Surfen auf dem Rhein

  • Schreib mir ruhig wenn es so weit ist. Ja Treibgut ist eigentlich immer eine Gefahr. Selbst beim Segeln, wenn man mit wenig Geschwindigkeit unterwegs ist, sieht man nicht immer was da kommt. Auch Dinge, die nur wenige Zentimeter unter der Wasseroberfläche treiben, sind nicht zu erkennen. Daher ist es eminent wichtig sich von der Schifffahrt fernzuhalten. Einen Bekannten hat es mal kurz vor einem Dampfer wegen Treibgut abgeworfen. Er konnte zum Glück schnell Starten.

    Außerdem sollte man sich von allem was in der Strömung steht fern halten. Tonnen, Kribbenköpfe, Brückenpfeiler, etc. sind mit Abstand die gefährlichsten Stellen.

  • Also, ich bin meiner "Seemännischen Sorgfaltspflicht" nachgekommen und habe mir die Verordnung angeschaut. Einschlägig sind aus meiner Sicht 3, 25 und 26. Ich lese daraus, dass außerhalb des Fahrwassers die KVR gelten. Auch gelten klare Regeln bezüglich Rücksichtnahme und angepasster Geschwindigkeit.

    Natürlich sind Windsurfer auch "Verkehrsteilnehmer" im Sinne der Verordnung, was gewisse Pflichten mit sich bringt, da sie nicht die schwächsten sind.


    Das gilt auch für den Rhein. Im Fahrwasser haben Surfer im Sinne der Verordnung (Binnen) nichts verloren. Man kann das Fahrwasser queren. Aber das ist dann halt, wie "über die Straße gehen".


    Insofern muss man die Aussage "Windsurfer grundsätzlich keine Vorfahrt" relativieren. Wobei man auf dem Wasser den Begriff "Vorfahrt" sowieso eher nicht benutzt.


    Und "mit 38 kn jemanden umbügeln" läuft auch nicht. Ich konnte zumindest nichts dergleichen finden.


    Jetzt konkret: Surfer und Yacht auf kreuzenden Kursen außerhalb des Fahrwassers in der 3-Meilen-Zone. Boot muss angepasst fahren, sagen wir 10 kn (wenn kein Badebetrieb; dann 4,3 kn!!). Der WS hat gut Wind und Speed, dann muss er sich freihalten. Ist jetzt aber auch kein Problem, wie ich finde. Wenn WS im Wasser, dann manövrierunfähig -> KVR. Theoretisch müsste der Skipper noch fragen, ob er helfen muss:). Gleiches gilt für kein Wind -> manövrierbehindert im Sinne der KVR.


    Grüße, FZ, der es immer noch nicht glauben mag ... ;)


    (Vielleicht haben die Yachtleute die bessere Lobby ... 8))