Garantie auf neue Ware mit Rechnung übertragbar?

  • Moinsen,


    folgendes ist passiert!

    Auf der Suche nach einer Carboongabel, bin ich auf ein Mädel gestossen, die eine beim Surf-Gewinnspiel gewonnen hat.

    Sie möchte die verkaufen und hat auch eine Rechnung von APM.

    Somit dürfte sie ja schon mal Garantie auf die Gabel haben. Gibt es Garantie auf gewonne Artikel?

    Wenn ich jetzt die Gabel erwerbe und die Rechnung mit bekomme, kann ich beim Defekt der Gabel APM in Anspruch nehmen oder sagen die dann.

    Is nicht, bist ja nicht das Mädel.


    Dann würde ich mir lieber eine neu auf Rechnung kaufen. Wäre dann der Wert einer neuen Gun in 140!

    Bei Gabeln muß ich erstmal wieder Vertrauen finden^^


    Totti müßte das ja wissen.

    Könnte auch mal bei APM anrufen oder kann das Mädel das machen?


    Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?

  • Ich bin jetzt kein Jurist, aber wenn eine Rechnung vorliegt, und sei es über null Euro, spricht das für einen Kaufvertrag. Und wenn Kaufvertrag, dann auch gesetzliche Gewährleistung. Das wäre meine Logik. Musst dir mal die Rechnung genauer anschauen.

    VG

    Peter

  • Garantie/Gewährleistung ist übertragbar bzw. erlischt nicht bei Weiterverkauf. Sie ist rein vom nachgewiesenen Kaufdatum und Schadensursache abhängig, nicht von der Person, welche diese in Anspruch nimmt.

    Du hast also innerhalb 24 Monaten volle gesetzliche Gewährleistung auch bei Gebrauchtkauf.
    lg mariachi76

  • Garantie/Gewährleistung ist übertragbar bzw. erlischt nicht bei Weiterverkauf. Sie ist rein vom nachgewiesenen Kaufdatum und Schadensursache abhängig, nicht von der Person, welche diese in Anspruch nimmt.

    Du hast also innerhalb 24 Monaten volle gesetzliche Gewährleistung auch bei Gebrauchtkauf.
    lg mariachi76


    Mit so einer pauschalen Äusserung wäre ich vorsichtig. Die Gabel wurde nicht gekauft, sondern offenbar bei einem Preisausschreiben gewonnen.

    Sprich, wir reden von einem Geschenk.

    Ich bin mir sehr sicher, dass mehr als eine Kulanz nicht greifen könnte, selbst wenn (zugegeben ist das unglücklich) eine 0€ Rechnung vorhanden ist.

    Ein Lieferschein wäre sinnvoller gewesen an der Stelle aus Sicht des Importeurs.

    Dieser Text wurde nach alter, neuer und eigener Rechtschreibung geschrieben und ist daher fehlerfrei!
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  • du willst jetzt ernsthaft darlegen, daß bei sämtlichen Weihnachts/geburtstags/Hochzeitsgeschenken der Beschenkte selbst mit vorliegendem Kaufbeleg keine Gewährleistung hat?

  • nee, Totti hat schon recht

    nach kurzem googln scheint das möglicherweise theoretisch so zu sein, wie er schreibt

    Gewährleistung an Erstkäufer

    2.Käufer und Beschenkte müssen Gewährleistung vom Erstkäufer einfordern

    https://www.frag-einen-anwalt.…en-Erwerber--f245316.html

    (ich fänd es aber traurig, wenn sich Verkäufer damit tatsächlich aus der Gewährleistung rauswinden würden bzw. es dem Besitzer unnötig erschwerten, Gewährleistung durchzusetzen)


    dagegen steht die sogenannte Abtretung der Ansprüche, die man mit gesundem Menschenverstand als normal ansehen sollte auch ohne Schriftform

  • So einfach ist es nicht - schöne Prüfungsfrage mit dem Preisausschreiben ...:thumbup:


    Einem Zustandekommen eines Kauvertrag liegt - vereinfacht -

    Leistung

    Und

    Forderung

    Zu Grunde.


    Die Leistung wäre der Gabelbaum.

    Die Forderung - in der Regel - Geld.

    Nun: Die Teilnehmerin des Preisausschreibens hat der Forderung Des Leistungserbringers ...entsprochen - nämlich mit der : TEILNAHME .... (!) .... (z.b. Adresse übermittelte, Daten freigegeben etc. ......)

