Die "Wahrheit" liegt halt immer wieder "irgendwie in der Mitte".
Der Gesetzgeber hat ja Rahmenbedingungen geschaffen, damit Käufer zumindest eine gewisse Rechtssicherheit haben.....wenn das ein Händler umgehen will, in dem er sich als Privater ausgibt, ist das in meinen Augen kein Kavaliersdelikt.
Es gibt eine rechtliche und eine moralische Komponenten. Ob man die so einfach voneinander trennen kann, lasse ich mal dahingestellt sein.
Für mich ist das eindeutig ein Händler. Somit hätte jeder Kunde Anspruch auf Gewährleistung und Rückgabe. Es fehlen aber deutliche Angaben (Name, Impressum, AGB....), so dass man glauben kann (soll?), dass es sich um Privatverkäufe handelt. Ob da bewusst etwas verschleiert werden soll, um den Pflichten eines Kaufmanns aus dem Wege zu gehen, vermag ich nicht zu beurteilen.
Wirklich Schnäppchenpreise kann ich da nicht erkennen......