegs sind, muss man mit Treibgut rechnen, muss „vorsichtig fahren“

    und hat eine Mitschuld, wenn man draufkracht.


    Naja. Vorsicht und langsames surfen ist immer gut, wenn noch andere unterwegs sind.

  • Wenn ein Ball auf die Strasse rollt, in wieviel Abstand kann dann nioch ein Kind über die Strasse laufen? Ab 5m darf ich wieder Vollgas geben? Ab 10m?


    Allgemeine Rücksichtnahme ist hier die Devise.


    Wer sich mit Kiten nicht auskennt und nicht weiß dass die Boards im Wasser rumliegen, wird es irgendwann feststellen, sehen oder merken.

    Klar, optimal ist das nicht, so ist aber das Leben...


    Grüße

    teenie

  • Allgemeine Rücksichtnahme ist hier die Devise.

    Genau. Dass man eben nicht kaum erkennbare Hindernisse irgendwo rumtreiben lässt.


    Konstruieren wir mal einen anderen Fall. Ich lege mein (hypothetisches) neonfarbenes Rigg am hellen windigen Tag auf eine Uferwiese, auf der sich auch viele Nichtsurfer aufhalten (zum sonnen oder baden). Eine neu ankommende Person setzt sich zehn Meter von meinem Rigg entfernt hin. Eine Bö(e) erfasst das Rigg, trägt es weg und das Rigg erfasst und verletzt die Person.

    Wer ist schuld? Die Person, die sich da (vollkommen legal) auf die Wiese setzt? Oder eher ich, weil ich mein Zeug nicht gesichert habe?

  • Allgemeine Rücksichtnahme ist hier die Devise.

    Genau. Dass man eben nicht kaum erkennbare Hindernisse irgendwo rumtreiben lässt.


    Konstruieren wir mal einen anderen Fall. Ich lege mein (hypothetisches) neonfarbenes Rigg am hellen windigen Tag auf eine Uferwiese, auf der sich auch viele Nichtsurfer aufhalten (zum sonnen oder baden). Eine neu ankommende Person setzt sich zehn Meter von meinem Rigg entfernt hin. Eine Bö(e) erfasst das Rigg, trägt es weg und das Rigg erfasst und verletzt die Person.

    Wer ist schuld? Die Person, die sich da selber in Gefahr begibt? Oder doch eher ich, weil ich mein Zeug nicht gesichert habe?

    Brauchst du nicht zu konstruieren, passiert ständig und hier ist die Schuldfrage sowas von eindeutig.

    Was die Farbe des Riggs hier zu bedeuten hat ist mir allerdings schleierhaft...


    Ich hoffe du legst Riggs niemals einzeln ab?


    Grüße

    teenie

  • Sorry aber das ist viel zu nah die leinen sind 24 m lang und ich halte 2x Leinenabstand ein, du musst das auch! Beim surfen gilt auch 2 Masstlängen. 10m in Luv vorbei ist einfach nicht ok, er muss gerade das board verloren haben sonst wären das schnell 30-50m, wenn der Schirm noch im Wasser lag. Hier vom herrenlosen Kiteboard zu sprechen find ich auch nicht richtig.

    Schadensersatz für dich Eddy wird es nicht geben, ob du was beszahlen musst beim Kiter weiß ich nicht, wahrscheinlich nicht würd ich sagen, aber das ist keine juristische einschätzung sondern aus Kiter sicht. Würde mir das passieren würde ich mich ärgern aber schlussendlich war es ein Unfall, jeder trägt seinen Schaden, war ja keine Absicht dabei.

  • - der abstand und die umsicht war eher auf der knappen seite was ich bislang so sehe

    - wir reden von einem schaden der minimal ist, vermutlich im bereich € 100,-- da wird keine versicherung lang rumeiern teilschuld oder so, sondern sagen "das ist die entscheidung, take it or leave it"

    - normalerweise sollten sich die beiden auf ein bier setzen, die reeparaturrechnung teilen und fertig

    - rumgeeiere bei so lappalien macht für alle anderen die versicherungen nur teurer

    - eddy merkt sich besser zu schaun und mehr abstand zu halten

    - der kiter merkt sich dass er besser aufs zeug aufpassen sollte und ggf warnen



    so seh ich das nach mittlerweile 5 seiten 8)

  • Zum konkreten Fall: Da der TE eine Haftpflichtversicherung hat (bezahlt, mit Einschluss Surfen, und er hat das Teil nicht vorsätzlich überfahren), ist es dem TE finanziell egal, ob er für die Beschädigung des Kiteboards überhaupt nicht, teilweise oder zu 100% haftet. Es bleibt ihm immer "ALLES" erspart.

    Würde ich so nicht unterschreiben, gibt ja immer einen Selbstbehalt. Je nach dessen Höhe, spielt es schon eine Rolle, ob und wie hoch die prozentuale Teilschuld ist und ob der SB damit ausgeschöpft wird oder nicht.

    "Ich komme von einer Farm in der Wüste, wo es weit und breit keine Wellen gibt. Also, wenn ich Wave-Weltmeister werden kann, dann kannst du es auch, wenn du nur willst - Live your dream!!"

