Kiteboard kaputt gemacht

  • Wurde hier schon mal durchdiskutiert. Gibt verschiedene Standpunkte, auch dass du eine Teilhaft hättest. Wenn du gegen die Sonne gefahren bist und deshalb das Board nicht gesehen hast, bist du genau so teilschuldig, wie wenn du bei tiefstehender Sonne und nasser Fahrbahn einen Fussgänger überfährst. Wenn das ganze noch in einem Kiterevier passiert, wo du üblicherweise damit rechnen musst, dass da die Boards rumliegen könnten, umso mehr.


    Wenn du eine abschliessende Beurteilung möchtest, geh vor Gericht. Konsequenz könnte aber sein, dass du tatsächlich teilhaftbar gemacht wirst.

    "Ich komme von einer Farm in der Wüste, wo es weit und breit keine Wellen gibt. Also, wenn ich Wave-Weltmeister werden kann, dann kannst du es auch, wenn du nur willst - Live your dream!!"

  • ich denke, uns fehlen real die infos, die eine sinnvolle beantwortung erlauben: ich interpretierte den Betriff herrenloses Kiteboard als = keine Leine dran und kein Schirm in der Nähe (z.B. 30 meter) mit Kiter dran.


    Wenn da natürlich eine Leine dran war mit Kiter dran, der 20 cm vom Unfallort im Wasser lag mit Schirm im Wasser, ja dann ... würde ich mich mit dem Kiter gütlich einigen und die Reparatur bezahlen.

  • an dieser Art Kiteboard sind Leinen nicht üblich

    und auch an anderen Boards (Directional) im Flachwasserbereich aus Verletzungsschutzgründen eher selten anzutreffen


    (halt eher im Wavebereich sinnvoll und verbreitet trotz der Nachteile)

  • Ich würde es wahrscheinlich wirklich der Versicherung melden, auch um mal eine einigermaßen fundierte Antwort zu der Sachlage zu bekommen.

    Hier und im anderen Forum wurde schon gut spekuliert.

  • Wo ist das eigentlich passiert. Zum Bodensee habe ich zum Beispiel gefunden:

    "Die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehr darf durch das Kitesurfen nicht beeinträchtigt werden."

    "Der Genehmigungsinhaber haftet für alle Schäden und für alle Nachteile Dritter, die nachweislich infolge des Kitesurfens entstehen."

    https://www.bodenseekreis.de/v…t/schifffahrt/kitesurfen/


    Ich weiß nicht, wie die Sätze genau zu verstehen sind, aber vielleicht hätten die in dem Fall Relevanz.

  • Wozu die ganze Diskussion? Melde deiner Privathaftpflichtversicherung (vorausgesetzt das Risiko "Windsurfen" ist mitversichert) den Schaden. So, wie du den Vorfall hier dargestellt hast (herrenloses Board), wird der Anspruch des Kiters voraussichtlich abgelehnt. Falls er dann gegen dich klagt, übernimmt deine Versicherung auch die Kosten eines Rechtsstreits. Aber selbst wenn der Kiter entschädigt wird (sofort oder nach Rechtsstreit), hast du keine Kosten oder andere Nachteile zu befürchten. In der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Höherstufung wie bei Kfz. Das einzige, was dir drohen könnte, wäre eine Kündigung des Vertrages. Wird aber i.d.R. nur ausgesprochen, wenn du sehr viele Schäden in letzter Zeit hattest.


    Meine Meinung dazu. Ich habe 35 Jahre in der Versicherungsbranche gearbeitet.

  • Ich hätte jetzt vermutet, dass den Kitern bewusst ist, dass es Scheisse ist, wenn das Kiteboard herrenlos im Wasser schwimmt und dass man das Board schlecht bis gar nicht sehen kann. Zumindest hat mich mal ein Kiter am Gardasee gewarnt, dass ein herrenloses Board rumschwimmt. Ich hatte das so interpretiert, dass er sich um mich und nicht um sein Board sorgen macht. Von daher erstaunt es mich, dass ein Kiter Ansprüche geltend macht. Vielleicht ist sein Mindset: "Seine Versicherung zahlt ja". Juristisch kann ich es nicht beurteilen, aber als Windsurfer hat man je nach Situation keine Chance, so ein Ding hinter der Welle zu sehen.

