Garantie, saisonal bedingte Pausen

  • Mal ne Frage/Info/Frustablassung zu Garantie/Gewährleistung:

    • nicht direkt Windsurfen, aber Wakeboarden
    • Stiefsohn hatte Mitte September 2013 bei einem Warenhaus eins aus H. bei D. eine Bindung von o'Brien fürs Wakeboard gekauft, nicht online sondern im Laden.
    • Ende September macht unsere Liftanlage zu, also tatsächliche Nutzungsdauer 2 Wochen
    • Anfang April macht die Liftanlage wieder auf, Ende April war die Bindung gebrochen, Gesamt-Nutzungsdauer 6 Wochen
    • Warenhaus-Eins-"Service" sagt nach Blick auf Online-Fotos: Bindung durch äußere Einwirkung gebrochen, keine Garantie, keine Gewährleistung
    • Gewährleistung 2 Jahre, nach 6 Monaten die übliche Beweislastumkehr
    • 6 Monate waren ja um, Händler verlangt kundenseitigen Beweis, dass Bindung zum Zeitpunkt der Übergabe (also Mitte September 2013) einen Fehler aufgewiesen hat


    Fragen, die sich mir dazu aufdrängen:

    • Beweislastumkehr, Einfluss einer Winterpause, Hemmung?
    • Gewährleistung war - zumindest bei Warenhaus eins - NIX wert
    • Beweis zur Fehler bei Übergabe, dürfte wohl kaum ein Kunde schaffen
  • Saisonal bedingte Pausen gibt es nicht.
    Du kannst das Board ja auch täglich benutzt haben, im Winter im Ausland irgendwo...


    Du kannst ihm ja mal anbieten, dass du die Verbraucherzentrale damit bemühen wirst. Vielleicht hilft es. Ansonsten hast du allgemein schlechte Karten, wenn der Händler stur ist. Ggfs. mal den Hersteller direkt anschreiben. Aber die meisten reagieren eh nicht, da für den Kundensupport eben der Einzelhandel zuständig ist.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • Hallo Totti, danke schonmal.


    mir sind da durchaus die Probleme bewusst und ich sehe auch durchaus die Probleme des Händlers:

    • Gewährleistung länger als Garantie des Herstellers, da haftest du u.U. für Mist, den andere verzapft haben
    • Wakeboarden kann man auch in Südafrika ...
    • kann ja letztendlich auch wirklich eine nicht dimensionierbare Überlastung gewesen sein, wer will das nach einem Sturz am Slider schon entscheiden können. Allerdings sind Stürze beim Wakeboarden für mich genauso "bestimmungsgemäßer Gebrauch". Gleichwohl würde ich auch nie Garantieansprüche anmelden wollen, wenn ich mal die Nase meines Boards zerdeppern würde (was ich bisher aber doch immer vermeiden konnte). Grenzen sind schwierig/unmöglich zu finden.


    Letztendlich für den Unmut entscheidend war aber die Art, wie wir bei Warenhaus Eins abgefertigt wurden
    das merkt man sich halt
    die Händler natürlich nicht immer, welche Kunden welche Multiplikatorenwirkung haben, sonst wären sie vielleicht ein wenig vorsichtiger

  • Streng genommen ist der Händler aber im Recht, eine "saisonale Gewährleistung" kennt unser deutsches Recht (BGB greift hier) nicht.
    Die Frist läuft exakt ab Kaufdatum, unabhängig einer Nutzung. Es obliegt also tatsächlich dem Kunden, die Ware SOFORT auf Fehler zu prüfen.


    Umgekehrt kann der Händler auch nicht prüfen, OB, WANN oder WIE lange der Kunde etwas benutzt hat. Aus Kundensicht mag das manchmal hart klingen, aber umgekehrt hat man es seit der Gewährleistungs-Verlängerung (2002) auf 2 Jahre als Händler auch nicht gerade einfach.
    Du glaubst nicht, was Dir Kunden so alles als "werkseitiger Schaden" verkaufen wollen. Gerade in der IT-Branche versucht man da, ganze PC's nach 2 Jahren zurück zu geben gegen Erstattung, nur weil der Rechner inzwischen längst wieder veraltet ist und man unbedingt einen neuen braucht.... (kein Scherz!).


    Dass da die Händler inzwischen etwas "abgehärtet" sind, kann man verstehen.
    In Deinem Fall aber würde ich zumindest mal auf Kulanz ansprechen und den Fall schildern, da die effektive Nutzung ja wirklich sehr kurz war. Auch weitere Käufe (oder eben nicht bei Querstellung) kann man ja in Aussicht stellen. Ein guter Händler wird seine (Stamm-)Kunden nicht dadurch vergraulen, dass er 100% auf sein Recht pocht.


    Und als Händler hat man immer mal Möglichkeiten, etwas abzufangen oder gar mit der Industrie/Lieferanten zu dealen. Das habe ich im technischen Bereich selbst oft genug gemacht.

  • mir ist die rechtliche Situation und die Probleme des Händlers bekannt. Mir gings eingentlich nur darum, dass man als Endkunde doch letztendlich nach Ablauf der Beweislastumkehr keinerlei Chance mehr hat, bei sturem Verhalten des Händlers irgendeinen Nutzen aus der 2jährigen Gewährleistung zu ziehen. Die Beweisführung zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware ist doch m.E. völlig unmöglich.


    • wir werden da nicht wieder kaufen.
    • wir werden allerdings durchaus am See, im Verein, in Foren etc. erzählen, warum wir da nicht wieder kaufen werden, und dabei werde ich gar nicht mal verschweigen, dass der Händler von der rechtlichen Seite her gut abgesichert ist.
    • es gibt halt Händler, die gehen mit solchen Situationen geschickter um.
    • wir werden versuchen, über den Hersteller bzw. Importeur noch etwas zu erreichen, aber wie Totti sagt, sehen die die Endkundenbetreuung beim Einzelhandel.
  • Jörg, ich brauch ein neues MBP. Ich versuche mich auch zu benehmen während der Garantiezeit... :D

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  • es gibt halt Händler, die gehen mit solchen Situationen geschickter um.


    Wenn er es überhaupt kann. Er wird sich wahrscheinlich auch nur das Gesamtgeschäft anschauen oder die Gesamt-Rentabilität des Kunden. Ist Kulanz im Rahmen oder nicht? Stammkunde hin oder her, zukünftige Geschäfte nützen ihm auch heute nichts, wenn die überhaupt kommen. Negative Forenkritik prallt auch ab, da gibt es genug Beispiele. Der Kunde kauft eh da, wo es am Günstigsten ist. Egal, ob beim Kollegen da mal was schiefgelaufen ist.
    Klingt hart, ist aber einfach so. Einer weniger, dafür kommt jemand anders...
    Ein sehr kleiner Laden kniet sich vielleicht mehr rein...

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