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Einreise nach SH zum Zwecke der kontaktarmen Sportausübung

  • twofingers
  • April 30, 2020 at 10:21 PM
  • twofingers
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    • April 30, 2020 at 10:21 PM
    • #1

    Moin, ab 4.5. sind die Corona Regeln in SH gelockert. Ich könnte also mit meinem Womo z.B. nach Fehmarn und dort aufs Wasser. Aber wo kann ich übernachten? Camping und Stellplätze sind weiter zu. Jemand ne Idee?

    LG

    Peter

  • JanL
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    • April 30, 2020 at 11:01 PM
    • #2

    Nabend,

    Bei Fehmarn wäre ich vorsichtig.

    Da gilt m.M.n. noch komplettes Einreiseverbot.

    Übernachten kann man höchstens auf nem Parkplatz irgendwo außerhalb.

    Schöne Grüße

  • kiki68
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    • May 1, 2020 at 6:37 AM
    • #3
    Quote from twofingers

    Moin, ab 4.5. sind die Corona Regeln in SH gelockert. Ich könnte also mit meinem Womo z.B. nach Fehmarn und dort aufs Wasser. Aber wo kann ich übernachten? Camping und Stellplätze sind weiter zu. Jemand ne Idee?

    LG

    Peter

    Moin,

    Fehmarn?Ist noch gar nicht klar ob dort auch geöffnet wird.

    Inseln haben ja immer noch Sonderstatus,da komme ich noch nicht Mal als Kreiseinwohner hin.

    Womo geht auch gar nicht,in meinen Augen ganz klar ein touristischer Zweck und das ist weiterhin verboten und dann noch im Zusammenhang mit irgendwo zu Übernachten.

    Wenn du zum Surfen willst, Hinfahren-Windsurfen-Heimfahren,

    so machen wir es hier aktuell alle so.

    Nichts für ungut,aber so wie du es dir vorstellst wird es bestimmt nichts.

    Außerdem sind nach wie vor die Parkplätze knapp,da freut man sich wenn jemand mit einem Womo kommt.

    Versuch lieber einen Tagestrip an die Ostsee, evtl mit nem kleinen Wagen.

    Aloha Gunnar

    https://www.windsurf-logger.com/

    Don't let someone else tell you how to have fun!

  • twofingers
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    • May 1, 2020 at 9:12 AM
    • #4

    Moin, ab 4.5. soll auch Fehmarn offen sein. U.a. für Dauercamper und zur Ausübung kontaktarmen Sports. Ich habe nur den Kasten und ein Cabrio, das scheidet allerdings zum Materialtransport aus. Und fast 800km hätte ich auf der Uhr, wenn ich abends wieder nach Hause fahren würde.

    Notfalls stelle ich mich über Nacht irgendwo hin. Allerdings eher auf dem Festland.

    LG

    Peter

  • Surfsüchtiger
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    • May 1, 2020 at 9:59 AM
    • #5

    In der aktuellen Surf ist ein Bericht über den Profi Vincent Langer aus Kiel, der öfters in der Kieler Förde surft. Weil er einen VW Bus mit Hannover Kennzeichen fährt (Arbeitgeber bedingt) wird er dauernd kontrolliert. Die sind wirklich sehr streng da im Norden und ich verfolge das auch schon länger.

  • Stephan
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    • May 1, 2020 at 11:19 AM
    • #6

    The content cannot be displayed because you do not have authorisation to view this content.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nur für Dauercamper oder ob auch zur Ausübung kontaktarmer Sportarten, ist recht schwammig. Übernachten wird wohl aber nix, wenn Du nicht Zweitwohnungsbesitzer oder Dauercamper bist.

    Windsurfing needs quality...
    ...http://www.lorch-boards.de , https://sailloft.de und http://www.windcraft-sports.de

  • twofingers
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    • May 1, 2020 at 11:40 AM
    • #7
    Quote from Stephan

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    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nur für Dauercamper oder ob auch zur Ausübung kontaktarmer Sportarten, ist recht schwammig. Übernachten wird wohl aber nix, wenn Du nicht Zweitwohnungsbesitzer oder Dauercamper bist.

    Das liest sich anders, als gestern in den Medien. Also wirklich abwarten, wie die Verordnung dann wirklich lautet.

