Mal ne Frage/Info/Frustablassung zu Garantie/Gewährleistung:
- nicht direkt Windsurfen, aber Wakeboarden
- Stiefsohn hatte Mitte September 2013 bei einem Warenhaus eins aus H. bei D. eine Bindung von o'Brien fürs Wakeboard gekauft, nicht online sondern im Laden.
- Ende September macht unsere Liftanlage zu, also tatsächliche Nutzungsdauer 2 Wochen
- Anfang April macht die Liftanlage wieder auf, Ende April war die Bindung gebrochen, Gesamt-Nutzungsdauer 6 Wochen
- Warenhaus-Eins-"Service" sagt nach Blick auf Online-Fotos: Bindung durch äußere Einwirkung gebrochen, keine Garantie, keine Gewährleistung
- Gewährleistung 2 Jahre, nach 6 Monaten die übliche Beweislastumkehr
- 6 Monate waren ja um, Händler verlangt kundenseitigen Beweis, dass Bindung zum Zeitpunkt der Übergabe (also Mitte September 2013) einen Fehler aufgewiesen hat
Fragen, die sich mir dazu aufdrängen:
- Beweislastumkehr, Einfluss einer Winterpause, Hemmung?
- Gewährleistung war - zumindest bei Warenhaus eins - NIX wert
- Beweis zur Fehler bei Übergabe, dürfte wohl kaum ein Kunde schaffen