Kiteboard kaputt gemacht

  • Hi!

    Bin heute auf ein „scheinbar“ herrenloses Kiteboard gekracht...

    bei meinem EQUIPMENT alles ok (Wahnsinn!!!)

    Kiteboard hat einen „Riss“

    Nun hat sich der Besitzer bei mir gemeldet und stellt Schadensersatz Forderungen via Haftpflichversicherung!?


    Geht das?

  • Würde spontan sagen, dass du nix dafür kannst und er Glück hat, dass bei dir alles heile ist.

    Aber fairer Weise könnte man die Haftpflichtversicherung mal anfragen.

    Aber in meinen Augen liegt die Schuld beim Kiter.

    Waiting for wind, is better than waiting for nothing :)

  • Moin eddy,

    genauso eine Geschichte hatten wir vor ein paar Jahren in Pelze.

    Mein Kumpel ist auch über ein herrenloses Kiteboard gefahren, Kiteboard kaputt und an seinem Board auch ein Schaden.

    Ende der Geschichte,der Kiteboarder muss zahlen bzw seine Haftpflicht.

    Er ist für die Sicherung seines Materials immer verantwortlich.

    Achso,nach deutschem Recht auf der Ostsee, keine Ahnung wie es woanders aussieht.

    Aloha Gunnar

  • Alles richtig gemacht ! :P^^:D


    Wenn Du versichert bist, sollte das doch zu regeln sein, oder ? Erscheint mir der unkomplizierteste Weg zu sein.


    Gruß

    Stephan

  • Wenn ein herrenloses Kiteboard ungesichert und ungekennzeichnet irgend wo treibt, ist nach meiner persönlichen Ansicht der Besitzer für den Schaden verantwortlich, aber wenn es Zweifel gibt, müssen es die Gerichte klären. Auch bin ich der Ansicht, da der Kiter Schadensansprüche stellt, müsste er zur Polizei gehen und den Sachverhalt aufnehmen lassen.

  • Kannst du deiner Versicherung schon melden. Die werden nichts zahlen. Aber dann weiß

    der Kiter Bescheid und du hast guten Willen gezeigt.

  • Diesen Ansatz finde ich in diesem Zusammenhang interessant und diskussionswürdig: "Ist ein Wasserfahrzeug nicht vor Anker oder festgemacht und offenbar von seiner Besatzung verlassen worden, gilt es als aufgegeben. Wird ein solch treibendes oder angetriebenes Wasserfahrzeug aufgefunden und meldet sich später der Eigentümer, gilt ein Bergelohn in Höhe des Zeitwerts des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Auffindens als angemessen." 😁

  • Da kann er froh sein, dass du den Zeitwert noch etwas gedrückt hast :D

  • Was ist denn seine Begründung, dass er Schadenersatz möchte (nachdem du sein herrenloses Kite-Board gerammt hast)?


    Ich würde dies freundlich ablehnen und ihn auf den Klageweg verweisen mit zusätzlich einem Link auf diesen Thread ...


    Viele liebe Grüße, Boris

  • Ich finde die Forderung des Kiters klingen mehr als dreist.

    Das du keinen Schaden hast kann ich kaum glauben. Bin auch mal in Dümpelfahrt auf ein herrenlose Kitboard. Dachte erst es ist nix passiert und bin weiter. Nach dem Surfen habe ich erst das kleine Loch um Unterwasserboden gesehen. Würde ich gründlich prüfen und gegebenenfalls Gegenforderung stellen. Die wäre rechtlich jedenfalls mehr begründet.

  • wie weit entfernt war denn der Herr des Boards?

    10m neben der Windsurferfahrtroute in diese Richtung draggend?

    dann sollte man nach reiner Logik dort ein treibendes Board erwarten


    was passierte denn nach dem Crash?

    sofortiger Kontakt mit dem schwimmenden Kiter?
    kein Kiter in der Nähe, und weitergefahren und Board treiben lassen?
    Board geborgen(was echt nicht leicht ist)?