  • Würde ich so nicht unterschreiben, gibt ja immer einen Selbstbehalt. Je nach dessen Höhe, spielt es schon eine Rolle, ob und wie hoch die prozentuale Teilschuld ist und ob der SB damit ausgeschöpft wird oder nicht.

    Nein, es gibt nicht immer einen Selbstbehalt !

  • Was die Farbe des Riggs hier zu bedeuten hat ist mir allerdings schleierhaft...

    Dass es im Gegensatz zum treibenden Kitebrett problemlos sichtbar ist.

    Sorry aber das ist viel zu nah

    In Lee vielleicht. Ich sehe aber (immer noch) nicht ein, warum.

    10m in Luv vorbei ist einfach nicht ok

    Sehe ich nicht so. Mein Mast ist unter 5 m lang. Das verdoppelt sind 10 m. Damit habe ich dafür gesorgt, dass mein Material niemanden gefährdet.


    Was wäre denn deiner Meinung nach der Freiraum (Luv+Lee), den man lassen muss?

    Weit draußen, wo viel Platz ist, mögen 50 m vielleicht akzeptabel sein, in einem Surfgebiet ist das aber viel zu viel.

  • Komisch, mein Beitrag wurde abgeschnitten. Also, der Rest noch:


    Die Diskussion hatten wir aber letztens erst. Ich bleibe dabei, wenn der Surfer in zehn Metern Abstand vorbeisurft, hat er bei normaler Geschwindigkeit keine Schuld. Das Surfen ist normaler Gebrauch des Wassers. Nicht normaler Gebrauch ist es dagegen, fast nicht sichtbares Material ungesichert rumtreiben zu lassen. Das ist meine Meinung. Die Rechtslage oder -sprechung mag davon abweichen.

    Ich bin aber trotzdem noch auf den Ausgang gespannt.


    Aber bevor wir uns wieder im Kreis drehen (und noch anfangen zu streiten), halte ich mich in dem Zusammenhang erstmal raus. :saint:

  • sorry, 2 fache Längenleine als Abstand einzuhalten ist am Steinhuder Meer fast völlig unmöglich in dem Bereich, wo die offizielle Einlasssstelle ist, da kannst du froh sein, wenn du mal 5m Abstand hast :( und manch Kiter überhaupt die Befahrensregeln kennt


    Obwohl die Bereiche der Kiter / Surfer eigentlich getrennt sind, so tummeln sich immer mehr Kiter auch mitten im Surfgebiet, weshalb auch schon viele "unheimliche" Begegnungen entstanden sind (deshalb gehe ich dort gar nicht mehr aufs Wasser)


    Was sind "normale Geschwindigkeiten" ?

    Die Freizeitwindsurfer fahren fast alle >40 km/h, die etwas schnelleren auch 55-65 km/h.

  • Sorry, ich "pflücke" fast jedesmal herrenlose Kiteboards in Psalidi aus dem Wasser. Der Kitespot ist sozusagen in Luv des Surfspots, da verlieren regelmäßig, meist Kite-Anfänger das Board. Und dabei ist es völlig egal was für eine Farbe die Dinger haben, selbst knallbunte sieht man kaum, mit Glück erkennt man wenigstens die Schlaufen. Allerdings ist da dann wirklich weit und breit auch kein Kiter als "Warnsignal" zu sehen. Abstand mal geschätzt 300-500 Meter oder noch mehr.

    DANN sprech ich von einem fahrerlos treibenden Board.

    Früher hab ich mir die Teile (wenn nicht zu breit) auf den Rücken unters Hüfttrapez geschnallt und hab sie in der Surfstation abgegeben. Inzwischen aufgrund meiner Sitzwindel hab ich immer einen dünnen 2-Meter-Reserve-Trimmtampen in der Trapeztasche (auch falls mir mal was reißt). Damit schlepp ich sie dann an der hinteren Schlaufe am Board angeleint ab. Bis jetzt hat sich jeder Kiter riesig gefreut (vor allem auch die Station), da die Boards oft mit dem Rescueboot verzweifelt gesucht werden. Ich hab eine Gefahr weniger im Revier und es kostet mich nur einpaar Minuten und einen Schlag zurück an Land.


    Also bei der geringen Distanz die eddy hatte und ich bin nun wirklich kein Kiter, würde ich knallhart sagen der Windsurfer hat die A....karte. Sollte die Versicherung nicht zahlen, was ich bei einem inkludierten Surf-/Kite-Risiko nicht glaube, dann sollte man sich über die Reparaturkosten unterhalten.

    Außerdem kann ich nicht glauben, das die Finne das unbeschadet überstanden hat, zumindest hat sie sicher was an der Vorderkante und am Blatt und ich würde auch mal den Übergang von Blatt zu Schaft auf Haarrisse überprüfen. Wenn das UW echt gar nichts abbekommen hattest Du totales Schwein eddy.

  • Also bei der geringen Distanz die eddy hatte und ich bin nun wirklich kein Kiter, würde ich knallhart sagen der Windsurfer hat die A....karte. Sollte die Versicherung nicht zahlen, was ich bei einem inkludierten Surf-/Kite-Risiko nicht glaube, dann sollte man sich über die Reparaturkosten unterhalten.

    Würde ich nicht. Dann ist die Lage geklärt und ist halt dann Pech für den Kiter.