  • Von daher erstaunt es mich, dass ein Kiter Ansprüche geltend macht.

    Lies dir das von Sheshe verlinkte Thema mal durch.

    Die Haltung dahinter ist wohl, jeder dürfe beliebig Gefahrenquellen schaffen und wenn jemand geschädigt wird, habe er halt nicht genug aufgepasst und sei damit voll schuldig.

    Zumindest hat mich mal ein Kiter am Gardasee gewarnt, dass ein herrenloses Board rumschwimmt.

    Man sieht, es klappt doch meistens. Ein paar Spinner gibt es halt immer, auf beiden Seiten.

  • Diesen Ansatz finde ich in diesem Zusammenhang interessant und diskussionswürdig: "Ist ein Wasserfahrzeug nicht vor Anker oder festgemacht und offenbar von seiner Besatzung verlassen worden, gilt es als aufgegeben. Wird ein solch treibendes oder angetriebenes Wasserfahrzeug aufgefunden und meldet sich später der Eigentümer, gilt ein Bergelohn in Höhe des Zeitwerts des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Auffindens als angemessen." 😁

    ich glaube nicht dass ein kiteboard (oder auch windsurfboard) als wasserfahrzeuig in dem sinn eingestuft wird

  • Wozu die ganze Diskussion? Melde deiner Privathaftpflichtversicherung (vorausgesetzt das Risiko "Windsurfen" ist mitversichert) den Schaden. So, wie du den Vorfall hier dargestellt hast (herrenloses Board), wird der Anspruch des Kiters voraussichtlich abgelehnt. Falls er dann gegen dich klagt, übernimmt deine Versicherung auch die Kosten eines Rechtsstreits. Aber selbst wenn der Kiter entschädigt wird (sofort oder nach Rechtsstreit), hast du keine Kosten oder andere Nachteile zu befürchten. In der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Höherstufung wie bei Kfz. Das einzige, was dir drohen könnte, wäre eine Kündigung des Vertrages. Wird aber i.d.R. nur ausgesprochen, wenn du sehr viele Schäden in letzter Zeit hattest.


    Meine Meinung dazu. Ich habe 35 Jahre in der Versicherungsbranche gearbeitet.

    Danke für eure zahlreichen Antworten, ich melde es meiner Haftpflicht Versicherung und gebe Bescheid wie die Angelegenheit ausgeht!


    PS. bin am Neusiedlersee bei Wind&Sahnewetter28B6E64D-3CD7-4F22-9E27-0FAE88B5F476.jpeg

  • Meld es deiner Haftpflicht und die kümmert sich.


    Ansonsten hier meine Gedanken dazu.

    Echt doof.

    Ich denke du kannst hier auch eine Teilschuld bekommen, da du verantwortlich bist nichts zu treffen beim Surfen. Tiefstehende Sonne ect. spielt nur eine rolle bei Vorsatz ect. wenn die Bedinungen schwierig sind musst du besser aufpassen. Ist nicht böse gemeint, einfach doof, ich hab auch schon Schleuderstürze wegen Ästen und toten Fischen gehabt. Siehst du einfach nicht. Ich denke wahrscheinlich stuft die Versicherung das Kiteboard als Treibgut ein, dass heißt aber auch das du keinen Schadensersatz bekommst, denn du hättest langsamer Surfen müssen, wenn du schlecht sehen kannst (ja klar machen wir alle). Ansonsten muss der Kiter erstmal nachweisen dass es sein Board ist oder du ihm das es sein ist. Wenn kein Name draufsteht, Telefonnummer oder Addresse dann wird das schwierig.

  • Als ich die Foto's vom Kiteboard sah, bin ich echt kurz zusammengezuckt.

