Das Öffentlichmachen im Rahmen eines Unternehmens ist vollkommen gerechtfertigt und hat rein gar nichts mit Pranger zu tun.
Immerhin sind die Entscheidungsträger, also der oder die GF verpflichtet, in erster Linie die Interessen des Unternehmens zu wahren.
Die Geimpften haben ein Anrecht darauf, dass diese in einer gesunden Umgebung ihren Beruf ausüben können und sich nicht unnötig einem gesundheitlichen Risiko einiger Unverbesslicher aussetzen. Ich möchte es selbst entscheiden, ob ich mich mit einer solchen Person an einen Tisch setze oder nicht und was ich auf gar keinen Fall machen würde. 2G oder 3G ist nicht immer genug!
Ich als Unternehmer würde jeden Ungeimpften sofort frei stellen und bei Gelegenheit kündigen.
In Deutschland kannst du deshalb nicht kündigen. Es gibt keine Impfpflicht, nicht zu impfen ist
kein Kündigungsgrund. „Bei Gelegenheit kündigen“ ... damit meinst du also, irgendeinen anderen
Grund zu suchen?
Man kann doch auch nicht kündigen, weil jemand die falsche Religion hat oder die falsche Partei wählt.
Manches darf man nicht einmal fragen beim Vorstelungsgespräch.