Totti-Amun
Herzliches Beileid.
Das habe ich in der Corona-Schutzverordnung von NRW gefunden:
Sind Veranstaltungen und Versammlungen noch erlaubt?
Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
Erlaubt bleiben – unter jeweils im Einzelfall zu beachtenden Bedingungen – unter anderem:
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (z. B. Demonstrationen)
- Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen (z. B. auch Parteiversammlungen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerbern oder Blutspenden)
- Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien, wie beispielsweise von Gesellschaften, Parteien oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die nicht digital durchgeführt werden können
- Beerdigungen
- standesamtliche Trauungen
- Gottesdienste.
Quelle: https://www.land.nrw/de/wichti…ntworten-zum-corona-virus
Hier noch etwas von der Evangelischen Kirche:
Nordrhein-Westfalen
Bestattungen
Beerdigungen sind zulässig.
Außer zwischen nahen Angehörigen muss der Mindestabstand von1,5 Metern eingehalten werden.
Die Einhaltung des Mindestabstands ist auch entbehrlich in festen Gruppen, die höchstens zwei Hausständen angehören und insgesamt die Zahl zehn nicht überschreiten.
Bei Trauerfeiern in geschlossenen Räumen und bei einer Teilnehmendenzahl von mehr als 25 im Freien ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen. Das gilt unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands. Die Alltagsmaske darf vorübergehend abgelegt werden bei Vortragstätigkeit oder Redebeiträgen mit Mindestabstand zu anderen Personen, zur Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen und zur Einnahme von Speisen und Getränken.
In geschlossenen Räumen ist für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Gelegenheiten zum Händewaschen bzw. Desinfizieren zu sorgen.
Alle Kontaktflächen und Sanitärbereiche sind regelmäßig infektionschutzgerecht zu reinigen und es ist für eine gute Durchlüftung zu sorgen.
Die einfache Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse und Telefonnummer sowie bei wechselnden Teilnehmenden Zeitpunkt von Ankunft und Weggang) ist zu gewährleisten, auch von nahen Angehörigenzwischen von denen kein Mindestabstand eingehalten wird.
Bei Teilnahme von mehr als 100 Personen wird ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorausgesetzt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.