  • Stephan
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    • May 1, 2020 at 11:48 AM
    • #8
    Quote from twofingers
    Quote from Stephan

    The content cannot be displayed because you do not have authorisation to view this content.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nur für Dauercamper oder ob auch zur Ausübung kontaktarmer Sportarten, ist recht schwammig. Übernachten wird wohl aber nix, wenn Du nicht Zweitwohnungsbesitzer oder Dauercamper bist.

    Das liest sich anders, als gestern in den Medien. Also wirklich abwarten, wie die Verordnung dann wirklich lautet.

    Ich habe gestern über Facebook ans Wirtschaftsministerium SH geschrieben, weil ich es bisher paradox fand, dass Zweitwohnungsbesitzer aus möglichen Infektionshochburgen ins Land dürfen, aber Dauercamper sich im eigenen Land nicht frei bewegen dürfen. Die haben recht schnell und umfangreich geantwortet und geschrieben, dass die Landesregierung morgen zusammenkommt und die Beschlüsse umsetzen möchte. Die einzelnen Landkreise habe auch eigenen Entscheidungsspielraum (z.B. OH, Fehmarn). Die genauen Ergebnisse sollen dann morgen auch veröffentlicht werden.

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  • twofingers
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    • May 1, 2020 at 11:53 AM
    • #9

    Immerhin schein SH weiter als McPom. Ich bin Dauercamper an der Müritz, wohne aber in Brandenburg. Noch kann ich nicht an meinen WW.
    Aber vll. passen sie sich an.

  • barcode
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    • May 1, 2020 at 4:28 PM
    • #10

    Anreise nach Fehmarn zum Windsurfen wird mit ziemlicher Sicherheit nicht erlaubt sein. Die Inseln haben schon die ganze Zeit einen Sonderstatus. Aktuell nur Leute mit Erstwohnsitz. Ab 4.5. auch Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper (wahrscheinlich auch nur mit Zweitwohnsitz auf Fehmarn). Alle anderen werden wieder zurückgeschickt. Mal davon abgesehen, dass Hotels, Ferienwohnungen usw sowieso vorerst weiter geschlossen bleiben.

  • Stephan
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    • May 1, 2020 at 5:10 PM
    • #11
    Quote from barcode

    ... Dauercamper (wahrscheinlich auch nur mit Zweitwohnsitz auf Fehmarn).

    Das ist pure Spekulation und ich halte das für wenig wahrscheinlich ! Wird auch nirgendwo so geschrieben. Im Gegenteil, Fehmarn.de veröffentlich es ja schon anders.

    In McPomm wurde es so gehalten, dass einheimische Dauercamper auf die Plätze durften, Dauercamper aus anderen Regionen nur, wenn sie auf dem Campingplatz einen Zweitwohnsitz gemeldet haben.

    Zudem dürfte es kaum Dauercamper geben, die auf der Insel den Platz als Zweitwohnsitz angemeldet haben, weil es sinnfreien ist, neben den Kosten für den Platz auch noch Steuern zu zahlen (das ist jetzt auch spekulativ).

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  • barcode
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    • May 1, 2020 at 6:48 PM
    • #12
    Quote from Stephan
    Quote from barcode

    ... Dauercamper (wahrscheinlich auch nur mit Zweitwohnsitz auf Fehmarn).

    Das ist pure Spekulation und ich halte das für wenig wahrscheinlich ! Wird auch nirgendwo so geschrieben.

    Das stimmt so nicht.

    Zitat NDR:

    Sportboothäfen und Dauercamper

    Die Sportboothäfen dürfen wieder öffnen. Auch Dauercamper sollen Campingplätze wieder nutzen dürfen. Auf den Inseln kann es dabei aber laut Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) die Einschränkung geben, dass Dauercamper dort einen Zweitwohnsitz haben müssen.

    Laut fehmarn.de scheint es auf Fehmarn nicht so zu sein. Man wird sehen.

