Alles anzeigenNochmal: Beim Surfen gibt es keine Vorfahrt. Es gibt auch keine Vorfahrtregeln.
Doch. Egal wie man es nennt, die Regeln gibt es! Die Surf schreibt hierzu:
Die Vorfahrtsregeln beim Windsurfen
https://www.surf-magazin.de/ne…rtsregeln-beim-windsurfen
Man kann sich über Begriffe streiten, aber das bringt nichts. Jeder weiß, was damit gemeint ist.
In dem Artikel schreibt Vogel mindestens 7 mal von „Vorfahrt“...
Da rollen sich mir ja die Fußnägel auf!!
Die Jungs werde ich mir mal auf dem Festival zur Brust nehmen und daür sorgen das dieser Schwachsinn korrigiert wird.
Vorfahrt(und die noch eingeschränkt) haben Berufschifffahrt mit Kapitän(incl. Kapitänspatent) an Board.
Vorrang ( das ist was völlig anderes) haben Segelfahrzeuge vor Sportgeräten(also Surfer/Kiter) und ggü Motorbooten.
Übergeordnet gibt es Paragraph 1:(sinngemäß) es muß mit allen Mitteln versucht werden eine Kollision zu verhindern, das gilt für Alle und auch unter denen die Vorrang haben zu denen die diesen nicht haben.
Ansonsten gibt es Ausweichsregel untereinander, für windbetriebene Fahrzeuge und Sportgeräte(also Surfer/Kiter) und das sind nur Pflichten!
Ausweichspflicht und Kurshaltepflicht.
Beide müssen sich daran halten, in der Praxis erlebt man häufig das der Kurshaltepflichtige meint "oh der kommt mir Entgegen und ich möchte nicht Höhe verlieren also zwinge ich den Anderen mit meinen neuen Kurs zum Ausweichen, denn ich hab ja Vorfahrt und der muß ja ausweichen"
Das ist völlig falsch; aber permanenter Alltag. Nix mit "ich hab rechte Hand vorn also holla macht bloß Platz"
Denn im Gegenteil bin ich als Kurshaltepflichtiger doppelt in der Pflicht, denn wenn ich merke das mir der Entgegenkommende nicht ausweicht muß ich dies tun, und das mit allen Mitteln. Dafür wurde das Schlagwort" Manöver des letzten Augenblicks" erfunden, und da dies oft fehlinterpretiert wird knallt es auch oft. Denn die KVR schreibt nix vom letzten Augenblick, sondern wenn ich als Kurshaltepflichtiger merke das sich der Ausweichspflichtige falsch verhält müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, und zwar als erstes abbremsen und versuchen mit dem Anderen zu kommunizieren(ja schreien oder Signalhörner sind erlaubt). Erst dann sollte wenn es nicht vermeidbar ist rechtzeitig(und nicht im allerletzten Moment) ausgewichen werden.
Ehrlich; in über 40 Jahren Windsurfen hab ich sowas noch nicht gesehen(Schande auf die Verbände die Surfscheine ausstellen).
Im Schadensfall glaubt nicht das Manöver des letzten Augenblickes wäre ausreichend, ihr tragt sofort eine Mitschuld .
Kommen wir zum Surfschein(und zu seinen wirklichen Zweck).
Geht es nach einer Kollision vor Gericht und ihr habt keinen Befähigungsnachweis aber trumpft damit auf die Regeln zu kennen nach dem Motto " ich hatte rechte Hand vorn also Vorfahrt" wird das richtig teuer.
Denn ihr bekommt auf jeden Fall eine Mitschuld (eher die Hauptschuld)und eure Haftpflichtversicherung kann(eher wird) die Leistung verweigern.
Apropos Haftpflicht; die allermeisten haben heutzutage Surfen nicht mit in den Leistungskatalog; es gibt nur noch wenige die das im Schadensfall absichern.