  • du willst jetzt ernsthaft darlegen, daß bei sämtlichen Weihnachts/geburtstags/Hochzeitsgeschenken der Beschenkte selbst mit vorliegendem Kaufbeleg keine Gewährleistung hat?

    Jein.

    Geschäftspartner ist hier die Gewinnerin. Verkauft die weiter, muss sie selbst eine eigene Garantie geben nach EU-Recht.

    Geht die Gabel kaputt, kann der 2. Besitzer die Gewinnerin kontaktieren und seine Forderung stellen und sie muss ihrerseits bei ihrem Lieferanten den Anspruch stellen, sofern möglich.


    Ich glaube übrigens nicht, dass eine 0€ Rechnung g dabei war. Bei verschickter Ware ist seitens APM immer nur ein Lieferschein bei.

    Und darin steht auch der Listenpreis, ja.


    Grüße


    Totti

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  • ich meine, daß der Schenker/Preisausschreibenveranstalter der Käufer ist und beim Überreichen des gegenstands gleichzeitig die Gewährleistungsansprüche abtritt

    schon zu seiner eigenen Entlastung im Gewährleistungsfall

    und ich meine, daß es schäbig wäre, wenn der Verkäufer das im Gewährleistungsfall erst schriftlich vorliegen haben will (die Abtretung der Ansprüche)

  • Totti-Amun

    Steht Rechnung drauf, Gabel mit 0,-€ aufgeführt,dazwischen die UVP und unter den Strich wieder 0,- €


    ----

    Mich hatte da auch ein Freund drauf aufmerksam gemacht, der bei Pistolensegel^^ was reklamiert hatte.

    Die Jungs hatten sich gegenseitig was mitbestellt und dann kam bei der Rekla heraus, das derjenige das nicht bestellt hatte.

    Wurde dann nicht reklamiert.

    Sprich, Seriennummer und Reklamierender müßen zur Rechnung passen.

    ----

    Was jetzt machen?


    Andere Enigma (rot 2019) suchen, blau soll besser sein

    Preis weiter drücken, was wäre moderat bei Neuware ohne Gewährleistung 350,- ?

    140ziger für das gleiche Geld bei Gunsails mit Gewährleistung erwerben.

    Nach einer gebrauchten schauen.

  • schauen, ob der Verkäufer in den AGB die Abtretung von Käuferansprüchen bei weitergabe untersagt

    wenn nicht: dann einfach beim Kauf kurz schriftlich vermerken, daß die Rechte gegenüber dem Verkäufer gamäß https://www.google.com/search?…oe=utf-8&client=firefox-b an dich übertragen werden


    (ich hätte jetzt eh angenommen, daß die surf der Käufer ist und die Rechte zunächstmal an die Gewinnerin/Beschenkte übertragen muß(te))

  • schauen, ob der Verkäufer die Abtretung von Käuferansprüchen bei weitergabe untersagt

    Der Käufer ist in dem Zusammenhang Großhändler und verkauft eigentlich gar nicht an Endkunden, zumindest nicht diese Art Artikel.

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  • Was soll die Gabel denn überhaupt kosten ?

    Lohnt es sich vielleicht auf die Garantie zu verzichten, falls APM die im Fall der Fälle verweigert .

    Bei einer gebrauchten ,die vielleicht ein - zweihundert günstiger ist , hast du ja auch keine Garantie und weißt nicht wer da vorher schon wie lange dran hing .

  • Der Käufer ist in dem Zusammenhang Großhändler und verkauft eigentlich gar nicht an Endkunden, zumindest nicht diese Art Artikel.


    Wenn AMP als Großhändler eine Rechnung über die Gabel ausstellt, dann sollte das Mädel auch Gewähreistungsansprüche

    gegenüber AMP haben, oder was spricht dagegen?

  • Django es geht um die Gewährleistung für mich

    teenie das war nur eine Überlegung, ist ja ein Fragezeichen hinter aber du hast Recht!

    coastglider Preis ist mit einer neuen Gun Gabel identisch, sprich um die 500,- €

    Totti-Amun Rechnung liegt visuell vor

    @alle ist die neue Enigma mit blauen Design besser, soll ja steifer sein!


    Irgendwie bin ich da verunsichert, werde wohl weiterschauen!