    Das gleiche Kiteboard (Optik) schwimmt an einem meiner Spots immer mal herrenlos durchs Wasser. Mittlerweile weiß ich, wem es gehört. Er ist mit der Optik des Boards so gar nicht zufrieden, weil man es kaum (treibend im Wasser) sehen kann. Wenn etwas Wellenbewegung und Schaum da ist, sieht er es selbst ein paar Meter entfernt schon nicht mehr. Deswegen hat er schon leuchtfarbene Aufkleber drauf gemacht. Scheinbar immer noch zu wenige, weil ich ihn trotzdem oft am Ufer (ohne Board) zurücklaufen sehe. Scheint bei dieser Farbgebung ein echtes Problem zu sein. Glücklicherweise fahre ich meist oberhalb der Kiter (windmäßig). Aber nun ist mir das Problem durch diesen Beitrag nochmal so richtig bewußt geworden. Bitte poste das Ergebnis mit der Versicherung. Ich habe meiner mal ne Anfrage geschickt. Vll ist die "ungenügende Sichtbarkeit" des Kiteboards auch versicherungstechnisch ein interessanter Aspekt.

  • Wenn, wie der TE geschrieben hat, vor der Kollision kein schwimmender Kiter oder ein im Wasser liegender Schirm in der Nähe der Unfallstelle zu sehen war, kann ihm niemand einen Vorwurf machen. Er musste nicht damit rechnen, dass plötzlich vor ihm ein herrenloses Kiteboard auftauchte und ist deshalb mit seiner normalen Geschwindigkeit (Gleiten) gefahren. Zusammenstoß war unvermeidbar. Kein Vorsatz, keine strafbare Handlung, Versicherungsbeitrag ist (hoffentlich) bezahlt. Also alles kein Problem.


    Was mich etwas stutzig macht: Der Kiter hat den TE ja identifiziert, also muss der ja doch irgendwie in der Nähe geschwommen sein. Aber darüber sollen sich die Juristen streiten. Der TE kann sich entspannt zurücklehnen. Er hat nichts zu befürchten. Finanziell sowieso nicht, und ins Gefängnis wird er schon nicht kommen ;);)

  • Der Kiter hat den TE ja identifiziert, also muss der ja doch irgendwie in der Nähe geschwommen sein.

    Er wird wohl angehalten haben. Wenn ich etwas überfahre, was nicht offensichtlich herrenlos (oder damenlos :saint:) ist, würde ich auch erstmal nachsehen, was das ist und wem es gehört. Nicht so sehr wegen der Haftung, sonder einfach um das aufzuklären.


    Am Neusiedler See dürfte übrigens österreichisches Recht gelten. Das könnte von dem Abweichen, was ich/man aus Deutschland gewöhnt bin/ist.

  • Ein roter Ball zwischen den Fußschlaufen würde viel nützen. Das Kiteboard könnte sich nicht mehr

    umdrehen und man würde es gut sehen können. Vor allem auch der Kiter selbst findet sein Board dann besser.


    Ich weiß nicht, warum es das für Anfänger nicht generell so gibt.

  • Am Neusiedler See dürfte übrigens österreichisches Recht gelten. Das könnte von dem Abweichen, was ich/man aus Deutschland gewöhnt bin/ist.

    Und was ändert das daran, dass die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt und berechtigte Ansprüche bis hin zu grober Fahrlässigkeit begleicht? Es geht hier um eine Handlungsempfehlung für den TE und die ist unabhängig vom Ort. Nach einer ordnungsgemäßen Schadenmeldung kann sich der TE entspannt zurücklehnen.

  • Das Thema von der Sonne geblendet ist gut. Also wenn das Kiteboard umgedreht im Wasser liegt ist es fast nicht auszumachen. Ich hatte bei meinem " crash" ein Kiteboard im Wasser vermutet und wie ein Wahnsinniger das Wasser abgescant. Trotzdem getroffen. Kiteboards die im Wasser treiben sind echt das letzte.

  • Tatsächlich gibt es sowas. Manche nutzen dazu auch einfach einen aufblasbaren Schwimmflügel....


    Habe so einen Ball noch nie gesehen und finde auch in den Shops nichts. :/

  • Und was ändert das daran, dass die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt und berechtigte Ansprüche bis hin zu grober Fahrlässigkeit begleicht?

    Warum sollte es etwas ändern? Es ändert wahrscheinlich bezüglich der Versicherung nichts. Es ändert aber eventuell die Rechtslage.