Hallo zusammen,
da sich im Bereich der Medien ja dauerhaft vieles ändert hätte ich die Frage wie es derzeit mit den Rechten bei der Hinterlegung von Videos mit Musik aussieht. Hintergrund meiner Frage ist ein Urlaubsvideo welches ich zusammengestellt habe. Nun möchte ich dieses ca. 10 Bekannten schicken die mit mir die Reise gemacht haben. Die werden es sicherlich auch Ihren Freunden schicken - und da sehe ich das Thema mit den Musikrechten.
Ich meine derzeit ist die Rechtslage so, daß ich für private Zwecke Musik downloaden kann und damit das Video hinterlegen kann. Wie sieht es aber im obigen Fall aus. Ist das dann bereits eine Veröffentlichung?
Da viele hier im Forum ja ihre Videos mit Musik hinterlegen ist es sicherlich ein allgemeingültiges Thema. Vielen Dank schon einmal im im voraus und
viele Grüße,
Michael