  • bernie b
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    • May 1, 2020 at 7:03 PM
    • #13

    Wer weiß es wohl besser?

    https://www.ndr.de/nachrichten/sc…corona1156.html

  • bernie b
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    • May 1, 2020 at 7:12 PM
    • #14

    So da ist die neue Verordnung:

    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkt…c554f6bodyText4

    Also nix mit surfen auf der Insel für Tagesgäste

  • Stephan
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    • May 1, 2020 at 7:39 PM
    • #15

    Neue Regeln für Zweitwohnungen und Freizeitgestaltung

    Wer einen Zweitwohnsitz in Schleswig-Holstein hat, soll wieder dorthin zurückkehren dürfen – darüber hatte sich die Landesregierung schon zuvor mit den Landräten der Kreise verständigt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Inseln und Halligen, sofern sichergestellt ist, dass die Zweitwohnungsbesitzer innerhalb von 24 Stunden zu ihrem Hauptwohnsitz zurückkehren können. Auch sogenanntes "Dauercamping" soll wieder erlaubt werden, solange der Stellplatz für mindestens fünf Monate gemietet ist und sich die Inhaber autark versorgen können.

    Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf oder Kanufahren sollen ebenfalls ab Montag wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Sportler immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und die Hygieneregeln beachten. Auch Geräteverleihe zum Beispiel für Fahrräder oder Kanus dürfen wieder öffnen, ebenso wie die Sportboothäfen. Duschen und Gemeinschaftsräume müssen jedoch geschlossen bleiben, lediglich die Toiletten dürfen zugänglich sein.

    Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt allerdings auch nach dem 4. Mai verboten, ebenso wie Reisen zu Freizeitzwecken. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. In folgende Fällen ist die Einreise gestattet gestattet:

    • zur Ausübung kontaktarmer Sportarten,
    • zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten,
    • zu privaten Besuchen.


    Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregie…rdnung_neu.html

    Ihr könnt zumindest wieder tagesweise an die Ost- oder Nordseeküste zum Surfen ! Ich habe das Glück, auf Fehmarn einen Dauerplatz zu haben :)

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  • bernie b
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    • May 1, 2020 at 7:49 PM
    • #16

    Es muß auch der entsprechende Nachweis mitgeführt werden das man Dauercamper/Zweitwohnsitz hat oder Arbeitet. Es wird weiterhin kontrolliert wer auf die Insel will.

  • Stephan
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    • May 1, 2020 at 7:57 PM
    • #17
    Quote from Stephan

    Neue Regeln für Zweitwohnungen und Freizeitgestaltung

    Wer einen Zweitwohnsitz in Schleswig-Holstein hat, soll wieder dorthin zurückkehren dürfen – darüber hatte sich die Landesregierung schon zuvor mit den Landräten der Kreise verständigt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Inseln und Halligen, sofern sichergestellt ist, dass die Zweitwohnungsbesitzer innerhalb von 24 Stunden zu ihrem Hauptwohnsitz zurückkehren können. Auch sogenanntes "Dauercamping" soll wieder erlaubt werden, solange der Stellplatz für mindestens fünf Monate gemietet ist und sich die Inhaber autark versorgen können.

    Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf oder Kanufahren sollen ebenfalls ab Montag wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Sportler immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und die Hygieneregeln beachten. Auch Geräteverleihe zum Beispiel für Fahrräder oder Kanus dürfen wieder öffnen, ebenso wie die Sportboothäfen. Duschen und Gemeinschaftsräume müssen jedoch geschlossen bleiben, lediglich die Toiletten dürfen zugänglich sein.

    Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt allerdings auch nach dem 4. Mai verboten, ebenso wie Reisen zu Freizeitzwecken. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. In folgende Fällen ist die Einreise gestattet gestattet:

    • zur Ausübung kontaktarmer Sportarten,
    • zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten,
    • zu privaten Besuchen.


    Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregie…rdnung_neu.html

    Ihr könnt zumindest wieder tagesweise an die Ost- oder Nordseeküste zum Surfen ! Ich habe das Glück, auf Fehmarn einen Dauerplatz zu haben :)

    Aber "schwammig" finde ich das trotzdem noch. Was ist denn ein Dauercamper aus Hamburg oder NRW ? Reist der zu touristischen Zwecken ein, bzw. eben nicht, weil das ja noch verboten ist ? Ist Dauercamping gleich touristischer Zweck ? Hätte man genauer definieren können, finde ich.

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  • gotoh2o
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    • May 1, 2020 at 8:23 PM
    • #18

    klebe doch einen anderen Namen in den Perso,

    Jan Ulrich, olympisches Kadertraining

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